Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit beigefügtem Antrag stellt die Fraktion Bürgeraktion Hilden den
Antrag, das Kyoto-Protokoll auch in Hilden umzusetzen. Hierzu sollen u.a. eine
Energiebilanz als Basis für eine Hildener CO² -Bilanz erstellt sowie ein Klimaschutz-Maßnahmenkatalog auf seine
Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
Im Rahmen des „Runden Tisches zum Klimabündnis“ wurden bereits in der Vergangenheit durch die
Stadtwerke Hilden (SWH) für den Strom- und Gasverbrauch eine CO²-Bilanz
erstellt sowie durch die Stadt Hilden eine Abschätzung für den Verkehrsbereich
vorgenommen. Hierbei zeigte sich, dass
lediglich die SWH für den Strom-
und Gasabsatz eine aussagekräftige
CO²-Bilanz erstellen können. Für den
Bereich der im Stadtgebiet eingesetzten Fremdenergie sowie auch für den
gesamten Bereich des Verkehrs liegen
keine belastbaren Daten vor. Um hier zu stadtweiten Aussagen zu gelangen
wären umfangreiche Erhebungen externer Gutachter erforderlich.
Im Antrag ist eine Vielzahl von konkreten Klimaschutzmaßnahmen
aufgeführt, die dazu geeignet sind den Energieverbrauch zu senken und damit
auch den CO²-Ausstoß zu vermindern. Bei vielen der aufgeführten Maßnahmen
sind jedoch zunächst zusätzliche Investitionen erforderlich, um das Ziel einer
Energie- und CO²-Einsparung zu erreichen. Für die jeweils konkrete Maßnahme
kann dann die eingesparte Menge an CO² bilanziert werden. Unter dem
Aspekt der steigenden Energiepreise sind-
je nach Maßnahme- langfristig gesehen u.U. auch Kostenreduzierung (Betriebskosten)
zu erzielen.
Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden bereits heute im städtischen
Handeln (Auswahl) umgesetzt:
So stellt die Stadt bereits jetzt den Fuhrpark an Abfallsammelfahrzeugen
auf AdBlue (Harnstoff) betriebene Fahrzeuge um, die bereits jetzt die
zukünftig geltende Euro 5 Norm erfüllen.
Beim städtischen Fahrzeugpark werden im Rahmen der Neubeschaffung kontinuierlich
stark Schadstoff verursachende Fahrzeuge bzw. selbst fahrende Arbeitsmaschinen
gegen schadstoffärmere Einheiten ausgetauscht.
Eine Neuauflage des Energiesparprogrammes an Schulen wurde bereits im
vergangenen Jahr beschlossen.
Bereits heute werden alte
Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden nur
durch solche ersetzt, die dem
neusten Stand der Technik entsprechen
wobei auch wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden.
Im Bereich der Bauleitplanung wird durch die Inanspruchnahme von Baulücken bzw. die Wiederverwendung von Brachgrundstücken der Flächenverbrauch
weitgehend minimiert.
Durch Einrichtungen wie das
„Pendlernetz“ oder die
„Mobilitätsberatung“ erfolgt eine
Unterstützung der Wahl alternativer Verkehrsmittel.
Die Wirtschaftsförderung
der Stadt Hilden wird auch in Zukunft intensiv Betriebe, die im Bereich
moderner Technologien tätig sind, fördern und eine Ansiedlung solcher Betriebe,
auch der regenerativen Energietechnik, in Hilden anstreben.
Die Stadtwerke
Hilden betreiben eine intensive Energieberatung, die auch regelmäßig über die
Presse an die Kunden weitergegeben wird.
Durch
Wärme-Contracting fördern die SWH die Erneuerung alter Heizungen durch
umweltfreundliche Systeme.
Mit dem Tarif
Hilden SOLAR bieten die Stadtwerke den in Hilden durch ca. 100 Fotovoltaikanlagen
erzeugten Ökostrom an.
Beim Kauf
energiesparender Haushaltsgeräte gewähren die Stadtwerke Hilden einen Zuschuss
für Privatkunden.
In Kooperation
zwischen den SWH und der Fa. Orlen ist vor wenigen Wochen die erste Erdgastankstelle
in Hilden errichtet worden. Durch die Betankung mit Erdgas ist eine weitere
Schadstoffabsenkung beim Betrieb von Fahrzeugen möglich.
Eine Bewertung aller Entscheidungen die Verkehrs-, Bau-, oder
Planungsangelegenheiten betreffen
bezüglich ihrer klimatischen Auswirkungen wird in der Praxis aufgrund fehlender
Datengrundlage und beschränkten personellen Ressourcen kaum durchführbar sein. Die
Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass im relevanten Einzelfall
bereits heute im Rahmen des Umweltberichtes in der Bauleitplanung eine solche
Bewertung vorgenommen wird.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Kosten für externe Gutachten z.B. für eine CO²-Bilanz bzw. höhere Aufwendungen für die Gebäudedämmung
oder die Fahrzeugbeschaffung sind nicht
im Haushalt berücksichtigt. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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