Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
20.07.2007 hat der SV Hilden-Ost erneut einen Antrag zur Finanzierung der von
ihm begehrten neuen Baseball- und Softballanlage gestellt. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Zuvor wurden
bereits Anträge mit den Schreiben des Vereins vom 10.11.2006 und vom 10.05.2007
vorgelegt, die im Rahmen der
-
SV 51/163 in der Ratssitzung am 13.12.2006
-
SV 51/205 in der Ratssitzung am 13.06.2007
sehr ausführlich
beraten wurden und dort keine Zustimmung
erlangten. Auf die umfangreichen Erläuterungen dieser Sitzungsvorlagen
einschließlich des in diesem Zusammenhang vorgelegten Fragen- und
Antwortenkataloges wird verwiesen.
Der vom Verein
nunmehr vorgelegte Finanzierungsplan geht von folgenden Voraussetzungen aus:
- Bereitstellung eines kostenlosen
erschlossenen städtischen Grundstückes im Hildener Westen (geschätzter
finanzieller Aufwand für die Stadt Hilden 450.000 €)
- Gewährung eines städtischen Zuschusses
aus Mitteln der Sportpauschale in Höhe von jetzt 250.000 € (vorher 200.000
€)
- Aufnahme eines Darlehens durch den
Verein bei der Sparkasse Hilden – Ratingen – Velbert in Höhe von 350.000 €
(vorher 400.000 €)
- Bereitstellung einer städtischen
Bürgschaft zur Absicherung eines Teils dieses Darlehens in Höhe von
200.000 € (vorher 400.000 €).
Der Verein hatte
in seinen Gesprächen mit dem Kreditinstitut versucht, eine Darlehensaufnahme ohne
die Inanspruchnahme der Patronatserklärung der Stadt Hilden zu erreichen. Dies
hätte jedoch zu einer monatlichen Belastung von 2.900 € geführt, die der Verein
keinesfalls hätte abdecken können. Nunmehr ist ein Finanzierungsplan
entstanden, der die bislang beantragte Höhe der Bürgschaft halbiert. Damit
entsteht eine monatliche Belastung von 2.000 €, die nach Vorstellung des
Vereins dauerhaft finanziert werden könnte. Eine städtische Bürgschaft ist
jedoch nach wie vor unverzichtbar, andernfalls entsteht kein realistischer und
realisierbarer Finanzierungsplan. Der beigefügte Kostenplan des Vereins zeigt
auf, dass die geschätzten jährlichen Ausgaben nur mit einem Mitgliederzuwachs,
einer Beitragserhöhung und einer nicht unerheblichen jährlichen regelmäßigen Sponsorenleistung
finanziert werden können.
Nach dem jetzigen
aktuellen Diskussionsstand sind folgende Punkte unstrittig:
- Aktuell gibt es nur das vorgeschlagene
Grundstück im Hildener Westen, das als Standort für die benötigte
Baseball- und Softballanlage infrage kommt.
- Im Rahmen der Bauleitplanverfahren ist
ein entsprechendes Planungsrecht zu sichern, welches die begehrte Nutzung
überhaupt möglich macht. In diesem Verfahren sind die Fragestellungen zu
Geräuschemissionen und -immissionen, Verkehrsabläufe, Kompensation des Eingriffes
in Natur und Landschaft in Form von Fachgutachten zu erarbeiten.
- Gemäß § 87 der Gemeindeordnung ist es
der Gemeinde grundsätzlich verwehrt, Sicherheiten zu Gunsten Dritter zu
bestellen. Allerdings kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen. Ein
entsprechender Antrag wurde bei der Kreisverwaltung Mettmann als Aufsichtsbehörde
gestellt.
- Die begehrte Zuschussgewährung
einschließlich der Bürgschaft geht weit über den bislang praktizierten
Rahmen der Sportförderung in Hilden hinaus. Eine Präzedenzwirkung darf
dadurch nicht entstehen, da ansonsten weitere unerfüllbare
Finanzierungswünsche anderer
Vereine entstehen. Eine positive Entscheidung kann in diesem Fall nur als einmalige Ausnahme definiert werden. - Die Fußballabteilung sowie die Soft-
und Baseballabteilung des SV Hilden-Ost besitzen auf dem jetzigen
Tennenspielfeld keinerlei Zukunftsperspektiven. Ein weiteres Nebeneinander
dieser beiden Sportarten auf dem sanierungsbedürftigen Platz gefährdet
ohne Zweifel den Fortbestand des Gesamtvereins. Eine Modernisierung des
Platzes mit einem Kunstrasenbelag ist für den Verein unverzichtbar um eine
sportliche Zukunft zu gewinnen.
- Für den Erhalt des Baseballsportes in
Hilden ist daher eine moderne Anlage an anderer Stelle zwingend notwendig,
andernfalls hat diese Sportart in Hilden keine Zukunft mehr.
Eine Stellungnahme
des Stadtsportverbandes ist als Anlage beigefügt.
Darin betont der
Stadtsportverband den erforderlichen Ausnahmecharakter der Entscheidung. Wie
seinerzeit schon von der Verwaltung vorgeschlagen, könnte die Finanzierung über
die Sportpauschale in Form von sieben Jahresraten erfolgen.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |