Erläuterungen und Begründungen:
Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist neu
definiert worden. Die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)“
ab dem Haushaltsjahr 2007 stellt einen wichtigen Abschnitt im Prozess der
Umstellung des Haushaltsrechtes der Gemeinden dar. Fest steht damit auch, dass
alle Gemeinden des Landes bis zum Jahre 2009 ihr Rechnungswesen von der
Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis
einer kaufmännischen doppelten Buchführung umstellen müssen. Ziel der Reform
soll sein, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch
Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu
überlasten. Die bisherige kameralistische Erfassung von Ausgaben und Einnahmen
reicht dazu bekanntlich nicht aus.
Um aber den kompletten Ressourcenverbrauch darzustellen, ist es
unabdingbare Voraussetzung, dass eine Eröffnungsbilanz aufgestellt wird. In §
92 Gemeindeordnung ist daher festgelegt, dass die Gemeinde zu Beginn des
Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der
doppelten Buchführung erfassen, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen hat.
Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung intensiv durch Schulungen hierauf
vorbereitet. Themen waren dabei die Inhalte des NKF, Bewertungsfragen,
Haushaltsplanung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen
etc. Auch wurden den Damen und Herren Ratsmitglieder mehrere Schulungen zu den
unterschiedlichen Themenbereichen angeboten, die überwiegend auch sehr gut besucht
wurden.
Erstmalig wird im kommunalen Bereich eine systematische Gegenüberstellung
von Vermögen und Schulden vorgenommen, aus der die wirtschaftliche Lage
erkennbar ist. Auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften sind die Bilanzen
der Gemeinden, wie auch im Handelsrecht, einheitlich gegliedert. Die
Mindestgliederung der Aktiv- sowie der Passiv-Seite der Bilanz ergibt sich
durch Verweis auf § 41 Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Auf Initiative der Kreisverwaltung Mettmann hat es Mitte 2004 ein
Angebot gegeben, eine kreiseinheitliche Bewertungsrichtlinie mit den Gemeinden
zu erstellen. Eine Arbeitsgruppe hat dann die Aufgabe übernommen, einen
Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden zu erstellen. Dieses Papier ließ aber an
einer Reihe von Stellen Bewertungsspielräume zu bzw. es mussten z.B. für den Bereich
der Festwerte, Werte ermittelt und festgeschrieben werden.
Danach hat sich der Verwaltungsvorstand Anfang Mai 2005 für diese
Bewertungsrichtlinie ausgesprochen, nachdem zuvor die verwaltungsinterne AG und
das RPA zugestimmt haben. In der darauf folgenden Zeit sind dann systematisch
alle Punkte des Bewertungsleitfadens (dieser gliedert sich gemäß den
Bilanzpositionen) abgearbeitet worden.
Änderungen zum Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden wurden
verwaltungsintern besprochen und im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt
dann als Anlage bzw. Korrektur zum Leitfaden festgeschrieben.
Wichtiger Bestandteil, um eine Eröffnungsbilanz im Rahmen des doppischen
Buchführungsstiles erstellen zu können, war die Anlagenbuchhaltung für die
beweglichen/unbeweglichen Anlagegüter und für die Sonderposten aus Gebühren,
Beiträgen, Landeszuweisungen etc.
Bekanntlich muss im Gegensatz zur kaufmännischen Buchführung die
Verwaltung nach dem Bruttoprinzip nicht nur das einzelne Anlagegut erfassen und
abschreiben, sondern in den Fällen, in denen es durch Dritte ganz oder
teilweise finanziert wurde, auch diesen Zuschuss auf der Passivseite erfassen
und mit den Anlagegut abschreiben (sofern natürlich das Anlagengut auch abgeschrieben
wird).
Zum 31.12.2006 sind in der Anlagenbuchhaltung folgende Güter aufgenommen:
208 Städtische Gebäude
413 bebaute/unbebaute Grundstücke
65 Erbbaurechte
144 Fahrzeuge
265 Maschinen und technische Anlagen
3591 Betriebs-
und Geschäftsausstattungen
482 Kunstgegenstände
2444 Straßen
(Teile)
21
Lichtsignalanlagen
4951 Lampen
5994 Sonderposten.
Auch wenn die Eröffnungsbilanz per 1.1.2007 nur aus „wenigen“
summarischen Einzelpositionen auf der Aktiv- und Passiv-Seite besteht, so sind
im Hintergrund doch sehr viele Anlagegüter bzw. Positionen zu bewerten und zu
erfassen gewesen.
Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist die Eröffnungsbilanz der Stadt
Hilden zum 01.01.2007 ein wichtiger Baustein, der aber insgesamt gesehen nicht
isoliert betrachtet werden darf. Aufbauend hierauf besteht die Möglichkeit, den
ersten Jahresabschluss nach Prüfung der Bilanz aufstellen zu können.
