Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt zur ordnungsrechtlichen Umsetzung des Rauchverbots auf
öffentlichen Spielplätzen die beigefügte Änderungsverordnung zur
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die
ordnungsrechtliche Umsetzung des im Wege einer Anregung nach § 24 GO NW
begehrten und vom Haupt- und Finanzausschuss nach Beschlussfassung im
Jugendhilfeausschuss am 28.03.2007 bestätigten Rauchverbots auf öffentlichen
Spielplätzen erfordert eine Ergänzung des § 9 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Hilden in der beigefügten Fassung. Die Regelung des Absatzes 4 ist dabei
um den Zusatz „…sowie das Rauchen von Tabak und Tabakwaren…“ zu ergänzen.
Verstöße gegen
diese Bestimmung stellen nach § 14 der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar
und können als solche nach den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts
(OWiG) geahndet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Tatbestand in den
verwaltungsinternen Verwarngeld- und Maßnahmenkatalog als Handlungsanleitung
für den Kommunalen Ordnungsdienst mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 €
aufzunehmen. Dies entspricht dem höchstmöglichen Verwarnungsgeld.
Die Höhe des
Verwarnungsgeldes ist nicht nur geeignet, etwaigen Verhaltensstörern ihr Fehlverhalten
deutlich aufzuzeigen, sondern soll auch verhindern helfen, dass
Ordnungswidrigkeiten dieser Art überhaupt begangen werden
(Abschreckungseffekt).
Das
Verwarnungsgeld stellt dabei die Regelahndung dar. Uneinsichtiges Verhalten
einzelner Personen, Wiederholungs“täter“ und sonstige einzelfallspezifischen
Auffälligkeiten, können darüber hinaus mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 €
weiter Berücksichtigung finden.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
020101 |
Bezeichnung: |
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2007 ff. |
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noch nicht ermittelbar |
nein |
Die Höhe etwaiger
Verwarnungsgelder bei Nichtbeachtung des Rauchverbots auf öffentlichen
Spielplätzen lässt sich in Ermangelung von diesbezüglichen Erfahrungswerten
nicht prognostizieren. |
Sichtvermerk
Kämmerer |