Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema des nun
vorliegenden und als Anlage beigefügten Antrages ist in den vergangenen Jahren
mehrfach in verschiedenen Gremien der Stadt Hilden beraten worden.
Die Antragstellerin
selbst hat vor etwas mehr als zwei Jahren (November 2004) einen inhaltsgleichen
Antrag gestellt, der im Januar 2005 beraten und beschieden wurde.
Es wird in diesem
Zusammenhang auf die damalige Sitzungsvorlage Nr. 61/020 verwiesen.
Zuletzt wurde die
Stellplatzthematik vor dem Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ im Zusammenhang
mit dem Antrag auf die Verschiebung der Bushaltestelle „Dorothea-Erxleben-Straße“
nach Süden vor das Weiterbildungszentrum im November 2006 angesprochen.
Auch der Rat der
Stadt Hilden hat sich – in Verbindung mit der Beratung zum Bebauungsplan Nr.
236 für das Gebiet zwischen Gerresheimer Straße, Augustastraße und Hoffeldstraße
– zu der Thematik schon mehrfach eindeutig positioniert.
Es wird hier auf die
Sitzungsvorlage Nr. 61/126 verwiesen.
An der Sachlage hat
sich seit November 2004 insoweit etwas geändert, als dass es inzwischen einen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses (bestätigt durch den Haupt- und
Finanzausschuss) gibt, die schon erwähnte Bushaltestelle wieder vor das
Weiterbildungszentrum zu verschieben und zu diesem Zwecke im Laufe des Jahres
2007 entsprechende Planungen, Kostenschätzungen etc. zu erstellen und erneut
beraten zu lassen. Die Umsetzung soll aller Voraussicht nach in 2008 erfolgen.
Ansonsten bleibt
folgendes festzuhalten:
- im
Bebauungsplan Nr. 236 ist ein Fußweg zwischen dem Gelände des Weiterbildungszentrums
und der Hoffeldstraße ausgewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es seitens des
Grundstückseigentümers (Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden) nicht
beabsichtigt, diesen Weg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aus
planerischer Sicht ist es dennoch sinnvoll, eine solche Verbindung vorzuhalten.
Denn
es ist richtig, dass dadurch eine weitere Zugangsmöglichkeit eröffnet würde auf
das Gelände des „Alten Helmholtz“. Nicht richtig ist, dass dadurch Wege
verkürzt würden, insbesondere nicht von der Berliner Straße aus.
Am
kürzesten sind die Wege zwischen der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz und dem Haupteingang
des Weiterbildungszentrums (entlang der Gerresheimer Straße), sie liegen bei
ca. 280m. Diese Tiefgarage ist damit bestens geeignet, alle Arten von PKW-Besuchsverkehr
aufzunehmen.
Von
der nächstgelegenen Haltestelle an der Berliner Straße („Nove-Mesto-Platz“,
Linien 781,783,784)) sind es – je nach dem, auf welcher Seite der Berliner
Straße man aussteigt – zwischen 330 und 390m, wiederum entlang der Gerresheimer
Straße.
Die
Wege über den Fußweg an der Hoffeldstraße wären – von der Berliner Straße her –
jeweils ca. 50 m länger.
Die
Öffnung des Weges spielt daher für die hier dargestellte Problematik keine
Rolle.
- Ein Anrecht auf private Parkplätze im
öffentlichen Straßenraum oder an öffentlichen Einrichtungen besteht nicht. In der nahe gelegenen
Tiefgarage Nove-Mesto-Platz stehen Stellplätze (auch zur Miete) zur Verfügung, wenn man nicht auf
dem eigenen Grundstück solche Stellplätze schaffen kann oder will.
Die sieben Parkplätze direkt vor dem
Weiterbildungszentrum werden von diesem als Kurzparkplätze genutzt.
Kurzparkplätze sind für die „Bring- und- Hol-Verkehre“ zum Weiterbildungszentrum
von Bedeutung. Grundstückstechnisch gehört auch diese Fläche der Parkplätze zum
Eigentum der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden. Wie im Zusammenhang
mit der Beratung zur Verschiebung der Bushaltestelle „Dorothea Erxleben-Straße“
seitens der Verwaltung dargelegt wurde, ist der Bau einer behindertengerechten
Haltestelle möglich bei gleichzeitigem Erhalt von drei oder vier
Kurzparkplätzen. Dahingehend erfolgte der entsprechende Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses, damit kommt man den Anforderungen des
Weiterbildungszentrums und der ÖPNV-Nutzer entgegen.
Insgesamt
kann aus Sicht der Stadtverwaltung von einer „katastrophalen Parkplatzsituation“
im Bereich des Weiterbildungszentrums ohnehin nicht die Rede sein. Vielmehr hat
sich die Situation im Laufe der bisherigen Betriebszeit zufrieden stellend
eingependelt. Gelegentliche Überlastungserscheinungen treten auf, sind aber
nicht typisch. Insofern hat sich das Park-Konzept rund um das
Weiterbildungszentrum bewährt.
- Es
kann nicht die Rede davon sein, dass die Verschiebung der Bushaltestelle vor
das Weiterbildungszentrum auf „Antrag eines einzelnen Eigentümers“ beschlossen
wurde. Vielmehr war dieser Antrag lediglich der Anstoß, bereits bestehende
Ratsbeschlüsse nach der vorgegebenen Beobachtungszeit anzuwenden und weiter zu
führen.
Seitens der Verwaltung kann daher nur
vorgeschlagen werden, die Anregung insgesamt abzulehnen.
(G. Scheib)