Betreff
Errichtung einer Baseballanlage - neuer Antrag des SV Hilden-Ost vom 20.07.2007 -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/207
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 20.07.2007 hat der SV Hilden-Ost erneut einen Antrag zur Finanzierung der von ihm begehrten neuen Baseball- und Softballanlage gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Zuvor wurden bereits Anträge mit den Schreiben des Vereins vom 10.11.2006 und vom 10.05.2007 vorgelegt, die im Rahmen der

 

-          SV 51/163 in der Ratssitzung am 13.12.2006

-          SV 51/205 in der Ratssitzung am 13.06.2007

 

sehr ausführlich beraten wurden und dort keine Zustimmung erlangten. Auf die umfangreichen Erläuterungen dieser Sitzungsvorlagen einschließlich des in diesem Zusammenhang vorgelegten Fragen- und Antwortenkataloges wird verwiesen.

 

Der vom Verein nunmehr vorgelegte Finanzierungsplan geht von folgenden Voraussetzungen aus:

 

  1. Bereitstellung eines kostenlosen erschlossenen städtischen Grundstückes im Hildener Westen (geschätzter finanzieller Aufwand für die Stadt Hilden 450.000 €)
  2. Gewährung eines städtischen Zuschusses aus Mitteln der Sportpauschale in Höhe von jetzt 250.000 € (vorher 200.000 €)
  3. Aufnahme eines Darlehens durch den Verein bei der Sparkasse Hilden – Ratingen – Velbert in Höhe von 350.000 € (vorher 400.000 €)
  4. Bereitstellung einer städtischen Bürgschaft zur Absicherung eines Teils dieses Darlehens in Höhe von 200.000 € (vorher 400.000 €).

 

Der Verein hatte in seinen Gesprächen mit dem Kreditinstitut versucht, eine Darlehensaufnahme ohne die Inanspruchnahme der Patronatserklärung der Stadt Hilden zu erreichen. Dies hätte jedoch zu einer monatlichen Belastung von 2.900 € geführt, die der Verein keinesfalls hätte abdecken können. Nunmehr ist ein Finanzierungsplan entstanden, der die bislang beantragte Höhe der Bürgschaft halbiert. Damit entsteht eine monatliche Belastung von 2.000 €, die nach Vorstellung des Vereins dauerhaft finanziert werden könnte. Eine städtische Bürgschaft ist jedoch nach wie vor unverzichtbar, andernfalls entsteht kein realistischer und realisierbarer Finanzierungsplan. Der beigefügte Kostenplan des Vereins zeigt auf, dass die geschätzten jährlichen Ausgaben nur mit einem Mitgliederzuwachs, einer Beitragserhöhung und einer nicht unerheblichen jährlichen regelmäßigen Sponsorenleistung finanziert werden können.

 

Nach dem jetzigen aktuellen Diskussionsstand sind folgende Punkte unstrittig:

 

  1. Aktuell gibt es nur das vorgeschlagene Grundstück im Hildener Westen, das als Standort für die benötigte Baseball- und Softballanlage infrage kommt.
  2. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren ist ein entsprechendes Planungsrecht zu sichern, welches die begehrte Nutzung überhaupt möglich macht. In diesem Verfahren sind die Fragestellungen zu Geräuschemissionen und -immissionen, Verkehrsabläufe, Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft in Form von Fachgutachten zu erarbeiten.
  3. Gemäß § 87 der Gemeindeordnung ist es der Gemeinde grundsätzlich verwehrt, Sicherheiten zu Gunsten Dritter zu bestellen. Allerdings kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Kreisverwaltung Mettmann als Aufsichtsbehörde gestellt.
  4. Die begehrte Zuschussgewährung einschließlich der Bürgschaft geht weit über den bislang praktizierten Rahmen der Sportförderung in Hilden hinaus. Eine Präzedenzwirkung darf dadurch nicht entstehen, da ansonsten weitere unerfüllbare Finanzierungswünsche anderer


    Vereine entstehen. Eine positive Entscheidung kann in diesem Fall nur als einmalige Ausnahme definiert werden.
  5. Die Fußballabteilung sowie die Soft- und Baseballabteilung des SV Hilden-Ost besitzen auf dem jetzigen Tennenspielfeld keinerlei Zukunftsperspektiven. Ein weiteres Nebeneinander dieser beiden Sportarten auf dem sanierungsbedürftigen Platz gefährdet ohne Zweifel den Fortbestand des Gesamtvereins. Eine Modernisierung des Platzes mit einem Kunstrasenbelag ist für den Verein unverzichtbar um eine sportliche Zukunft zu gewinnen.
  6. Für den Erhalt des Baseballsportes in Hilden ist daher eine moderne Anlage an anderer Stelle zwingend notwendig, andernfalls hat diese Sportart in Hilden keine Zukunft mehr.

 

Eine Stellungnahme des Stadtsportverbandes ist als Anlage beigefügt.

Darin betont der Stadtsportverband den erforderlichen Ausnahmecharakter der Entscheidung. Wie seinerzeit schon von der Verwaltung vorgeschlagen, könnte die Finanzierung über die Sportpauschale in Form von sieben Jahresraten erfolgen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja