Betreff
Sachstandsbericht Maßnahmenkatalog Klimaschutz
Vorlage
WP 04-09 SV 66/153
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Klimaschutz zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat den Maßnahmenkatalog Klimaschutz (SV-Nr. 66/111) in seiner Sitzung vom 21.11.2007 beschlossen. In diesem Konzept ist festgelegt, das dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich ein Sachstandsbericht zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen ist, was hiermit erfolgt.

 

 

PLANUNG:

 

1.Im Zusammenhang der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan musste zunächst auf einen Antrag gewartet werden, der nicht nur Klimaschutzmaßnahmen ankündigte, sondern vom Stadtentwicklungsausschuss auch positiv beschieden wurde.

 

Mit dem Beschluss vom 12.12.2008, für den Bereich Karnaper Straße/ Schürmannstraße/ Diesterwegstraße/ Eisenbahntrasse einen Vorhaben- und Erschließungsplan in die Wege zu leiten, besteht nun die Chance, im weiteren Verlauf Klimaschutz-Aspekte zwingend in die Bauleitplanung zu integrieren. Dies gilt umso mehr, als dass der Antragssteller selbst auch solchen Aspekte in seinem Antrag besondere Bedeutung beimisst.

 

2.In Bebauungsplänen, die sich mit städtischen Grundstücken beschäftigen (also Bebauungsplan Nr. 14 B, 1. Änd. für den Bereich Am Kronengarten, Bebauungsplan Nr. 73 A, 4. Änd. für die Grundstücke Am Rathaus 21 und 40 sowie Bebauungsplan Nr. 253 Baseball-Anlage Hilden-West) sind Klimaschutz-Aspekte nur eingeschränkt oder bis dato noch nicht enthalten.

 

Im Bebauungsplan Nr. 14 B, 1.Änd.  sind zumindest umfangreiche Fassadenbegrünungsvorgaben auf der Südseite des Gebäudes als textliche Festsetzung aufgeführt.

 

Im Bebauungsplan Nr. 73 A, 4.Änd. enthält der Erläuterungsbericht der Investoren Kolfhaus&Beele folgenden Hinweis auf das Energiekonzept:

 

Beide Wohngebäude werden im Standard eines Energiesparhauses KFW 40 (40 kWh pro qm) oder KFW 60 (60 kWh pro qm) errichtet. Sämtliche Wohnungen werden im Rahmen des Energiekonzeptes mit hochwertiger Wärmedämmung, kontrollierter Lüftung, Fußbodenheizung und ggf. Brauchwasserkollektoren ausgestattet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 253 beinhaltet bisher lediglich – aufgrund der Einpassung des zukünftigen Vereinsgebäudes in die Landschaft – Vorgaben für die Begrünung von Dach und Fassaden.

Hier wäre es möglich, noch weitere Vorgaben hinsichtlich der energetischen Optimierung des Vereinsgebäudes in den Plan einzubringen. Dies würde allerdings die finanzielle Belastung des Vereins weiter steigern.

 

3.Bei den sonstigen Bebauungsplänen sind die Pläne Nr. 73 A, 5. Änderung (Neubau Sparkassengebäude) und 165 B (Gesundheitszentrum St.Josef-Krankenhaus) zu erwähnen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 73 A, 5.Änd. ist ebenfalls ein VEP. Im Durchführungsvertrag sind folgende Klimaschutzaspekte festgehalten:

 

(1) Das Vorhaben ist durch bauliche Maßnahmen auf einen geringen Wärmebedarf

      hin auszulegen. Die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) ist einzuhalten.

     Zusätzlich sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten

     an den spezifischen Primärenergiebedarf QP um mindestens 25 % zu unter-

     schreiten.

 

(2) Die Dachflächen des Gebäudes sind zu begrünen. Die Begrünung ist zu pflegen

      und dauerhaft zu erhalten (nähere Anforderungen an die Dachbegrünung: siehe

      Ausführungen zum „Dachgarten“ in der Vorhabensbeschreibung, Anlage 3)

 

(3) Das Gebäude ist mit einer Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens

zehn Kilowatt Peak auszustatten.

 

(4) Zeitgleich mit der Errichtung des Gebäudes ist ein Blockheizkraftwerk mit

Kälteabsorbtionsmaschine (BKKW) zu installieren und zu betreiben.

 

Im Bebauungsplan Nr. 165B wiederum sind keine besonderen Klimaschutzinhalte enthalten.

