Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Klimaschutz zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat den Maßnahmenkatalog Klimaschutz (SV-Nr.
66/111) in seiner Sitzung vom 21.11.2007 beschlossen. In diesem Konzept ist
festgelegt, das dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich ein Sachstandsbericht
zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen ist, was hiermit erfolgt.
PLANUNG:
1.Im Zusammenhang der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mit der Durchführung
des Aufstellungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan musste
zunächst auf einen Antrag gewartet werden, der nicht nur Klimaschutzmaßnahmen
ankündigte, sondern vom Stadtentwicklungsausschuss auch positiv beschieden
wurde.
Mit dem Beschluss vom 12.12.2008, für den Bereich Karnaper Straße/
Schürmannstraße/ Diesterwegstraße/ Eisenbahntrasse einen Vorhaben- und
Erschließungsplan in die Wege zu leiten, besteht nun die Chance, im weiteren
Verlauf Klimaschutz-Aspekte zwingend in die Bauleitplanung zu integrieren. Dies
gilt umso mehr, als dass der Antragssteller selbst auch solchen Aspekte in
seinem Antrag besondere Bedeutung beimisst.
2.In Bebauungsplänen, die sich mit städtischen Grundstücken beschäftigen
(also Bebauungsplan Nr. 14 B, 1. Änd. für den Bereich Am Kronengarten,
Bebauungsplan Nr. 73 A, 4. Änd. für die Grundstücke Am Rathaus 21 und 40 sowie
Bebauungsplan Nr. 253 Baseball-Anlage Hilden-West) sind Klimaschutz-Aspekte nur
eingeschränkt oder bis dato noch nicht enthalten.
Im Bebauungsplan Nr. 14 B, 1.Änd.
sind zumindest umfangreiche Fassadenbegrünungsvorgaben auf der Südseite
des Gebäudes als textliche Festsetzung aufgeführt.
Im Bebauungsplan Nr. 73 A, 4.Änd. enthält der Erläuterungsbericht der
Investoren Kolfhaus&Beele folgenden Hinweis auf das Energiekonzept:
Beide Wohngebäude werden im Standard eines
Energiesparhauses KFW 40 (40 kWh pro qm) oder KFW 60 (60 kWh pro qm) errichtet.
Sämtliche Wohnungen werden im Rahmen des Energiekonzeptes mit hochwertiger
Wärmedämmung, kontrollierter Lüftung, Fußbodenheizung und ggf. Brauchwasserkollektoren
ausgestattet.
Der Bebauungsplan
Nr. 253 beinhaltet bisher lediglich – aufgrund der Einpassung des zukünftigen
Vereinsgebäudes in die Landschaft – Vorgaben für die Begrünung von Dach und
Fassaden.
Hier wäre es
möglich, noch weitere Vorgaben hinsichtlich der energetischen Optimierung des
Vereinsgebäudes in den Plan einzubringen. Dies würde allerdings die finanzielle
Belastung des Vereins weiter steigern.
3.Bei den sonstigen
Bebauungsplänen sind die Pläne Nr. 73 A, 5. Änderung (Neubau Sparkassengebäude)
und 165 B (Gesundheitszentrum St.Josef-Krankenhaus) zu erwähnen.
Der Bebauungsplan
Nr. 73 A, 5.Änd. ist ebenfalls ein VEP. Im Durchführungsvertrag sind folgende
Klimaschutzaspekte festgehalten:
(1)
Das Vorhaben ist durch bauliche Maßnahmen auf einen geringen Wärmebedarf
hin
auszulegen. Die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) ist einzuhalten.
Zusätzlich sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für
Neubauten
an den spezifischen Primärenergiebedarf QP um mindestens 25 %
zu unter-
schreiten.
(2) Die Dachflächen des Gebäudes sind zu
begrünen. Die Begrünung ist zu pflegen
und
dauerhaft zu erhalten (nähere Anforderungen an die Dachbegrünung: siehe
Ausführungen
zum „Dachgarten“ in der Vorhabensbeschreibung, Anlage 3)
(3) Das Gebäude ist mit einer
Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens
zehn Kilowatt Peak
auszustatten.
(4) Zeitgleich mit
der Errichtung des Gebäudes ist ein Blockheizkraftwerk mit
Kälteabsorbtionsmaschine
(BKKW) zu installieren und zu betreiben.
Im Bebauungsplan
Nr. 165B wiederum sind keine besonderen Klimaschutzinhalte enthalten.
