Beschlussvorschlag:
- Stadtentwicklungsausschuss
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt.
Die durchgeführten Messungen zeigen, dass die
Verkehrssicherheit gegeben ist.
Es werden keine Änderungen in der Luisenstraße
vorgenommen.
- Haupt - u. Finanzausschuss
Der
Haupt - u. Finanzausschuss beschließt:
Der
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Namen der in der Luisenstraße wohnenden Familien mit Kindern haben
drei Familien mit einem Bürgerantrag auf Geschwindigkeitsübertretungen auf
ihrer Straße hingewiesen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
vorgeschlagen.
Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen / Wochen (in Abhängigkeit des
Wetters) mittels eines Radarmesssytems an 2 Stellen (30m von Heerstraße / 50m
vor Gerresheimer Straße) den motorisierten Verkehr in Fahrtrichtung
Gerresheimer Straße erheben.
Die Ergebnisse werden dem
Stadtentwicklungsausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.
G. Scheib
Hilden,
den 28.02.2007
Zusätzliche Erläuterungen:
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich in der etwa 240 m langen
Luisenstraße an 3 Stellen mit einem Radarmessystem den motorisierten Verkehr in
Fahrtrichtung Gerresheimer Straße erhoben.
Die 3 Zählstellen sind im Luftbildausschnitt
skizziert.
Die Ergebnisse der 3 Erhebungen, die jeweils über einen Tag, d. h. 24
Stunden, erfolgten, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
[ V85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der
Kraftfahrer nicht überschritten wird]
Die aufgrund ihrer Länge als Lkw/Bus klassifizierten Kfz sind zu
überwiegendem Anteil Fahrten der
Buslinie O3 (gemäß Fahrplan 55 Fahrten pro Werktag).
Das Geschwindigkeitsniveau V85 im Zuge der Luisenstraße liegt somit zwischen 36
und 38 km/h; vor Schulbeginn zur
morgendlichen Spitze ist dieses Niveau noch um 3 – 5 km/h niedriger.
Im Vergleich zu vielen anderen Straßen in Tempo 30-Zonen in Hilden und
auch anderswo entspricht dieses Niveau
in etwa dem dieser Straßen.
beispielsweise:
Augustastraße mit 38/39 km/h
(trotz fahrdynamischer Einbauten)
Buchenweg mit 36 km/h
Heerstraße mit 35 km/h
Köbener Straße mit
40/35 km/h
Bismarckstr.(Nord) mit
38 km/h
Im interkommunalen Vergleich werden seitens anerkannter Fachleute
Geschwindigkeitsniveaus V85, die in Tempo 30-Zonen unter 40
km/h liegen, als positiv bewertet. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen darüber
hinaus sind eigentlich nur über fahrdynamisch wirksame Einbauten wie Aufpflasterungen,
Schwellen, etc. zu erreichen.
Allerdings zeigen diese Einbauten meist nur punktuell Wirkung;
erfahrungsgemäß wird kurz zuvor abgebremst und nach dem Passieren des Verkehrsberuhigenden
Elements unangepasst beschleunigt.
Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Abgasbelastungen werden die Einbauten
von vielen Bürgern im Nahbereich ihrer
Wohnungen abgelehnt.
In der Luisenstraße sind bereits mehrere
Elemente der Verkehrsberuhigung vorhanden. Auf der nur 6,0 m breiten Fahrbahn ist das Parken
wechselseitig angeordnet. Die dadurch gebildeten Versätze sind eng bemessen.
Eingangs der Straße von der Heerstraße aus fällt die große markierte „30“ auf
der Fahrbahn besonders ins Auge.
Der Beschleunigungseffekt durch das Grünlicht der Lichtsignalanlage an
der Gerresheimer Straße ist hier in der Luisenstraße nicht so groß, da der
Kraftfahrer bei einer Steuerung „Alles Rot“
in der Regel seine Freigabezeit erst anfordern muss.
Hier zeigt sich der Vorteil der
gewählten Ampelsteuerung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Im
Regelfall fährt der Autofahrer auf eine rote Ampel zu, welche erst nach
Überfahrung der Anforderungsschleife in der Fahrbahn auf grün umschaltet. Dies
führt zu einem geschwindigkeitsdämpfenden Effekt.
Die Verwaltung hält deshalb weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für
entbehrlich.
Auf der Heerstraße, die mitsamt
der angrenzenden Straßen als eine Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, verkehren
werktäglich an die 4.000 Kfz. Alle Maßnahmen, die einen zügigen Verkehrsfluss
nicht zulassen, haben den Kraftfahrer bis heute nicht dazu gebracht, andere
Routen des Verkehrsstraßennetz der Stadt zu befahren.
Die Geschwindigkeiten im Zuge der Heerstraße werden im Wesentlichen
durch die Vorfahrtsregelungen „Rechts-vor-Links“ an den einmündenden Straßen
erreicht. In Fahrtrichtung Norden veranlasst die einmündende Luisenstraße und in entgegengesetzter Richtung die
einmündende Immermannstraße den Kraftfahrer zu angepasster Geschwindigkeit.
Der Fußgängerüberweg unmittelbar nördlich der Immermannstraße bietet
eine gesicherte Querungsmöglichkeit für die Kinder auf dem Schulweg.
Aus Sicht der Verwaltung ist
aufgrund von vielen Einzelmaßnahmen im Laufe der letzten Jahrzehnte der
Schulweg sowohl zur Grundschule Augustraße als auch zum Schulzentrum Gerresheimer
Straße ausreichend gesichert. Unfallereignisse auf dem Schulweg sind hier nicht
bekannt.
G.Scheib