 

 

 

MOBILITÄT

 

4. Ein Einsatz von Dienstfahrrädern ist zumindest für Fahrten, die alleine durchgeführt werden, sich auf das Stadtgebiet Hilden beziehen und keine „Materialien“ befördern[1] möglich. So waren bisher zwei Dienstfahrräder für die Verkehrsaufseherinnen im Einsatz, die genutzt wurden, wenn es das Wetter zuließ.

 

Es wurden zwei weitere Dienstfahrräder aus dem Bestand der Fundfahrräder hergerichtet und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Dienstfahrten im Großraum Hilden zur Verfügung gestellt werden.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können allerdings nicht verpflichtet werden, ein Dienstfahrrad zu benutzen. Ein Anreizsystem für die Benutzung von Dienstfahrrädern ist aus unterschiedlichen Gründen problematisch: so wäre eine Sachprämie (oder alternativ eine Abrechnung „wie bei der Benutzung eines Privat-PKW“) wie ein geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Somit ist ein beabsichtigter „weitgestreuter und systematischer Einsatz von Dienstfahrrädern“ zurzeit nicht zu erreichen; allerdings wird für die im Einsatz befindlichen Fahrräder entsprechend geworben (z.B. über das Mitteilungsblatt, oder persönlich bei der Abrechnung von Fahrtenbüchern).

 

 

 

5. Eine „Verpflichtung“ zur Nutzung des ÖPNV für Dienstfahrten ist rechtlich zulässig. Das Landesreisekostengesetz räumt dem ÖPNV grundsätzlich Vorrang ein und muss zukünftig strikter beachtet werden. Die Möglichkeit, Fahrten mit dem ÖPNV durchzuführen, beinhaltet allerdings gleichzeitig, dass diese Fahrten u.U. länger dauern oder Unannehmlichkeiten (Regen, Kälte, Wartezeiten) verursachen.

 

Das Haupt- und Personalamt hat zunächst ein Jahresabo des übertragbaren Tickets 2000 gekauft[2], es wird innerhalb der Verwaltung „beworben“ und zur Nutzung bei Dienstfahrten, Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es liegen bislang keine verwertbaren Erfahrungen mit dem Ticket 2000 vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das jährliche Reisekostenbudget hierdurch nicht steigen sondern vielleicht sogar sinken wird. Nach Ablauf eines Jahres werden hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen[3]. Dann soll auch entschieden werden, ob der Einsatz weiterer Tickets in Frage kommt. Sollte der Bedarf für weitere Tickets vorher erkennbar sein, können sofort zusätzliche Tickets im Jahresabo beschafft werden.

 

 

6. Die Herstellung von Fahrradabstellplätzen ist in § 51 BauO NRW geregelt. Hier heißt es in Abs. 3 „Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.“

 

Insofern erscheint eine zusätzliche satzungsrechtliche Grundlage entbehrlich.

 

Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten wird auf die Herstellung der erforderlichen Fahrradabstellplätze im Zuge des jeweiligen Bebauungsplan- bzw. Baugenehmigungsverfahrens geachtet. Für den Wohnungsbau greift zusätzlich §45 (5) BauONRW, der die Forderung von Fahrradabstellräumen beinhaltet.

 

Bei der Herstellung von Fahrradabstellplätzen orientiert sich die Verwaltung an der Richtzahlenliste der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“.

 

Vor dem Hintergrund dieser Fakten wurde verwaltungsseitig zunächst die Erstellung einer Fahrradabstellsatzung zurückgestellt, zumal ein dringender Handlungsbedarf hierzu nicht gesehen wird.

 

 

7. Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Sparkassenhauptstelle in Hilden ist bereits bei der Bebauungsplan-Aufstellung darauf geachtet worden, dass im Zuge der Außenanlagenplanung auch ausreichend Fahrradabstellplätze bereit gestellt werden. Dies geschieht in Form von 100 Abstellplätzen (= 50 Fahrradständer Typ Hilden) rund um den Sparkassenneubau (besonders Bismarckstraße und Ellen-Wiederhold-Platz).

 

Um hier aber keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, sind – auf Kosten der Sparkasse Hilden Ratingen Velbert nach Vorgabe der Stadt Hilden – zehn mobile Reihenanlagen (mit je 5 Plätzen = 50 Plätze) vom Typ ORION Beta angeschafft worden. Diese werden zunächst wiederum im Umfeld der Sparkassen-Baustelle aufgestellt werden, später kommen sie dann in anderen Bereichen der Innenstadt zur Verwendung (etwa im Bereich „Alter Markt“).

