Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW: Parkplatzsituation Weiterbildungszentrum Altes Helmholtz
Vorlage
WP 04-09 SV 61/141
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema des nun vorliegenden und als Anlage beigefügten Antrages ist in den vergangenen Jahren mehrfach in verschiedenen Gremien der Stadt Hilden beraten worden.

Die Antragstellerin selbst hat vor etwas mehr als zwei Jahren (November 2004) einen inhaltsgleichen Antrag gestellt, der im Januar 2005 beraten und beschieden wurde.

Es wird in diesem Zusammenhang auf die damalige Sitzungsvorlage Nr. 61/020 verwiesen.

 

Zuletzt wurde die Stellplatzthematik vor dem Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ im Zusammenhang mit dem Antrag auf die Verschiebung der Bushaltestelle „Dorothea-Erxleben-Straße“ nach Süden vor das Weiterbildungszentrum im November 2006 angesprochen.

 

Auch der Rat der Stadt Hilden hat sich – in Verbindung mit der Beratung zum Bebauungsplan Nr. 236 für das Gebiet zwischen Gerresheimer Straße, Augustastraße und Hoffeldstraße – zu der Thematik schon mehrfach eindeutig positioniert.

Es wird hier auf die Sitzungsvorlage Nr. 61/126 verwiesen.

 

An der Sachlage hat sich seit November 2004 insoweit etwas geändert, als dass es inzwischen einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses (bestätigt durch den Haupt- und Finanzausschuss) gibt, die schon erwähnte Bushaltestelle wieder vor das Weiterbildungszentrum zu verschieben und zu diesem Zwecke im Laufe des Jahres 2007 entsprechende Planungen, Kostenschätzungen etc. zu erstellen und erneut beraten zu lassen. Die Umsetzung soll aller Voraussicht nach in 2008 erfolgen.

 

Ansonsten bleibt folgendes festzuhalten:

 

-           im Bebauungsplan Nr. 236 ist ein Fußweg zwischen dem Gelände des Weiterbildungszentrums und der Hoffeldstraße ausgewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es seitens des Grundstückseigentümers (Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden) nicht beabsichtigt, diesen Weg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aus planerischer Sicht ist es dennoch sinnvoll, eine solche Verbindung vorzuhalten.

            Denn es ist richtig, dass dadurch eine weitere Zugangsmöglichkeit eröffnet würde auf das Gelände des „Alten Helmholtz“. Nicht richtig ist, dass dadurch Wege verkürzt würden, insbesondere nicht von der Berliner Straße aus.

            Am kürzesten sind die Wege zwischen der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz und dem Haupteingang des Weiterbildungszentrums (entlang der Gerresheimer Straße), sie liegen bei ca. 280m. Diese Tiefgarage ist damit bestens geeignet, alle Arten von PKW-Besuchsverkehr aufzunehmen.

            Von der nächstgelegenen Haltestelle an der Berliner Straße („Nove-Mesto-Platz“, Linien 781,783,784)) sind es – je nach dem, auf welcher Seite der Berliner Straße man aussteigt – zwischen 330 und 390m, wiederum entlang der Gerresheimer Straße.

            Die Wege über den Fußweg an der Hoffeldstraße wären – von der Berliner Straße her – jeweils ca. 50 m länger.

            Die Öffnung des Weges spielt daher für die hier dargestellte Problematik keine Rolle.

 

-           Ein Anrecht auf private Parkplätze im öffentlichen Straßenraum oder an öffentlichen Einrichtungen             besteht nicht. In der nahe gelegenen Tiefgarage Nove-Mesto-Platz stehen Stellplätze (auch zur Miete)             zur Verfügung, wenn man nicht auf dem eigenen Grundstück solche Stellplätze schaffen kann oder will.

 

            Die sieben Parkplätze direkt vor dem Weiterbildungszentrum werden von diesem als Kurzparkplätze genutzt. Kurzparkplätze sind für die „Bring- und- Hol-Verkehre“ zum Weiterbildungszentrum von Bedeutung. Grundstückstechnisch gehört auch diese Fläche der Parkplätze zum Eigentum der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden. Wie im Zusammenhang mit der Beratung zur Verschiebung der Bushaltestelle „Dorothea Erxleben-Straße“ seitens der Verwaltung dargelegt wurde, ist der Bau einer behindertengerechten Haltestelle möglich bei gleichzeitigem Erhalt von drei oder vier Kurzparkplätzen. Dahingehend erfolgte der entsprechende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, damit kommt man den Anforderungen des Weiterbildungszentrums und der ÖPNV-Nutzer entgegen.

 

            Insgesamt kann aus Sicht der Stadtverwaltung von einer „katastrophalen Parkplatzsituation“ im Bereich des Weiterbildungszentrums ohnehin nicht die Rede sein. Vielmehr hat sich die Situation im Laufe der bisherigen Betriebszeit zufrieden stellend eingependelt. Gelegentliche Überlastungserscheinungen treten auf, sind aber nicht typisch. Insofern hat sich das Park-Konzept rund um das Weiterbildungszentrum bewährt.

 

-           Es kann nicht die Rede davon sein, dass die Verschiebung der Bushaltestelle vor das Weiterbildungszentrum auf „Antrag eines einzelnen Eigentümers“ beschlossen wurde. Vielmehr war dieser Antrag lediglich der Anstoß, bereits bestehende Ratsbeschlüsse nach der vorgegebenen Beobachtungszeit anzuwenden und weiter zu führen.

 

Seitens der Verwaltung kann daher nur vorgeschlagen werden, die Anregung insgesamt abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

(G. Scheib)