Kritisiert wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2007, dass die
Eröffnungsbilanz nicht rechtzeitig aufgestellt wurde. Bereits seinerzeit wurde
verwaltungsseitig ausgeführt, dass sich die Verwaltung im Gegensatz zu vielen
anderen Städten dafür ausgesprochen hat, bereits im Rahmen des gesamten
Erstellungsprozesses der Eröffnungsbilanz das Rechnungsprüfungsamt nicht nur
„hin und wieder“ zu beteiligen, sondern sichergestellt hat, dass das
Rechnungsprüfungsamt immer und bei allen grundlegenden Entscheidungen beteiligt
worden ist. Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Ansätze, die
natürlich selbstverständlich waren, konnten im Regelfalle einvernehmlich gelöst
bzw. es wurden vernünftige Kompromisse erarbeitet.
Ebenfalls ist sichergestellt, dass alle Schritte hin zu dieser Eröffnungsbilanz
dokumentiert und entsprechende Unterlagen vorhanden sind. Dieses stellt
ebenfalls eine wichtige Voraussetzung dar, weil es bereits von Seiten der
Gemeindeprüfungsanstalt bei Prüfungen anderer Städte beanstandet wurde.
Parallel mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind Arbeiten und
Verfahrensschritte in die Wege geleitet worden, um alle neuen Punkt des NKF
systematisch einführen und darstellen zu können. An dieser Stelle soll aktuell
auf die Sitzungsvorlage zum Thema „Sachstand ILV-Einführung“, die in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. August 2007 zur Kenntnis
genommen wurde, verwiesen werden. Weiterhin ist die flächendeckende Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung im Haushalt 2007 und sehr erweitert im
Haushalt 2008 zu nennen. Nicht unerwähnt werden darf natürlich auch das gesamte
Thema der Budgetierung sowie der Kennzahlen. In allen Bereichen ist die
Verwaltung in den vergangenen Monaten den Weg der „kleinen Schritte“ gegangen,
um sicherzustellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort die einzelnen
Schritte nachvollziehen und abarbeiten können. Weiterhin sollen „aus diesen
kleinen Schritten Erfahrungen“ gewonnen werden, um nach und nach das System zu
verbessern und zu komplettieren.
Ebenfalls nicht unerwähnt bleiben sollte, dass bis auf wenige Ausnahmen
die gesamten Arbeiten hinsichtlich der Eröffnungsbilanz und der Umstellung auf
das Neue Kommunale Finanzmanagement mit „Bordmitteln“ erledigt wurden.
Ausgenommen hiervon sind teilweise die Gebäude- und die Straßenbewertung. Hier
wurde externe Hilfe eingekauft, bzw. Aufträge an Firmen vergeben, die ansonsten
durch die Verwaltung selbst erledigt worden wären. Natürlich sind auch
Aufwendungen für Schulungen sowie für Dienstleistungen, die von Seiten der
Firma INFOMA erbracht wurden, angefallen.
Wie bereits in früheren Schulungen dargestellt, sieht die Verwaltung
vor, dass in der Ratssitzung Herr Bernhardt nochmals allgemeine Ausführungen
zur Eröffnungsbilanz machen wird. Bekanntlich hat Herr Bernhardt sowohl die
Damen und Herren Ratsmitglieder als auch die Mitglieder der Verwaltung in den
zurückliegenden Jahren sehr intensiv auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
vorbereitet.
Frau Dr. Golombiewski war seinerzeit im Kreis Mettmann diejenige, die
federführend den Bewertungs- und Bilanzierungsleitfaden mit verfasst hat. Sie
wird die Bewertungssystematiken kurz darstellen. Beide stehen natürlich für
Fragen dann zur Verfügung.
Außerdem sollte noch auf die nächste Schulungsveranstaltung für die
Damen und Herren Ratsmitglieder mit den Themenschwerpunkten:
- Haushaltsausgleich
- steuerungsrelevante
Erläuterungen
- Kennzahlen
- welches
Vermögen kann zum Ausgleich herangezogen werden)
- Haushaltssicherungskonzept
und Ihre Folgen
- Pensionsrückstellungen
(wie lege ich Sie an etc)
am 10. Nov. 2007 mit Herrn Bernhardt hingewiesen werden.
An dieser Stelle möchte sich die Verwaltung offiziell ganz herzlich bei
Frau Dr. Golombiewski und Herrn Bernhardt bedanken, die sehr informativ und mit
viel Sachverstand es geschafft haben, die Themen verständlich und erfrischend
herüberzubringen.
Außerdem soll auch noch an die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss
am 26.03.2007 hingewiesen werden. Dort wurde sehr ausführlich über das Thema
„Bewertung des Anlagevermögens, insbesondere der Gebäude sowie der Straßen, Wege
und Plätze“ informiert.
Das weitere Vorgehen sieht nun – in Absprache mit dem Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes Herrn Witek – wie folgt aus:
- Der Rat
verweist die Eröffnungsbilanz zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
- Prüfung der
Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt.
- Prüfung durch
die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).
Bereits im Vorfeld hat sich die GPA
angemeldet um die Eröffnungsbilanz vor der Beschlussfassung im
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Sie wurde – in Absprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt - gebeten eine Prüfung im November durchzuführen.
- Voraussichtlich:
Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 7. Januar 2008.
- Voraussichtlich:
Feststellung der geprüften Bilanz in der Ratssitzung am 23.Januar 2008
Günter Scheib
Anlage:
Eröffnungsbilanz