Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
Vorlage
WP 04-09 SV 66/077
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Stadtentwicklungsausschuss

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

Die durchgeführten Messungen zeigen, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.

Es werden keine Änderungen in der Luisenstraße vorgenommen.

  1. Haupt - u. Finanzausschuss

Der Haupt - u. Finanzausschuss beschließt:

Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Namen der in der Luisenstraße wohnenden Familien mit Kindern haben drei Familien mit einem Bürgerantrag auf Geschwindigkeitsübertretungen auf ihrer Straße hingewiesen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen / Wochen (in Abhängigkeit des Wetters) mittels eines Radarmesssytems an 2 Stellen (30m von Heerstraße / 50m vor Gerresheimer Straße) den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung Gerresheimer Straße erheben.

 

Die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                      Hilden, den 28.02.2007

 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich in der etwa 240 m langen Luisenstraße an 3 Stellen mit einem Radarmessystem den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung Gerresheimer Straße erhoben.

 

Die 3 Zählstellen sind im Luftbildausschnitt skizziert.

 

 

 

Die Ergebnisse der 3 Erhebungen, die jeweils über einen Tag, d. h. 24 Stunden, erfolgten, sind in der folgenden Tabelle  zusammengefasst.

 

 

[ V85  ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrer nicht überschritten wird]

 

 

 

Die aufgrund ihrer Länge als Lkw/Bus klassifizierten Kfz sind zu überwiegendem Anteil  Fahrten der Buslinie O3 (gemäß Fahrplan 55 Fahrten pro Werktag).

 

Das Geschwindigkeitsniveau V85 im Zuge der Luisenstraße liegt somit zwischen 36 und 38 km/h; vor  Schulbeginn zur morgendlichen Spitze ist dieses Niveau noch um 3 – 5 km/h niedriger.

 

Im Vergleich zu vielen anderen Straßen in Tempo 30-Zonen in Hilden und auch anderswo entspricht dieses Niveau  in etwa dem dieser Straßen.

 

beispielsweise:  Augustastraße         mit  38/39 km/h  (trotz fahrdynamischer Einbauten)

                           Buchenweg              mit  36 km/h

                           Heerstraße               mit  35 km/h

                           Köbener Straße       mit  40/35 km/h

                           Bismarckstr.(Nord)   mit  38 km/h

 

 

Im interkommunalen Vergleich werden seitens anerkannter Fachleute Geschwindigkeitsniveaus V85, die in Tempo 30-Zonen unter  40 km/h liegen, als positiv bewertet. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen darüber hinaus sind eigentlich nur über fahrdynamisch wirksame Einbauten wie Aufpflasterungen, Schwellen, etc. zu erreichen.

Allerdings zeigen diese Einbauten meist nur punktuell Wirkung; erfahrungsgemäß wird kurz zuvor abgebremst und nach dem Passieren des Verkehrsberuhigenden Elements  unangepasst beschleunigt. Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Abgasbelastungen werden die Einbauten von vielen  Bürgern im Nahbereich ihrer Wohnungen abgelehnt.

 

 

In der Luisenstraße sind bereits mehrere  Elemente der Verkehrsberuhigung vorhanden. Auf der  nur 6,0 m breiten Fahrbahn ist das Parken wechselseitig angeordnet. Die dadurch gebildeten Versätze sind eng bemessen. Eingangs der Straße von der Heerstraße aus fällt die große markierte „30“ auf der Fahrbahn  besonders ins Auge.

Der Beschleunigungseffekt durch das Grünlicht der Lichtsignalanlage an der Gerresheimer Straße ist hier in der Luisenstraße nicht so groß, da der Kraftfahrer bei einer Steuerung „Alles Rot“  in der Regel seine Freigabezeit erst anfordern muss.

Hier zeigt sich der Vorteil der  gewählten Ampelsteuerung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Im Regelfall fährt der Autofahrer auf eine rote Ampel zu, welche erst nach Überfahrung der Anforderungsschleife in der Fahrbahn auf grün umschaltet. Dies führt zu einem geschwindigkeitsdämpfenden Effekt.

 

Die Verwaltung hält deshalb weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für entbehrlich.

 

 

 

 

Auf der  Heerstraße, die mitsamt der angrenzenden Straßen als eine Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, verkehren werktäglich an die 4.000 Kfz. Alle Maßnahmen, die einen zügigen Verkehrsfluss nicht zulassen, haben den Kraftfahrer bis heute nicht dazu gebracht, andere Routen des Verkehrsstraßennetz der Stadt zu befahren.

Die Geschwindigkeiten im Zuge der Heerstraße werden im Wesentlichen durch die Vorfahrtsregelungen „Rechts-vor-Links“ an den einmündenden Straßen erreicht. In Fahrtrichtung Norden veranlasst die einmündende Luisenstraße  und in entgegengesetzter Richtung die einmündende Immermannstraße den Kraftfahrer zu angepasster Geschwindigkeit.

Der Fußgängerüberweg unmittelbar nördlich der Immermannstraße bietet eine gesicherte Querungsmöglichkeit für die Kinder auf dem Schulweg.

Aus Sicht der  Verwaltung ist aufgrund von vielen Einzelmaßnahmen im Laufe der letzten Jahrzehnte der Schulweg sowohl zur Grundschule Augustraße als auch zum Schulzentrum Gerresheimer Straße ausreichend gesichert. Unfallereignisse auf dem Schulweg sind hier nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.Scheib