 

Weitere Standorte für fest installierte Fahrradabstellanlagen werden momentan ermittelt.

 

8. Ein weiterer in den städtischen Klimaschutzzielen unter dem Oberpunkt „Mobilität“ angesprochener Aspekt ist die technische Ausstattung der in Hilden verkehrenden Linienbusse.

Diese werden in aller Regel durch die Rheinbahn, Düsseldorf, gestellt und betrieben.

                       

Auf den Einsatz der Busse hat die Stadt Hilden keinen Einfluss. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass bei der Rhenbahn selbst ein entsprechendes Interesse an dem Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge vorliegt.

Im Einzelnen sind zahlreiche Busse bereits auf die EURO 5 Abgasnorm umgestellt worden, andere Busse werden zumindest mit Russpartikel-Filtern ausgestattet. Dazu sind zwei Hybrid-Busse im Test-Einsatz; auch weitere Busse mit anderen Alternativ-Antrieben sind im Testbetrieb.

Ob und wieweit daraus eine Serienbestellung wird, kann von hier aus nicht gesagt werden.

 

9. Mit der Sitzungsvorlage SV 66/146 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.11.2008 über den aktuellen Stand eines konkreten Angebotes der Fa. Greenwheels beraten. Im Ergebnis hat der Ausschuss mehrheitlich eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden abgelehnt und die Verwaltung beauftragt mit weiteren Anbietern Gespräche zu führen. Hierzu sind bereits Kontakte aufgenommen, ein erstes Gespräch ist bereits geführt worden. Sobald ein konkretes Angebot vorliegt, welches die Vorgaben des Ausschusses berücksichtigt und aus Sicht der Verwaltung realisierbar erscheint, wird dem Ausschuss ein Bericht vorgelegt.

 

 

ENERGIE

 

10. Im Hinblick auf die Schaffung einer Energieberatungsstruktur für private Hausbesitzer (Altbauten) ist zu berichten, das vom Kreis Mettmann ab Ende 2008/ Anfang 2009 eine Beteiligung an einem internetbasierten Auskunftssystem zur energetischen Gebäudesanierung vorgesehen ist (ALTBAUNEU), welches insbesondere auch zur Nutzung durch die Gemeinden vorgesehen ist. („Mit dem Projekt ALTBAUNEU werden Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Beratung ihrer Bürger und Gebäudeeigentümer unterstützt, wie diese sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden umsetzen können. Gerade durch die Kooperation der an dem Projekt beteiligten Kreise und Kommunen können dabei erhebliche finanzielle Synergieeffekte zum Beispiel bei Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit erzielt werden und ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch der beteiligten Gebietskörperschaften untereinander sichergestellt werden.“)

In Ergänzung zu diesem System hat die Stadtverwaltung Angebote zur Erstellung von begeleitenden Konzepten zur energetischen Gebäudemodernisierung eingeholt. Nach Prüfung der Angebote wird eine Auftragsvergabe noch im Dezember erfolgen.

 

11. Die Thematik "Bezug von Öko-Strom" war bereits Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 22.10.2008. Die Verwaltung wurde dabei gebeten, mit der Stadtwerke Hilden GmbH Verhandlungen zum Bezug von echtem Öko-Strom aufzunehmen. Die Gespräche laufen derzeit. In der nächsten Sitzung des Fachausschusses wird darüber berichtet werden.

 

12. Durch den Austausch von "in die Jahre gekommener" Heizungsanlagen, die teilweise mehr als 15 Jahre alt sind, wurde und wird zur Verbesserung der CO2-Bilanz regelmäßig beigetragen. Auch bei der aktuell laufenden Sanierung des Hauptgebäudes des Helmholtz-Gymnasiums wird durch zeitgemäße Dämmung der Außenwände sowie Austausch der Fensteranlagen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

 

13. Die Verwaltung beabsichtigte, das Dach der Grundschule Kalstert an einen Interessenten zu vermieten, damit dieser dort eine Photovoltaikanlage installiert und betreibt. Aus hier nicht bekannten Gründen wurde auf konkrete Einzelvorschläge der Verwaltung seitens des Investors nicht mehr reagiert. Es ist nunmehr beabsichtigt, zu Beginn des kommenden Jahres ein Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der Vermietung auch anderer Dachflächen einzuleiten.

