Betreff
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu den Auftragsvergaben durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH bei den Projekten "Feuerwache" und "Dreifach-Sporthalle"
2. Sachstand der Auftragsvergaben durch die Gesellschaft
Vorlage
WP 09-14 SV 26/012
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die am 22./26. Januar 2010 durch Herrn Bürgermeister Horst Thiele und Herrn Dr. Peter Schnatenberg gefasste Dringlichkeitsentscheidung.

 

2.   Weiterhin nimmt der Rat der Stadt Hilden den Sachstandsbericht der Verwaltung zu den von der Infrastrukturgesellschaft Hilden mbH erteilten Aufträgen bei den Objekten „Feuerwache“ und „Dreifach-Sporthalle“ zur Kenntnis.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2010 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, bis zur Klärung der Rechtslage i.S. Dreifach-Sporthalle und Feuerwache auf die Infrastrukturgesellschaft (IGH) einzuwirken, keine weiteren Mittel zu verwenden oder Aufträge zu erteilen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) nach § 60 GO NRW gefasst.

 

 

2. Zum Sachstand der Auftragsvergaben durch die Gesellschaft

 

Zur Umsetzung der gefassten Dringlichkeitsentscheidung haben sich auf Einladung der Verwaltung am 25.01.2010 Herr Vidahl, Geschäftsführer der WestGkA Management Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH, die Geschäftsführer der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH), Frau Ellendt und Herr Lange, sowie der Projektsteuerer der Feuerwache, Herr Dunker im Rathaus der Stadt Hilden eingefunden.

 

In Reaktion auf die vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragte und anschließend getroffene Dringlichkeitsentscheidung erklärten sich Herr Vidahl als Vertreter des weiteren Gesellschafters der IGH sowie die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft grundsätzlich damit einverstanden, keine weiteren neuen Aufträge zur Durchführung der laufenden Baumaßnahme „Feuerwache“ zu erteilen. Ausdrücklich davon ausgenommen seien jedoch solche Beauftragungen, die zur Sicherung der Baustelle und statischen Maßnahmen dienen. Es wurde zugleich darauf hingewiesen, dass eine Unterbrechung der Baumaßnahme zu weiteren, im Budget nicht berücksichtigten Kosten führen würde.

 

Hinsichtlich der ebenfalls von der Dringlichkeitsentscheidung betroffenen Dreifach-Sporthalle hat die IGH bereits Planungsverträge mit dem Architekten bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) geschlossen. Entsprechende Aufträge hat die IGH für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, der Statik und des Brandschutzes sowie an einen Bodengutachter und die Vermessung des Grundstücks erteilt. Für die Fortführung und Ergänzung der Planungsleistungen sind jedoch noch weitere Auftragserteilungen (Bauphysik, Versickerung) notwendig. Angesichts der Finanzierung der Sporthalle auch durch Mittel des Konjunkturpaketes 2 und des damit verbundenen sehr engen Terminplanes würde die IGH diese Aufträge zur Fertigstellung des Entwurfs auf jeden Fall noch erteilen.

 

In der Anlage hat die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft ihre Leistungen, die zur Verfügung stehenden Budgets und die Auswirkungen einer Projektunterbrechung bei diesen beiden Projekten nochmals dargestellt.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister