Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1. zu
den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung zu nehmen:
1.1 Schreiben
der Bezirksregierung Düsseldorf, Abt. Staatliches Umweltamt vom 17.01.2007
zu 1.
Immissionsschutz
Seitens des staatlichen
Umweltamtes wird insbesondere auf die Problematik der im Bebauungsplanentwurf
ausgewiesenen Mischgebiete und der dort bereits existierenden Wohnnutzung
hingewiesen.
Die in dem
Bebauungsplan festgesetzte und damit dem Lärmgutachten zugrunde liegende
Ausweisung als Mischgebiet birgt die Gefahr in sich, dass sich dort ein
allgemeines Wohngebiet entwickeln könnte und somit zu Immissionskonflikten
führen kann. Um dem zu entgehen, schlägt das Staatliche Umweltamt vor, auf eine
Ausweisung als Mischgebiet zu verzichten und
stattdessen ein Gewerbegebiet festzusetzen.
Des Weiteren wird
angeregt, über die Emissionskontingente hinaus die Abstandsklassen 1 bis 7 des
Abstandserlasses NRW auszuschließen.
Dadurch ist eine
Untergliederung der Gewerbeflächen in Teilgebiete entsprechend §1 Abs. 4 BauNVO
erforderlich.
Abschließend wird
in dem Schreiben angeregt, dem bereits existierenden Schrottplatz dadurch eine
langfristige Entwicklungsmöglichkeit zu sichern, in dem gem. § 1 (10) BauNVO
die Standortsicherung von nicht gebietstypischen Betrieben sichergestellt wird.
Unter dem Aspekt, dass der vorhandene Schrottplatzbetrieb nicht zu den in dem
GE allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Betriebsformen gehört, würde der
vorhandene Betrieb auf den Bestandsschutz beschränkt und dürfte im Wesentlichen
nur Reparatur- und Erhaltungsaufwand betreiben, was einem einfachen
Bestandschutz gleichkommen würde.
Den Anregungen
wird stattgegeben. Die entsprechenden Änderungen, einschließlich einer
Überarbeitung des Lärmgutachtens, wurden in den vorliegenden Bebauungsplan
eingearbeitet.
1.2
Schreiben des Kreises Mettmann vom 30.05.2007
hier: Stellungnahme des Gesundheitsamtes
Seitens des
Gesundheitsamtes wird ein erhebliches Konfliktpotential hinsichtlich
gesunder Wohnverhältnisse innerhalb
der im Bebauungsplan festgesetzten GE- und MI-Gebiete gesehen, da in beiden
Nutzungsgebieten Wohnen nicht ausgeschlossen wird.
Die im
Lärmgutachten empfohlene Kennzeichnung von Beurteilungspegeln (anstatt maßgeblicher
Außenlärmpegel oder Lärmpegelbereiche nach DIN 4109) wird kritisch betrachtet.
Das Gesundheitsamt empfiehlt daher die Schallsituation für Wohnbereiche
grundsätzlich durch bessere Schallabschirmung sowie die Anordnung in
lärmärmeren Bereichen zu verbessern.
Entsprechend den
eingegangen Anregungen werden innerhalb des Plangebietes keine Mischgebiete mit
neuen überbaubaren Flächen ausgewiesen. Vielmehr werden alle überbaubaren
Flächen als Gewerbegebiete ausgewiesen, das auch letztlich zu einer Überarbeitung
des Lärmgutachtens geführt hat.
Die im Schreiben
des Kreises Mettmann vorgebrachten Anregungen wurden übernommen und finden sich
entsprechend in den Festsetzungen des Bebauungsplanes und im Lärmgutachten
wieder.
Den Anregungen
wird entsprochen.
1.3 Schreiben des BUND, Ortsverein Hilden
vom 10.06.2007
zu 1. Unter Punkt 1 wird seitens des BUND
angeregt, auf den gewerblich zu nutzenden (Büro-) Flächen für
Fahrradabstellanlagen mitzuplanen.
Dieser Anregung wird nicht
entsprochen, da die Stadt Hilden einem Gewerbetreibenden derzeit nicht
vorschreiben kann, wie und in welcher Zahl Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem
Privatgrundstück aufzustellen sind. Dies liegt einzig und allein in der Bereitschaft
der jeweiligen Gewerbetreibenden.
Zu 2. Unter
Punkt 2 wird angeregt, eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang der
Grundstücksgrenze zum Terrania - Gelände zu schaffen und entsprechend im Bebauungsplan
zu sichern.
Dieser Vorschlag wurde bereits in der Bürgeranhörung am 26.04.2007
geäußert. Damals wurde hierzu seitens der Verwaltung Stellung genommen, wonach
der Grünordnungsplan der Stadt Hilden den Vorschlag beinhaltet, eine
Wegeverbindung im Plangebiet zu erstellen. Dies wurde in die ersten Planungen
mit einbezogen jedoch in deren weiterem Verlauf wieder verworfen, da der Fuß-
und Radweg zum überwiegenden Teil über Privatgelände und durch das
Gewerbegebiet führen würde. Zudem wäre eine öffentliche Wegeverbindung über den
Schrottplatz zu gefährlich.