MOBILITÄT
4. Ein Einsatz von
Dienstfahrrädern ist zumindest für Fahrten, die alleine durchgeführt werden,
sich auf das Stadtgebiet Hilden beziehen und keine „Materialien“ befördern[1]
möglich. So waren bisher zwei Dienstfahrräder für die Verkehrsaufseherinnen im
Einsatz, die genutzt wurden, wenn es das Wetter zuließ.
Es wurden zwei
weitere Dienstfahrräder aus dem Bestand der Fundfahrräder hergerichtet und für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Dienstfahrten im Großraum Hilden zur
Verfügung gestellt werden.
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter können allerdings nicht verpflichtet werden, ein Dienstfahrrad
zu benutzen. Ein Anreizsystem für die Benutzung von Dienstfahrrädern ist aus
unterschiedlichen Gründen problematisch: so wäre eine Sachprämie (oder
alternativ eine Abrechnung „wie bei der Benutzung eines Privat-PKW“) wie ein
geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Somit ist ein
beabsichtigter „weitgestreuter und systematischer Einsatz von Dienstfahrrädern“
zurzeit nicht zu erreichen; allerdings wird für die im Einsatz befindlichen
Fahrräder entsprechend geworben (z.B. über das Mitteilungsblatt, oder
persönlich bei der Abrechnung von Fahrtenbüchern).
5. Eine „Verpflichtung“
zur Nutzung des ÖPNV für Dienstfahrten ist rechtlich zulässig. Das Landesreisekostengesetz
räumt dem ÖPNV grundsätzlich Vorrang ein und muss zukünftig strikter beachtet
werden. Die Möglichkeit, Fahrten mit dem ÖPNV durchzuführen, beinhaltet
allerdings gleichzeitig, dass diese Fahrten u.U. länger dauern oder
Unannehmlichkeiten (Regen, Kälte, Wartezeiten) verursachen.
Das Haupt- und
Personalamt hat zunächst ein Jahresabo des übertragbaren Tickets 2000 gekauft[2],
es wird innerhalb der Verwaltung „beworben“ und zur Nutzung bei Dienstfahrten,
Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es liegen
bislang keine verwertbaren Erfahrungen mit dem Ticket 2000 vor. Es wird jedoch
davon ausgegangen, dass das jährliche Reisekostenbudget hierdurch nicht steigen
sondern vielleicht sogar sinken wird. Nach Ablauf eines Jahres werden hierzu
nähere Erkenntnisse vorliegen[3].
Dann soll auch entschieden werden, ob der Einsatz weiterer Tickets in Frage
kommt. Sollte der Bedarf für weitere Tickets vorher erkennbar sein, können
sofort zusätzliche Tickets im Jahresabo beschafft werden.
6. Die Herstellung von
Fahrradabstellplätzen ist in § 51 BauO NRW geregelt. Hier heißt es in Abs. 3
„Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.“
Insofern erscheint
eine zusätzliche satzungsrechtliche Grundlage entbehrlich.
Bei der Errichtung
von Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten
wird auf die Herstellung der erforderlichen Fahrradabstellplätze im Zuge des
jeweiligen Bebauungsplan- bzw. Baugenehmigungsverfahrens geachtet. Für den
Wohnungsbau greift zusätzlich §45 (5) BauONRW, der die Forderung von
Fahrradabstellräumen beinhaltet.
Bei der Herstellung
von Fahrradabstellplätzen orientiert sich die Verwaltung an der Richtzahlenliste
der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“.
Vor dem Hintergrund
dieser Fakten wurde verwaltungsseitig zunächst die Erstellung einer Fahrradabstellsatzung
zurückgestellt, zumal ein dringender Handlungsbedarf hierzu nicht gesehen wird.
7. Im Zusammenhang
mit dem geplanten Neubau der Sparkassenhauptstelle in Hilden ist bereits bei
der Bebauungsplan-Aufstellung darauf geachtet worden, dass im Zuge der
Außenanlagenplanung auch ausreichend Fahrradabstellplätze bereit gestellt
werden. Dies geschieht in Form von 100 Abstellplätzen (= 50 Fahrradständer Typ
Hilden) rund um den Sparkassenneubau (besonders Bismarckstraße und
Ellen-Wiederhold-Platz).
Um hier aber keine
zeitliche Lücke entstehen zu lassen, sind – auf Kosten der Sparkasse Hilden Ratingen
Velbert nach Vorgabe der Stadt Hilden – zehn mobile Reihenanlagen (mit
je 5 Plätzen = 50 Plätze) vom Typ ORION Beta angeschafft worden. Diese werden
zunächst wiederum im Umfeld der Sparkassen-Baustelle aufgestellt werden, später
kommen sie dann in anderen Bereichen der Innenstadt zur Verwendung (etwa im
Bereich „Alter Markt“).