 

 

BESCHAFFUNG

 

14. Einige exemplarische Beschaffungsfälle:

 

z.B. Papier; seit mehreren Jahren wird ausschließlich Recyclingpapier für Schriftverkehr, Drucker und Kopierer angeschafft

 

z.B. Umschläge; seit vielen Jahren werden Umschläge ausschließlich aus Recyclingpapier und/oder mit dem Umweltschutz-Engel angeschafft

 

z.B. Büromaterialien; es werden ausschließlich sogen. Trockenmarker (anstelle der tintengefüllten) beschafft; ebenso werden ausschließlich nachfüllbare Filzschreiber für Vorträge und Präsentationen (z.B. von der Firma Neuland) beschafft

 

z.B. Reinigungsmittel; er werden seit vielen Jahren ausschließlich Reinigungsmittel eingesetzt, die das Umweltschutzzeichen „Blauer Engel“[4] tragen.

 

z.B. Hardware-Beschaffung; im Sachgebiet I/10.3, Informationstechnologie, ist festgestellt worden, dass es zu erheblichen Einsparungen nach der Einführung eines Speichernetzwerkes (SAN, Storage Area Network) und der dadurch möglich gewordenen Konsolidierung der Serverlandschaft gekommen ist. So waren bisher ca. 30 Server im Einsatz, die nach Ablauf ihrer Lebensdauer 2006/2007 durch nur noch 3 Server neuer Technologie (Servervirtualisierung) abgelöst werden konnten. Dadurch sinkt nicht nur der Energiebedarf der Server an sich; durch die deutlich geringere Wärmentwicklung der neuen Server werden auch bei der Klimatisierung des Serverraumes große Einsparungen erzielt. Insgesamt werden hierdurch ca. 72.500 kWh (oder ca. 13.650 €) jährlich weniger verbraucht.

 

Auch durch den 2007 nach Auslauf des Leasingvertrages erfolgten Austausch sämtlicher Arbeitsplatzrechner durch energiesparende Modelle konnte eine zusätzliche Einsparung von ca. 12.500 kWh (oder ca. 2.300 €) jährlich realisiert werden.

 

Der Verwaltungsvorstand musste bislang im Rahmen der Beschaffungen keine Einzelfallentscheidungen treffen.

 

 

15. Die Verwaltung richtet die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ auf das Ziel aus, den Ausstoß von für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid oder auch die nicht minder die Umwelt schädigenden Stickoxide (NOX) nachhaltig zu reduzieren.

Jede Beschaffung orientiert sich an dem zum Beschaffungszeitpunkt aktuellen sich rasant entwickelnden Stand der Technik, s. hierzu ausführliche Ausführungen vom 11.07.2008, Beantwortung des Fragenkataloges zum Thema “CO2-Ausstoss von Dienstwagen der Stadt“, im Rahmen einer Anfrage der BA in der Ratsitzung am 18.06.08.

Die Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen ist dabei geprägt von immerwährenden Anpassungen an haushaltspolitische Vorgaben, so dass CO2- und anderen Emissionsminderungszielen lediglich Vorrang eingeräumt werden kann.

 

 

 

 

 

gez. Günter Scheib

 



[1] Neben Post-, Paket- oder Geschenkbeförderungen (Jubiläen etc.) ist es häufig aus dienstlichen Gründen nötig, bestimmte Materialien mitzuführen, z.B. das „Dreibein“ oder Kameras bei den Beschäftigten der Stadtentwässerung, Messgeräte bei Beschäftigten des Planungs- und Vermessungsamtes etc..

 

[2] Ein Jahresabo kostet 98,01 €/Monat in der Preisstufe C, und deckt einen Radius ab, der u.a. die Städte Wuppertal, Essen, Duisburg, das südl. Münsterland, Dortmund, Krefeld, Ratingen, Düsseldorf etc. einbezieht.

 

[3] In einer Liste sollten die Nutzerinnen und Nutzer, die Zielorte und die „vergleichbaren“ Einzelpreise für die Einzeltickets bzw. die Fahrtkosten für die für Dienstfahrten zugelassenen Privat-PKW  (zu den jeweiligen Zielorten) geführt werden.

 

[4] Der Blaue Engel (umgangssprachlich auch Blauer Umweltengel) ist ein seit 1978 vergebenes Prüfsiegel/Gütesiegel für besonders umweltschonende Produkte.