Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden zum 01.01.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 20/110
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist neu definiert worden. Die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)“ ab dem Haushaltsjahr 2007 stellt einen wichtigen Abschnitt im Prozess der Umstellung des Haushaltsrechtes der Gemeinden dar. Fest steht damit auch, dass alle Gemeinden des Landes bis zum Jahre 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis einer kaufmännischen doppelten Buchführung umstellen müssen. Ziel der Reform soll sein, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. Die bisherige kameralistische Erfassung von Ausgaben und Einnahmen reicht dazu bekanntlich nicht aus.

 

Um aber den kompletten Ressourcenverbrauch darzustellen, ist es unabdingbare Voraussetzung, dass eine Eröffnungsbilanz aufgestellt wird. In § 92 Gemeindeordnung ist daher festgelegt, dass die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfassen, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen hat.

 

Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung intensiv durch Schulungen hierauf vorbereitet. Themen waren dabei die Inhalte des NKF, Bewertungsfragen, Haushaltsplanung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen etc. Auch wurden den Damen und Herren Ratsmitglieder mehrere Schulungen zu den unterschiedlichen Themenbereichen angeboten, die überwiegend auch sehr gut besucht wurden.

 

Erstmalig wird im kommunalen Bereich eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen, aus der die wirtschaftliche Lage erkennbar ist. Auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften sind die Bilanzen der Gemeinden, wie auch im Handelsrecht, einheitlich gegliedert. Die Mindestgliederung der Aktiv- sowie der Passiv-Seite der Bilanz ergibt sich durch Verweis auf § 41 Gemeindehaushaltsverordnung NRW.

 

Auf Initiative der Kreisverwaltung Mettmann hat es Mitte 2004 ein Angebot gegeben, eine kreiseinheitliche Bewertungsrichtlinie mit den Gemeinden zu erstellen. Eine Arbeitsgruppe hat dann die Aufgabe übernommen, einen Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden zu erstellen. Dieses Papier ließ aber an einer Reihe von Stellen Bewertungsspielräume zu bzw. es mussten z.B. für den Bereich der Festwerte, Werte ermittelt und festgeschrieben werden.

 

Danach hat sich der Verwaltungsvorstand Anfang Mai 2005 für diese Bewertungsrichtlinie ausgesprochen, nachdem zuvor die verwaltungsinterne AG und das RPA zugestimmt haben. In der darauf folgenden Zeit sind dann systematisch alle Punkte des Bewertungsleitfadens (dieser gliedert sich gemäß den Bilanzpositionen) abgearbeitet worden.

 

Änderungen zum Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden wurden verwaltungsintern besprochen und im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt dann als Anlage bzw. Korrektur zum Leitfaden festgeschrieben.

 

Wichtiger Bestandteil, um eine Eröffnungsbilanz im Rahmen des doppischen Buchführungsstiles erstellen zu können, war die Anlagenbuchhaltung für die beweglichen/unbeweglichen Anlagegüter und für die Sonderposten aus Gebühren, Beiträgen, Landeszuweisungen etc.

 

Bekanntlich muss im Gegensatz zur kaufmännischen Buchführung die Verwaltung nach dem Bruttoprinzip nicht nur das einzelne Anlagegut erfassen und abschreiben, sondern in den Fällen, in denen es durch Dritte ganz oder teilweise finanziert wurde, auch diesen Zuschuss auf der Passivseite erfassen und mit den Anlagegut abschreiben (sofern natürlich das Anlagengut auch abgeschrieben wird).


 

 

Zum 31.12.2006 sind in der Anlagenbuchhaltung folgende Güter aufgenommen:

 

  208    Städtische Gebäude

  413    bebaute/unbebaute Grundstücke

    65    Erbbaurechte

  144    Fahrzeuge

  265    Maschinen und technische Anlagen

3591    Betriebs- und Geschäftsausstattungen

  482    Kunstgegenstände

2444    Straßen (Teile)

    21    Lichtsignalanlagen

4951    Lampen

5994    Sonderposten.

 

Auch wenn die Eröffnungsbilanz per 1.1.2007 nur aus „wenigen“ summarischen Einzelpositionen auf der Aktiv- und Passiv-Seite besteht, so sind im Hintergrund doch sehr viele Anlagegüter bzw. Positionen zu bewerten und zu erfassen gewesen.

 

Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist die Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden zum 01.01.2007 ein wichtiger Baustein, der aber insgesamt gesehen nicht isoliert betrachtet werden darf. Aufbauend hierauf besteht die Möglichkeit, den ersten Jahresabschluss nach Prüfung der Bilanz aufstellen zu können.