Weitere Standorte
für fest installierte Fahrradabstellanlagen werden momentan ermittelt.
8. Ein weiterer in
den städtischen Klimaschutzzielen unter dem Oberpunkt „Mobilität“ angesprochener
Aspekt ist die technische Ausstattung der in Hilden verkehrenden Linienbusse.
Diese werden in
aller Regel durch die Rheinbahn, Düsseldorf, gestellt und betrieben.
Auf den Einsatz
der Busse hat die Stadt Hilden keinen Einfluss. Jedoch kann davon ausgegangen
werden, dass bei der Rhenbahn selbst ein entsprechendes Interesse an dem
Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge vorliegt.
Im Einzelnen sind
zahlreiche Busse bereits auf die EURO 5 Abgasnorm umgestellt worden, andere
Busse werden zumindest mit Russpartikel-Filtern ausgestattet. Dazu sind zwei
Hybrid-Busse im Test-Einsatz; auch weitere Busse mit anderen
Alternativ-Antrieben sind im Testbetrieb.
Ob und wieweit
daraus eine Serienbestellung wird, kann von hier aus nicht gesagt werden.
9. Mit der
Sitzungsvorlage SV 66/146 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 12.11.2008 über den aktuellen Stand eines konkreten Angebotes der Fa.
Greenwheels beraten. Im Ergebnis hat der Ausschuss mehrheitlich eine
finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden abgelehnt und die Verwaltung
beauftragt mit weiteren Anbietern Gespräche zu führen. Hierzu sind bereits Kontakte
aufgenommen, ein erstes Gespräch ist bereits geführt worden. Sobald ein
konkretes Angebot vorliegt, welches die Vorgaben des Ausschusses berücksichtigt
und aus Sicht der Verwaltung realisierbar erscheint, wird dem Ausschuss ein
Bericht vorgelegt.
ENERGIE
10. Im Hinblick
auf die Schaffung einer Energieberatungsstruktur für private Hausbesitzer (Altbauten)
ist zu berichten, das vom Kreis Mettmann ab Ende 2008/ Anfang 2009 eine
Beteiligung an einem internetbasierten Auskunftssystem zur energetischen
Gebäudesanierung vorgesehen ist (ALTBAUNEU), welches insbesondere auch zur
Nutzung durch die Gemeinden vorgesehen ist.
(„Mit dem Projekt ALTBAUNEU
werden Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Beratung ihrer Bürger
und Gebäudeeigentümer unterstützt, wie diese sinnvolle Maßnahmen zur
energetischen Modernisierung von Gebäuden umsetzen können. Gerade durch die
Kooperation der an dem Projekt beteiligten Kreise und Kommunen können dabei
erhebliche finanzielle Synergieeffekte zum Beispiel bei Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit erzielt werden und ein kontinuierlicher
Erfahrungsaustausch der beteiligten Gebietskörperschaften untereinander sichergestellt
werden.“)
In Ergänzung zu
diesem System hat die Stadtverwaltung Angebote zur Erstellung von begeleitenden
Konzepten zur energetischen Gebäudemodernisierung eingeholt. Nach Prüfung der Angebote
wird eine Auftragsvergabe noch im Dezember erfolgen.
11. Die Thematik
"Bezug von Öko-Strom" war bereits Gegenstand der Beratungen in der
Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 22.10.2008.
Die Verwaltung wurde dabei gebeten, mit der Stadtwerke Hilden GmbH
Verhandlungen zum Bezug von echtem Öko-Strom aufzunehmen. Die Gespräche laufen
derzeit. In der nächsten Sitzung des Fachausschusses wird darüber berichtet
werden.
12. Durch den
Austausch von "in die Jahre gekommener" Heizungsanlagen, die
teilweise mehr als 15 Jahre alt sind, wurde und wird zur Verbesserung der
CO2-Bilanz regelmäßig beigetragen. Auch bei der aktuell laufenden Sanierung des
Hauptgebäudes des Helmholtz-Gymnasiums wird durch zeitgemäße Dämmung der
Außenwände sowie Austausch der Fensteranlagen den Erfordernissen des Klimaschutzes
Rechnung getragen.
13. Die Verwaltung
beabsichtigte, das Dach der Grundschule Kalstert an einen Interessenten zu vermieten,
damit dieser dort eine Photovoltaikanlage installiert und betreibt. Aus hier
nicht bekannten Gründen wurde auf konkrete Einzelvorschläge der Verwaltung
seitens des Investors nicht mehr reagiert. Es ist nunmehr beabsichtigt, zu
Beginn des kommenden Jahres ein Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der
Vermietung auch anderer Dachflächen einzuleiten.
