Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW hier: Sargträgerdienst durch städtische Bedienstete
Vorlage
WP 04-09 SV 68/026
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Beigefügt ist der Bürgerantrag von Frau Schellenberg, Jägerstraße 3, 40723 Hilden vom 29.12.06. Hierin wird angeregt:

 

„Hiermit beantrage ich, in Zukunft wieder städtische Bedienstete als Sargträger einzustellen.

 

Begründung:

Meine Mutter ist am 15.12.2006 auf dem Südfriedhof in Hilden beerdigt worden. Der Sargträgerdienst ist durch die Firma Weber Ltd. erfolgt.

Beim nicht ordnungsgemäßen (nicht gleichmäßigen) Herablassen des Sarges durch die Sargträger der Firma Weber ist der Sarg schief in der Grube aufgekommen. Dies hat mich sehr entsetzt und ich bin der Meinung, dass dies nicht passieren darf, weil es für die Angehörigen menschenunwürdig ist.“

 

Die Schilderung von Frau Schellenberg kann nach Erkenntnissen der Verwaltung bestätigt werden. Als der mit der Schließung des Grabes beauftragte Mitarbeiter der Stadt an dem geöffneten Grab eintraf, wurde er von einer Hinterbliebenen angesprochen. Er stellte fest, dass der Sarg sowohl seitlich gekippt war, als auch an der schmalen Seite des geöffneten Grabes hoch stand. Zudem war ein Seil in das Grab gefallen. Um noch eine würdevolle Bestattung zu erreichen, korrigierten die städtischen Mitarbeiter die Lage des Sarges. Nachdem die Hinterbliebene mit der Lage des Sarges zufrieden war, erfolgte die Schließung des Grabes.

Mitarbeiter des Sargträgerdienstes waren nicht mehr vor Ort, sie hatten jedoch vorher dem städtischen Mitarbeiter im Vorbeigehen geschildert, dass der Sarg ein bisschen schief stehen würde.

 

Zu Umfang und Anzahl der Beschwerden über den privaten Sargträgerdienst können von der Verwaltung keine Angaben gemacht werden, da die Beschwerdeführer unmittelbar an den Sargträgerdienst selbst, bzw. den Bestatter verwiesen werden. Eine gesicherte Zahl kann daher nicht benannt werden.

 

Bis 2002 wurde der Trägerdienst durch städtische Mitarbeiter ausgeführt. Für den Trägerdienst wurden bei einer Sargbeisetzung kostendeckende Gebühren von 246 € und für eine Urnenbeisetzung 82 €  erhoben. Ausgelöst durch erhebliche Gebührensteigerungen wurden damals verschiedene Sparvorschläge erörtert. U. a. wurde durch die Verwaltung vorgeschlagen, entweder die Anzahl der Sargträger von 6 auf 4 Personen zu reduzieren oder alternativ die Dienstleistung des Trägerdienstes komplett einzustellen. Durch die dann beschlossene Einstellung des städtischen Trägerdienstes konnte zwischenzeitlich eine Stelle abgebaut werden. Es fand sich ein privater Sargträgerdienst, der unmittelbar durch die Hinterbliebenen oder die Bestattungsunternehmen beauftragt wird. Aktuell werden durch den privaten Trägerdienst für eine Sargbeisetzung 296 € und für eine Urnenbeisetzung 130 € abgerechnet. Bei Beisetzungen an Montagen erhöht sich der Preis einer Sargbesetzung auf 386 €.

Bei den städtischen Friedhöfen konnten in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Änderungen umgesetzt werden. Die Sparmaßnahmen haben zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass seit 2003 die Friedhofsgebühren überwiegend fallende Tendenz haben. Im Bereich der Grabbereitung, deren Leistung mit dem Trägerdienst am ehesten vergleichbar ist, konnten die Gebühren bis zu 40 Prozent gesenkt werden.

 

Durch einen kommunalen Trägerdienst werden zusätzliche personelle Ressourcen gebunden. Wie schon zuvor geschildert, erfolgte die Einstellung des Trägerdienstes mit einer gleichzeitigen Stellenreduzierung. Die im Zuge der letzten Organisationsuntersuchung festgestellten Personalüberhänge im Bereich der Friedhöfe sollen im Lauf des Jahre 2007 durch Realisierung von zwei KW-Vermerken endgültig abgebaut werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib