Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt, den Antrag der Bürgeraktion Hilden
(BA) vom 27.03.2007 abzulehnen.“
Günter Scheib
(Bürgermeister)
Erläuterungen und Begründungen:
Die Bürgeraktion Hilden (BA) hat am 27.03.2007 per Fax einen „Antrag zur
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.04.2007“ gestellt. Darin wird der
Bürgermeister gebeten, die Einrichtung eines mobilen Services bzw. eines
mobilen Rathauses zu prüfen (siehe Anlage 1). Hierzu ist folgendes auszuführen:
Hilden ist eine dicht besiedelte Stadt mit einer vergleichsweise
überschaubaren Flächengröße, d.h. es gibt kaum eine Stadtgrenze, die mehr als
drei Kilometer von der Innenstadt und damit vom Rathaus der Stadt Hilden
entfernt liegt. Daneben verfügt Hilden über einen flächendeckenden öffentlichen
Personennahverkehr mit kurzen Taktzeiten.
Im modernen, erst 1999 eingerichteten Bürgerbüro des Rathauses werden 42
Stunden in der Woche, also auch an so genannten „langen Donnerstagen“ bis 19
Uhr und an jedem Samstag, die hauptsächlich nachgefragten Dienstleistungen
einer öffentlichen Verwaltung angeboten. Das Bürgerbüro ist räumlich so
eingerichtet, dass Bürgerinnen und Bürger es einfach (also auch senioren- und
behindertengerecht) erreichen können; es ist personell so ausgestattet, dass in
der Regel kurze Wartezeiten anfallen.
Schwerbehinderte Bürgerinnen und Bürger können Fahrdienste freier Träger
für Behördengänge gegen eine geringe Gebühr (und in Einzelfällen auch
kostenlos) in Anspruch nehmen.
In besonderen Fällen kann seit vielen Jahren auf den Kommunalen
Ordnungsdienst (KOD) zurückgegriffen werden. Bettlägerige und/oder
schwerstgehbehinderte Menschen, die Dienstleistungen des Rathauses in Anspruch
nehmen wollen (z.B. Beantragung oder Abholung eines Personalausweises,
Anmeldung des Wohnsitzes) werden zu Hause aufgesucht. Die Dienstleistung wird
dann im Rathaus erbracht und das Ergebnis der/dem Betroffenen zur Verfügung
gestellt. Damit kann bereits heute in Notsituationen flexibel auf den Bedarf an
Dienstleistungen der Stadtverwaltung reagiert werden, so dass die Notwendigkeit
zur Einrichtung eines „mobilen Services“ bzw. eines „mobilen Rathauses“ nicht
gesehen wird.
Zu dem angeregten Angebot selbst ist auszuführen, dass es bereits
mehrere, häufig größere Kommunen gibt, die einen „mobilen Bürgerservice“ (oder
ein „mobiles Rathaus“/“mobiles Bürgerbüro“) eingerichtet haben. Dazu sind
allerdings immer ein zusätzlicher Personalaufwand und eine entsprechende
Sachausstattung (PKW oder Kleinbus, mobiler PC, evtl. Mietkosten) nötig.
Bettlägerigen und/oder schwerstgehbehinderten Menschen ist allerdings
auch nicht mit einem „mobilen Bürgerbüro“ geholfen, wenn es ausschließlich
näher an das Wohnumfeld rückt, beispielsweise Sprechstunden in der nächsten
Sparkassenfiliale oder in anderen geeigneten Räumen abgehalten werden – für
diese Menschen kann auch eine sehr kurze Strecke zu einem unüberwindbaren
Hindernis werden. Hier ist der in Hilden praktizierte Service sachgerechter.
Letztendlich widerpräche die Einrichtung eines „mobilen Bürgerservices“
oder eines „mobilen Bürgerbüros“ mit seinem zusätzlichen Personal- und
Sachaufwand den in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen um ein
rationelleres Verwaltungshandeln und Personalkostenkonsolidierung. Die
Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.
Abschließend
wird darauf hingewiesen, dass auch der von der Bürgeraktion Hilden (BA) am
14.03.2007 im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gestellte gleich
lautende Antrag mit dieser Sitzungsvorlage erledigt ist.
Günter Scheib
(Bürgermeister)
Finanzielle
Auswirkungen |
ja,
Umfang noch nicht ermittelbar |
Personelle
Auswirkungen |
ja,
Umfang noch nicht ermittelbar |