Betreff
"Mobiler Service / Mobiles Rathaus", Antrag der Bürgeraktion Hilden (BA)vom 27.03.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 10/023
Aktenzeichen
I/10.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt, den Antrag der Bürgeraktion Hilden (BA) vom 27.03.2007 abzulehnen.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

(Bürgermeister)

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Bürgeraktion Hilden (BA) hat am 27.03.2007 per Fax einen „Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.04.2007“ gestellt. Darin wird der Bürgermeister gebeten, die Einrichtung eines mobilen Services bzw. eines mobilen Rathauses zu prüfen (siehe Anlage 1). Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

Hilden ist eine dicht besiedelte Stadt mit einer vergleichsweise überschaubaren Flächengröße, d.h. es gibt kaum eine Stadtgrenze, die mehr als drei Kilometer von der Innenstadt und damit vom Rathaus der Stadt Hilden entfernt liegt. Daneben verfügt Hilden über einen flächendeckenden öffentlichen Personennahverkehr mit kurzen Taktzeiten.

 

Im modernen, erst 1999 eingerichteten Bürgerbüro des Rathauses werden 42 Stunden in der Woche, also auch an so genannten „langen Donnerstagen“ bis 19 Uhr und an jedem Samstag, die hauptsächlich nachgefragten Dienstleistungen einer öffentlichen Verwaltung angeboten. Das Bürgerbüro ist räumlich so eingerichtet, dass Bürgerinnen und Bürger es einfach (also auch senioren- und behindertengerecht) erreichen können; es ist personell so ausgestattet, dass in der Regel kurze Wartezeiten anfallen.

 

Schwerbehinderte Bürgerinnen und Bürger können Fahrdienste freier Träger für Behördengänge gegen eine geringe Gebühr (und in Einzelfällen auch kostenlos) in Anspruch nehmen.

 

In besonderen Fällen kann seit vielen Jahren auf den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zurückgegriffen werden. Bettlägerige und/oder schwerstgehbehinderte Menschen, die Dienstleistungen des Rathauses in Anspruch nehmen wollen (z.B. Beantragung oder Abholung eines Personalausweises, Anmeldung des Wohnsitzes) werden zu Hause aufgesucht. Die Dienstleistung wird dann im Rathaus erbracht und das Ergebnis der/dem Betroffenen zur Verfügung gestellt. Damit kann bereits heute in Notsituationen flexibel auf den Bedarf an Dienstleistungen der Stadtverwaltung reagiert werden, so dass die Notwendigkeit zur Einrichtung eines „mobilen Services“ bzw. eines „mobilen Rathauses“ nicht gesehen wird.

 

Zu dem angeregten Angebot selbst ist auszuführen, dass es bereits mehrere, häufig größere Kommunen gibt, die einen „mobilen Bürgerservice“ (oder ein „mobiles Rathaus“/“mobiles Bürgerbüro“) eingerichtet haben. Dazu sind allerdings immer ein zusätzlicher Personalaufwand und eine entsprechende Sachausstattung (PKW oder Kleinbus, mobiler PC, evtl. Mietkosten) nötig.

 

Bettlägerigen und/oder schwerstgehbehinderten Menschen ist allerdings auch nicht mit einem „mobilen Bürgerbüro“ geholfen, wenn es ausschließlich näher an das Wohnumfeld rückt, beispielsweise Sprechstunden in der nächsten Sparkassenfiliale oder in anderen geeigneten Räumen abgehalten werden – für diese Menschen kann auch eine sehr kurze Strecke zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Hier ist der in Hilden praktizierte Service sachgerechter.

 

Letztendlich widerpräche die Einrichtung eines „mobilen Bürgerservices“ oder eines „mobilen Bürgerbüros“ mit seinem zusätzlichen Personal- und Sachaufwand den in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen um ein rationelleres Verwaltungshandeln und Personalkostenkonsolidierung. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch der von der Bürgeraktion Hilden (BA) am 14.03.2007 im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gestellte gleich lautende Antrag mit dieser Sitzungsvorlage erledigt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

(Bürgermeister)

 



 

Finanzielle Auswirkungen

ja, Umfang noch nicht ermittelbar

 



 

Personelle Auswirkungen

ja, Umfang noch nicht ermittelbar