Betreff
Anregung nach § 24 GO NW, hier: Einstellung der Buslinie 0 3
Vorlage
WP 04-09 SV 61/163
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die Anregung zur Einstellung der Ortsbuslinie O 3 abzulehnen.“

 

 

 

(G. Scheib)

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Thema der als Kopie beigefügten Anregung ist die Einstellung der Ortsbuslinie O 3. „Begründet“ wird die Anregung mit den angeblich geringen Fahrgastzahlen, die die Linie O 3 nutzen würden.

 

Die Linie O 3, die seit ihrer Einführung im Jahr 1999 Stadtquartiere im Norden und Süden Hildens mit der Hildener Innenstadt und dem Hildener Bahnhof verbindet, ist eine der Ortsbuslinien im Kreis Mettmann (also eine Linie, die nur innerhalb eines Stadtgebietes verkehrt).

 

Sie wird durch die Düsseldorfer Rheinbahn betrieben im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Hilden. Diese wiederum ist bei den Stadtwerken Hilden angesiedelt.

 

Seit dem Jahr 2000 gibt es kontinuierliche Fahrgastzählungen für die Linie O 3.

Aus diesen lässt sich erkennen, dass die Fahrgastzahlen seitdem insgesamt gestiegen sind, und zwar sowohl während der Woche als auch am Wochenende. Gleiches gilt für die Verbindung aus dem Hildener Süden und die aus dem Norden, wobei die Benutzung sich recht gleichmäßig verteilt.

 

Tatsächlich handelt es sich bei der Ortsbuslinie O 3 laut Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann um eine der am stärksten genutzten Ortsbuslinien im weiten Umkreis.

 

Werktags fahren ca. 2200 Fahrgäste mit den Bussen der Linie O 3, samstags ca. 1200, sonntags ca. 950. Im Jahr summiert sich das auf eine Größenordnung von mehr als 670.000 Fahrgästen (Stand September 2006).

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Konzession der Rheinbahn für die Linie O 3 bereits im Frühjahr 2007 durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit Zustimmung der Stadt Hilden verlängert.

 

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die „Begründung“ der Anregung lediglich den subjektiven Eindrücken der Antragstellerin entspringt, jedoch keinen Rückhalt in der Realität hat.

 

Tatsächlich stellt eine moderne regelmäßige Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur einen wichtigen Standortfaktor für viele Menschen dar (es sei hier an die Ergebnisse der ILS-Studie erinnert, die in der letzten Sitzung des STEA am 06.06.2007 vorgestellt wurden), sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Verkehrsemissionen.

 

Aus Sicht der Verwaltung muss die Anregung daher abgelehnt werden.

 

 

 

(G. Scheib)