Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Personalausschuss, ab dem Jahr 2008 die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilden
ebenfalls in das betriebliche System zur Einführung einer leistungsorientierten
Bezahlung mit einzubeziehen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird ab
01.01.2007 ein leistungsbezogener Entgeltbestandteil für die Beschäftigten
(ehemalige Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter) verbindlich
eingeführt. Über die tarifrechtlichen Hintergründe und die Einführung dieses Verfahrens
bei der Stadtverwaltung Hilden wird mit Sitzungsvorlage Nr. 10/019 berichtet.
Zusammenfassend soll hier nur noch einmal darauf hingewiesen werden, dass durch
die Einführung der leistungsbezogenen Entgelte die Effizienz der
Stadtverwaltung gestärkt und die Dienstleistungen verbessert werden sollen;
auch sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gefördert werden.
Die Verpflichtung zur Ausschüttung von Leistungsentgelten besteht nur
für die unter den Tarifvertrag fallenden Beschäftigten. Dennoch sind die Ziele,
die mit dem TVöD angestrebt werden, selbstverständlich auch für die im
Beamtenverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Hilden wichtig und sinnvoll. Entsprechende Regelungen sind jedoch für die
Beamtinnen und Beamten bisher nicht vorhanden. Nach Auffassung der Verwaltung
ist daher zu entscheiden, ob die leistungsorientierte Bezahlung zukünftig auch
für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilden eingeführt werden sollen.
Die Leistungsfeststellung als Voraussetzung für eine Verteilung des
Leistungsentgeltes kann gemäß § 18 TVöD entweder durch den Abschluss von
Zielvereinbarungen oder die Erstellung von Leistungsbewertungen erfolgen.
Unabdingbar ist hierbei – neben der Bereitschaft der Beschäftigten, das System
mit zu tragen - die aktive Mitwirkung der Vorgesetzten. Bei vielen der Hildener
Führungskräfte handelt es sich um Beamtinnen oder Beamte, die zukünftig mit der
Umsetzung eines für sie derzeit nicht geltenden Vergütungs- und
Leistungssystems beauftragt sind. Sie müssen die Beschäftigten für die
Vereinbarung von Leistungszielen gewinnen, sie motivieren und bei der
Zielerreichung unterstützen, d.h. auch sie müssen sich mit dem neuen
Leistungsgedanken identifizieren. Darüber hinaus ist die Führungskraft die
Instanz, die über die Einhaltung der Zielvereinbarung entscheidet, den Grad der
Zielerreichung und damit die Bemessung des Leistungsentgeltes bestimmt. Hier
ist die Gefahr gegeben, dass die Führungskraft nicht glaubwürdig ist, wenn sie
einerseits über die Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befindet,
sich selbst aber nicht einem solchen Verfahren der Leistungsbemessung stellen
muss.
Daneben ist zu bedenken, dass in vielen Ämtern die Aufgaben von
Beschäftigten und Beamtinnen oder Beamten gemeinsam erledigt werden. In
derartigen Aufgabenbereichen (Beispiel Bürgerbüro) können besonders
Qualitätsziele nur gemeinsam von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht
werden, so dass sich hier die Vereinbarung von Teamzielen unbedingt anbieten
würde. Eine Beschränkung der Vereinbarung von Leistungszielen auf Teile des
Teams hätte die Konsequenz, dass einige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter u. U.
besonders „belohnt“ würden, während die Beamtinnen und Beamten als Teil des
Teams außen vor bleiben müssten. Diese Ungleichbehandlung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter innerhalb einer Verwaltung muss negative Auswirkungen auf das Betriebsklima
haben.
Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für unumgänglich, auch die
Beamtinnen und Beamten in das Betriebliche System der leistungsbezogenen
Entgelte mit einzubeziehen.
Bei Anwendung der nach dem TVöD für die Beschäftigten vorgeschriebenen
Berechnungsweise würde das Budget für die Leistungsentgelte der Beamtinnen und
Beamten (nach derzeitigem Stand) rund 53.000,- € pro Jahr betragen. Dieser
Betrag müsste bei positiver Beschlussfassung über die Einführung des
Leistungsentgeltes zukünftig bereitgestellt werden.
Auch der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV NW) betrachtet die
unterschiedliche Entgelt- und Besoldungssystematik bei Tarifbeschäftigten und
Beamten als wesentliches Hemmnis bei der
erfolgreichen Umsetzung des Leistungsentgeltes nach dem TVöD, da in
allen Städten regelmäßig beide Statusgruppen zusammen arbeiten und Leistungen
gemeinsam erbringen. Der KAV hat sich deshalb bei dem Innenministerium NW dafür
eingesetzt, eine praxisnahe Anpassung der Vorschriften zeitnah zu veranlassen.
Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig auch die Beamtinnen und Beamten in
das System der leistungsbezogenen Bezahlung einzubeziehen. Die Bereitstellung
der hierfür erforderlichen Mittel sollte ab dem Haushaltsjahr 2008 – und somit
auch erst nach der tatsächlichen Einführung eines betrieblichen Systems zur
Ermittlung der leistungsorientierten Entgelte bei der Stadtverwaltung Hilden -
erfolgen; bis zu diesem Zeitpunkt ist ggfs. auch eine weitgehende rechtliche
Angleichung zwischen den für die Beschäftigten und Beamten geltenden Regelungen
erfolgt.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer |
010804 |
Bezeichnung: |
Personalservice |
|
Mittel stehen zur
Verfügung: |
|
|
||
Haushaltsjahr: |
2008 |
|
||
Der Mehrbedarf besteht für
folgendes Produkt: |
|
|||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
diverse |
diverse |
501250 |
53.000,- € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung ist durch
folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
|
Personelle Auswirkungen |
Nein |