Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.03.2006 für die 17.
Flächennutzungsplanänderung aufgrund eines erweiterten Plangebietes.
Das erweiterte Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der
erweiterten Hildener Innenstadt und erstreckt sich von der Einmündung Benrather
Str./Bahnhofsallee bis zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die
Bahntrasse Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten
durch die „Alte Ellerstraße“ und durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353,
365, 377, 383 und 384 (alle in Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie der
Bahnhofsallee und im Süden durch die Benrather Str..
Mit der Planung sollen Flächen, die bisher
im Flächennutzungsplan als „Flächen für Bahnanlagen“, Wohnen und Gewerbe ausgewiesen
sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE) und Grünfläche umgewandelt werden.
2. Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit
gültigen Fassung mit geändertem Plangebiet.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der erweiterten Hildener
Innenstadt und erstreckt sich von der Einmündung Benrather Str./Bahnhofsallee
bis zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse
Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten durch die
„Alte Ellerstraße“ und durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377,
383 und 384 (alle in Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie der Bahnhofsallee und im
Süden durch die Benrather Str..
Mit der Planung sollen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als
„Flächen für Bahnanlagen“ ausgewiesen sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet
(GE) und Grünfläche umgewandelt werden.
Die in der Bahnhofsallee nördlich der Bahngleise ausgewiesenen
Wohnbauflächen, sollen in Mischgebiet umgewandelt werden.
Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der
Begründung und des Umweltberichtes vom 07.08. 2007 zugrunde.
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Hilden wurde am
15.03. 2006 durch den Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschusses eingeleitet.
Im Laufe des Planungsprozesses wurde das Plangebiet um einige Bereiche
erweitert.
Daher ist auch eine Änderung des alten Aufstellungsbeschlusses vom
15.03.2006 erforderlich und Teil des Beschlusses.
Hiervon betroffen sind die Flächen südlich der Schillerstraße und die
Flächen einschließlich des Bahnhofsgebäudes bis zum Ende der Bahnhofsallee,
alle Grundstücke liegen zwischen der Bahnhofsallee und der Eisenbahntrasse.
Die hinzugekommen Flächen westlich des Bahnhofes sollen in der
geänderten Gebietsausweisung in Mischgebiet (MI), statt wie bisher als
Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Dadurch wird diesem Teilbereich der
eigentlichen Gebietsstruktur auch in Zukunft Rechnung getragen. Insbesondere unter dem Aspekt, dass an dieser Stelle des
Plangebietes eine Beeinträchtigung durch den Schienenverkehr gegeben ist und
sich auch langfristig nicht ändern wird. Hier weiterhin „Wohnen“ als
zukunftsorientierte städtebauliche Funktionsfläche auszuweisen, widerspricht
auch den Ansprüchen an gesunder Wohn- und Lebensqualität.
Dies trifft auch auf den Bereich südlich der Schillerstraße zu, die
bisher als GE ausgewiesen wurde. Die nun beabsichtigte Ausweisung als
Mischgebiet wird der gegebenen städtebaulichen Funktion und bisher erfolgten
baulichen Entwicklung eher gerecht und sichert im gleichen Zuge auch
langfristig die Schutzbedürftigkeit hinsichtlich der umliegenden
Beeinträchtigungen in Form von Schienenverkehr und Gewerbe. Mit der Einstufung
in ein Mischgebiet, sind entsprechende Lärmimmissionen auf diesen Gebietstyp
einzugrenzen.
Das Bahnhofsgebäude und die direkt angrenzenden Flächen werden ebenfalls
in Mischgebiet umgewandelt, wodurch eine klare und städtebaulich sinnvolle
Gebietsabgrenzung sichergestellt wird.
Einzelheiten hierzu finden sich in dem Erläuterungsbericht und dem
dazugehörigen Lärmgutachten des Bebauungsplanes Nr. 228. Dieser liegt innerhalb
der 17. Flächennutzungsplanänderung und befindet sich ebenfalls im
Bauleitplanverfahren.
Im April 2007 wurde die entsprechende Bürgeranhörung für beide Verfahren
durchgeführt. Im Mai/Juni 2007 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei beiden Verfahrensschritten
wurde bereits das erweiterte Plangebiet zur Diskussion gestellt.
Die Bezirksplanungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf wurde zur
gleichen Zeit angeschrieben.
Während der vorgegebenen Frist sind keine Schreiben mit Anregungen zur
17. Flächennutzungsplanänderung eingegangen.
Nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hilden kann die Offenlage der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes in den Monaten Oktober/November 2007
erfolgen.
Parallel dazu soll dann auch – so die Planung – der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 228 offenliegen.
(G. Scheib)