Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Beigefügt ist der Bürgerantrag von Frau
Schellenberg, Jägerstraße 3, 40723 Hilden vom 29.12.06. Hierin wird angeregt:
„Hiermit beantrage ich, in Zukunft
wieder städtische Bedienstete als Sargträger einzustellen.
Begründung:
Meine Mutter ist am 15.12.2006 auf
dem Südfriedhof in Hilden beerdigt worden. Der Sargträgerdienst ist durch die
Firma Weber Ltd. erfolgt.
Beim nicht ordnungsgemäßen (nicht
gleichmäßigen) Herablassen des Sarges durch die Sargträger der Firma Weber ist
der Sarg schief in der Grube aufgekommen. Dies hat mich sehr entsetzt und ich
bin der Meinung, dass dies nicht passieren darf, weil es für die Angehörigen
menschenunwürdig ist.“
Die Schilderung von Frau Schellenberg kann nach
Erkenntnissen der Verwaltung bestätigt werden. Als der mit der Schließung des
Grabes beauftragte Mitarbeiter der Stadt an dem geöffneten Grab eintraf, wurde
er von einer Hinterbliebenen angesprochen. Er stellte fest, dass der Sarg
sowohl seitlich gekippt war, als auch an der schmalen Seite des geöffneten
Grabes hoch stand. Zudem war ein Seil in das Grab gefallen. Um noch eine
würdevolle Bestattung zu erreichen, korrigierten die städtischen Mitarbeiter
die Lage des Sarges. Nachdem die Hinterbliebene mit der Lage des Sarges zufrieden
war, erfolgte die Schließung des Grabes.
Mitarbeiter des Sargträgerdienstes waren nicht mehr
vor Ort, sie hatten jedoch vorher dem städtischen Mitarbeiter im Vorbeigehen
geschildert, dass der Sarg ein bisschen schief stehen würde.
Zu Umfang und Anzahl der Beschwerden über den
privaten Sargträgerdienst können von der Verwaltung keine Angaben gemacht
werden, da die Beschwerdeführer unmittelbar an den Sargträgerdienst selbst,
bzw. den Bestatter verwiesen werden. Eine gesicherte Zahl kann daher nicht benannt
werden.
Bis 2002 wurde der Trägerdienst durch städtische
Mitarbeiter ausgeführt. Für den Trägerdienst wurden bei einer Sargbeisetzung
kostendeckende Gebühren von 246 € und für eine Urnenbeisetzung 82 € erhoben. Ausgelöst durch erhebliche
Gebührensteigerungen wurden damals verschiedene Sparvorschläge erörtert. U. a.
wurde durch die Verwaltung vorgeschlagen, entweder die Anzahl der Sargträger
von 6 auf 4 Personen zu reduzieren oder alternativ die Dienstleistung des Trägerdienstes
komplett einzustellen. Durch die dann beschlossene Einstellung des städtischen
Trägerdienstes konnte zwischenzeitlich eine Stelle abgebaut werden. Es fand
sich ein privater Sargträgerdienst, der unmittelbar durch die Hinterbliebenen
oder die Bestattungsunternehmen beauftragt wird. Aktuell werden durch den
privaten Trägerdienst für eine Sargbeisetzung 296 € und für eine Urnenbeisetzung
130 € abgerechnet. Bei Beisetzungen an Montagen erhöht sich der Preis einer
Sargbesetzung auf 386 €.
Bei den städtischen Friedhöfen konnten in der
Zwischenzeit eine Vielzahl von Änderungen umgesetzt werden. Die Sparmaßnahmen
haben zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass seit 2003 die Friedhofsgebühren
überwiegend fallende Tendenz haben. Im Bereich der Grabbereitung, deren
Leistung mit dem Trägerdienst am ehesten vergleichbar ist, konnten die Gebühren
bis zu 40 Prozent gesenkt werden.
Durch einen kommunalen Trägerdienst werden
zusätzliche personelle Ressourcen gebunden. Wie schon zuvor geschildert,
erfolgte die Einstellung des Trägerdienstes mit einer gleichzeitigen Stellenreduzierung.
Die im Zuge der letzten Organisationsuntersuchung festgestellten Personalüberhänge
im Bereich der Friedhöfe sollen im Lauf des Jahre 2007 durch Realisierung von
zwei KW-Vermerken endgültig abgebaut werden.
G. Scheib