BESCHAFFUNG
14. Einige exemplarische
Beschaffungsfälle:
z.B. Papier; seit
mehreren Jahren wird ausschließlich Recyclingpapier für Schriftverkehr, Drucker
und Kopierer angeschafft
z.B. Umschläge;
seit vielen Jahren werden Umschläge ausschließlich aus Recyclingpapier und/oder
mit dem Umweltschutz-Engel angeschafft
z.B.
Büromaterialien; es werden ausschließlich sogen. Trockenmarker (anstelle der
tintengefüllten) beschafft; ebenso werden ausschließlich nachfüllbare
Filzschreiber für Vorträge und Präsentationen (z.B. von der Firma Neuland)
beschafft
z.B.
Reinigungsmittel; er werden seit vielen Jahren ausschließlich Reinigungsmittel
eingesetzt, die das Umweltschutzzeichen „Blauer Engel“[4]
tragen.
z.B.
Hardware-Beschaffung; im Sachgebiet I/10.3, Informationstechnologie, ist festgestellt worden,
dass es zu erheblichen Einsparungen nach der Einführung eines
Speichernetzwerkes (SAN, Storage Area Network) und der dadurch möglich
gewordenen Konsolidierung der Serverlandschaft gekommen ist. So waren bisher
ca. 30 Server im Einsatz, die nach Ablauf ihrer Lebensdauer 2006/2007 durch nur
noch 3 Server neuer Technologie (Servervirtualisierung) abgelöst werden
konnten. Dadurch sinkt nicht nur der Energiebedarf der Server an sich; durch
die deutlich geringere Wärmentwicklung der neuen Server werden auch bei der
Klimatisierung des Serverraumes große Einsparungen erzielt. Insgesamt werden
hierdurch ca. 72.500 kWh (oder ca. 13.650 €) jährlich weniger verbraucht.
Auch durch den
2007 nach Auslauf des Leasingvertrages erfolgten Austausch sämtlicher Arbeitsplatzrechner
durch energiesparende Modelle konnte eine zusätzliche Einsparung von ca. 12.500
kWh (oder ca. 2.300 €) jährlich realisiert werden.
Der
Verwaltungsvorstand musste bislang im Rahmen der Beschaffungen keine
Einzelfallentscheidungen treffen.
15. Die Verwaltung
richtet die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ auf das Ziel aus, den
Ausstoß von für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid
oder auch die nicht minder die Umwelt schädigenden Stickoxide (NOX) nachhaltig
zu reduzieren.
Jede Beschaffung
orientiert sich an dem zum Beschaffungszeitpunkt aktuellen sich rasant entwickelnden
Stand der Technik, s. hierzu ausführliche Ausführungen vom 11.07.2008, Beantwortung
des Fragenkataloges zum Thema “CO2-Ausstoss von Dienstwagen der Stadt“, im
Rahmen einer Anfrage der BA in der Ratsitzung am 18.06.08.
Die Beschaffung von
Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen ist dabei geprägt von immerwährenden
Anpassungen an haushaltspolitische Vorgaben, so dass CO2- und anderen
Emissionsminderungszielen lediglich Vorrang eingeräumt werden kann.
gez. Günter Scheib
[1] Neben Post-, Paket- oder
Geschenkbeförderungen (Jubiläen etc.) ist es häufig aus dienstlichen Gründen
nötig, bestimmte Materialien mitzuführen, z.B. das „Dreibein“ oder Kameras bei
den Beschäftigten der Stadtentwässerung, Messgeräte bei Beschäftigten des
Planungs- und Vermessungsamtes etc..
[2] Ein Jahresabo kostet 98,01 €/Monat
in der Preisstufe C, und deckt einen Radius ab, der u.a. die Städte Wuppertal,
Essen, Duisburg, das südl. Münsterland, Dortmund, Krefeld, Ratingen, Düsseldorf
etc. einbezieht.
[3] In einer Liste sollten die
Nutzerinnen und Nutzer, die Zielorte und die „vergleichbaren“ Einzelpreise für
die Einzeltickets bzw. die Fahrtkosten für die für Dienstfahrten zugelassenen
Privat-PKW (zu den jeweiligen Zielorten)
geführt werden.
[4] Der Blaue Engel (umgangssprachlich auch Blauer Umweltengel) ist ein seit 1978 vergebenes Prüfsiegel/Gütesiegel für besonders
umweltschonende Produkte.