Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der
beigefügten Anregung gem. § 24 GO NW begehren die Antragsteller die Einführung
eines Rauchverbotes auf öffentlichen Spielplätzen. Dies wird durch eine
Unterschriftenliste, in die sich 43 Bürgerinnen und Bürger eingetragen haben,
unterstützt. Es wird auf das Beispiel der Stadt Heidelberg verwiesen, wo
bereits öffentliche Spielplätze als rauchfreie Zonen ausgewiesen und entsprechende
Hinweisschilder in den Spielplatzbereichen aufgestellt wurden.
Nach den
Informationen der Verwaltung haben einige weitere Städte mittlerweile ein
solches Rauchverbot auf Kinderspielplätzen eingeführt.
In der Tat ist es
so, dass nicht nur das Einatmen des Rauches gesundheitsgefährdend ist, sondern
vor allem das Essen und Verschlucken weggeworfener Zigarettenreste Kleinkinder
in besonderem Maße gefährdet. Im Bereich der Spielplätze insbesondere der
Sandflächen werden immer wieder Zigarettenkippen gefunden. Diese Abfälle sind
für Kleinkinder gefährlich. Bereits die Aufnahme von 10 mg Nikotin kann für ein
Kleinkind tödlich sein. Oft reicht dazu schon eine einzige Zigarette aus. Durch
Neugier und Unachtsamkeit nehmen kleine Kinder oft auch unbeobachtet Zigaretten
oder andere Tabakprodukte in die Hand und verschlucken diese. Nikotin ist als
reine Substanz sehr giftig.
Das Problem mit
den Zigarettenkippen auf den Spielplätzen kann über ein Verbot des Rauchens
gelöst werden. Ein solches Verbot versetzt die zuständigen Dienstkräfte in die
Lage, entsprechend einzuschreiten. Zusätzlich wäre es gegebenenfalls
erforderlich, die zuständige ordnungsbehördliche Verordnung anzupassen. Die
Verwaltung steht der Bürgeranregung positiv gegenüber. Erst kürzlich hat das
Deutsche Kinderhilfswerk einen besseren und umfassenderen Schutz für Kinder vor
den Folgen des Rauches angemahnt. Dazu gehörte auch die Forderung nach einem
Rauchverbot auf Spielplätzen.
Günter Scheib
Es entstehen Kosten für entsprechende Rauchverbotsschilder.