Den Anregungen wird nicht
entsprochen.
1.4 Schreiben der DB
Services Immobilien GmbH vom 25.04.2007
Der Hinweis der DB Services Immobilien GmbH wird zur Kenntnis
genommen.
1.5 Schreiben des Landesbetrieb Straßenbau
NRW vom 30.05.2007
Der Landesbetrieb
empfiehlt, die Einmündung Ellerstraße 101 (Ellerstraße/Alte Ellerstraße)
dahingehend zu überprüfen, ob die fahrgeometrischen Dimensionen des
Knotenpunktes für den zu erwartenden Schwerlastverkehr ausreichend sind.
Tatsächlich sind
bereits beim Ausbau der Einmündung vor ca. 12 Jahren entsprechende Anforderungen
berücksichtigt worden. Derzeit werden schon die Schwerlastverkehre zum dortigen
Gewerbepark und zu einer dort ansässigen Spedition störungsfrei über diesen
Knotenpunkt abgewickelt.
Ein weiterer
Ausbau erscheint daher momentan nicht erforderlich.
Der Hinweis des
Landesbetriebs Straßenbau NRW wird zur Kenntnis genommen.
1.6 Schreiben
der IHK Düsseldorf vom 16.05.2007
Aufgrund der
geänderten Ausweisungen innerhalb des Bebauungsplanes in der Form, dass im
gesamten Plangebiet keine Mischgebiete ausgewiesen werden, wird das Schreiben
der IHK lediglich zur Kenntnis genommen.
1.7 Schreiben der Stadtwerke Hilden vom
06.07.2007
Neben
verschiedenen Hinweisen wird von den Stadtwerken auch der Wunsch nach einer Löschwasser-Ringleitung geäußert. Dies ist
nicht Gegenstand eines Bauleitplan-Verfahrens, sondern
muss auf privatrechtlichem Wege zwischen den verschiedenen Grundstückseigentü mern und den Stadtwerken geklärt
werden.
Das
Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2. die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 228 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der
erweiterten Hildener Innenstadt und erstreckt sich von der Bahnhofsallee bis
zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse Düsseldorf-Opladen-Köln,
im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten durch die „Alte Ellerstraße“ und
durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377, 383 und 384 (alle in
Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch eine gedachte Linie zwischen
der Schillerstraße und der Bahntrasse.
Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf
der Begründung sowie des Umweltberichtes vom 27.08. 2007 zugrunde.“
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verfahren zur
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden sowie zum Bebauungsplan
Nr. 228. wurden am 15.03.2006 durch den Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses
eingeleitet.
Im April 2007
wurde die entsprechende Bürgeranhörung durchgeführt.
Im Mai/Juni 2007
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
Die bei der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen werden im Beschlussvorschlag aufgeführt und
entsprechend abgehandelt, teilweise wird den Anregungen nachgekommen.
Aufgrund der eingegangenen
Anregungen waren insbesondere unter der Berücksichtigung der Lärmproblematik
einige Änderungen gegenüber dem ersten Bebauungsplanentwurf erforderlich.
Hinsichtlich des
Planungszieles hat sich gegenüber dem bisherigen Entwurf nichts geändert. Nach
wie vor gilt es, das ehemalige Güterbahnhofgelände neu zu strukturieren und
einen sowohl städtebaulich, als auch wirtschaftlich attraktiven gewerblichen
Standort zu entwickeln.
Daher soll nun
diese günstig gelegene und gut an das Verkehrsnetz angebundene Fläche im Sinne
einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hilden insbesondere für
kleinflächige Gewerbebetriebe (Kleingewerbe) im südlichen Bereich neu verfügbar
gemacht werden.
Die Schrottplatz-Nutzung
bleibt im Grundsatz erhalten, wird allerdings etwas in nordwestliche Richtung
verschoben und komprimiert. Dort soll sie sich auch baulich weiter entwickeln
können
Die
Haupterschließung des Schrottplatz-Geländes soll verlegt werden. Heute noch
insbesondere über die Bahnhofsallee sowie die Fabriciusstraße angefahren, soll
zukünftig eine neue private Erschließungsstraße (Zufahrt über Ellerstraße und
„alte Ellerstraße) den Schwerlastverkehr aus den Wohnbereichen herausziehen.
In den
Gewerbegebieten sollen kleinflächige Gewerbebetriebe mit zugeordneten Wohnungen
(Betriebswohnungen etc.) angesiedelt werden können. Andere sonst übliche Gewerbegebietsnutzungen
werden aufgrund der Lage des Gebietes und der räumlichen Situation –
insbesondere der Nachbarschaft zum Wohngebiet der nördlichen Unterstadt - allerdings
ausgeschlossen.
Nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hilden im September kann die Offenlage
des Bebauungsplanes Nr. 228 parallel zur Offenlage der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
in den Monaten Oktober/ November 2007 erfolgen.
(Günter Scheib