 

Kritisiert wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2007, dass die Eröffnungsbilanz nicht rechtzeitig aufgestellt wurde. Bereits seinerzeit wurde verwaltungsseitig ausgeführt, dass sich die Verwaltung im Gegensatz zu vielen anderen Städten dafür ausgesprochen hat, bereits im Rahmen des gesamten Erstellungsprozesses der Eröffnungsbilanz das Rechnungsprüfungsamt nicht nur „hin und wieder“ zu beteiligen, sondern sichergestellt hat, dass das Rechnungsprüfungsamt immer und bei allen grundlegenden Entscheidungen beteiligt worden ist. Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Ansätze, die natürlich selbstverständlich waren, konnten im Regelfalle einvernehmlich gelöst bzw. es wurden vernünftige Kompromisse erarbeitet.

 

Ebenfalls ist sichergestellt, dass alle Schritte hin zu dieser Eröffnungsbilanz dokumentiert und entsprechende Unterlagen vorhanden sind. Dieses stellt ebenfalls eine wichtige Voraussetzung dar, weil es bereits von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt bei Prüfungen anderer Städte beanstandet wurde.

 

Parallel mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind Arbeiten und Verfahrensschritte in die Wege geleitet worden, um alle neuen Punkt des NKF systematisch einführen und darstellen zu können. An dieser Stelle soll aktuell auf die Sitzungsvorlage zum Thema „Sachstand ILV-Einführung“, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. August 2007 zur Kenntnis genommen wurde, verwiesen werden. Weiterhin ist die flächendeckende Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung im Haushalt 2007 und sehr erweitert im Haushalt 2008 zu nennen. Nicht unerwähnt werden darf natürlich auch das gesamte Thema der Budgetierung sowie der Kennzahlen. In allen Bereichen ist die Verwaltung in den vergangenen Monaten den Weg der „kleinen Schritte“ gegangen, um sicherzustellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort die einzelnen Schritte nachvollziehen und abarbeiten können. Weiterhin sollen „aus diesen kleinen Schritten Erfahrungen“ gewonnen werden, um nach und nach das System zu verbessern und zu komplettieren.

 

Ebenfalls nicht unerwähnt bleiben sollte, dass bis auf wenige Ausnahmen die gesamten Arbeiten hinsichtlich der Eröffnungsbilanz und der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement mit „Bordmitteln“ erledigt wurden. Ausgenommen hiervon sind teilweise die Gebäude- und die Straßenbewertung. Hier wurde externe Hilfe eingekauft, bzw. Aufträge an Firmen vergeben, die ansonsten durch die Verwaltung selbst erledigt worden wären. Natürlich sind auch Aufwendungen für Schulungen sowie für Dienstleistungen, die von Seiten der Firma INFOMA erbracht wurden, angefallen.

 

Wie bereits in früheren Schulungen dargestellt, sieht die Verwaltung vor, dass in der Ratssitzung Herr Bernhardt nochmals allgemeine Ausführungen zur Eröffnungsbilanz machen wird. Bekanntlich hat Herr Bernhardt sowohl die Damen und Herren Ratsmitglieder als auch die Mitglieder der Verwaltung in den zurückliegenden Jahren sehr intensiv auf das Neue Kommunale Finanzmanagement vorbereitet.

Frau Dr. Golombiewski war seinerzeit im Kreis Mettmann diejenige, die federführend den Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden mit verfasst hat. Sie wird die Bewertungssystematiken kurz darstellen. Beide stehen natürlich für Fragen dann zur Verfügung.

 

Außerdem sollte noch auf die nächste Schulungsveranstaltung für die Damen und Herren Ratsmitglieder mit den Themenschwerpunkten:

 

  1. Haushaltsausgleich
  2. steuerungsrelevante Erläuterungen
  3. Kennzahlen
  4. welches Vermögen kann zum Ausgleich herangezogen werden)
  5. Haushaltssicherungskonzept und Ihre Folgen
  6. Pensionsrückstellungen (wie lege ich Sie an etc)

 

am 10. Nov. 2007 mit Herrn Bernhardt hingewiesen werden.

 

An dieser Stelle möchte sich die Verwaltung offiziell ganz herzlich bei Frau Dr. Golombiewski und Herrn Bernhardt bedanken, die sehr informativ und mit viel Sachverstand es geschafft haben, die Themen verständlich und erfrischend herüberzubringen.

 

Außerdem soll auch noch an die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss am 26.03.2007 hingewiesen werden. Dort wurde sehr ausführlich über das Thema „Bewertung des Anlagevermögens, insbesondere der Gebäude sowie der Straßen, Wege und Plätze“ informiert.

 

Das weitere Vorgehen sieht nun – in Absprache mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herrn Witek – wie folgt aus:

 

  • Der Rat verweist die Eröffnungsbilanz zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
  • Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt.
  • Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).

Bereits im Vorfeld hat sich die GPA angemeldet um die Eröffnungsbilanz vor der Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Sie wurde – in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt - gebeten eine Prüfung im November durchzuführen.

  • Voraussichtlich: Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 7. Januar 2008.
  • Voraussichtlich: Feststellung der geprüften Bilanz in der Ratssitzung am 23.Januar 2008

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

Anlage:

Eröffnungsbilanz