Betreff
"Kyoto-Protokoll auch in Hilden umsetzen", Hier: Antrag der Fraktion "Bürgeraktion Hilden" in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.02.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 66/082
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit beigefügtem Antrag stellt die Fraktion Bürgeraktion Hilden den Antrag, das Kyoto-Protokoll auch in Hilden umzusetzen. Hierzu sollen u.a. eine Energiebilanz als Basis für eine Hildener CO² -Bilanz erstellt sowie  ein Klimaschutz-Maßnahmenkatalog auf seine Umsetzbarkeit hin überprüft werden.

 

Im Rahmen des „Runden Tisches zum Klimabündnis“ wurden  bereits in der Vergangenheit durch die Stadtwerke Hilden (SWH) für den Strom- und Gasverbrauch eine CO²-Bilanz erstellt sowie durch die Stadt Hilden eine Abschätzung für den Verkehrsbereich vorgenommen.  Hierbei zeigte sich, dass lediglich die SWH für  den Strom- und  Gasabsatz eine aussagekräftige CO²-Bilanz erstellen können. Für  den Bereich der im Stadtgebiet eingesetzten Fremdenergie sowie auch für den gesamten Bereich des Verkehrs liegen  keine belastbaren Daten vor. Um hier zu stadtweiten Aussagen zu gelangen wären umfangreiche Erhebungen externer Gutachter erforderlich.

 

Im Antrag ist eine Vielzahl von konkreten Klimaschutzmaßnahmen aufgeführt, die dazu geeignet sind den Energieverbrauch zu senken und damit auch den CO²-Ausstoß zu vermindern. Bei vielen der aufgeführten Maßnahmen sind  jedoch  zunächst zusätzliche  Investitionen erforderlich, um das Ziel einer Energie- und CO²-Einsparung  zu  erreichen. Für die jeweils konkrete Maßnahme kann dann die  eingesparte  Menge an CO² bilanziert werden. Unter dem Aspekt der steigenden Energiepreise sind-  je nach Maßnahme- langfristig gesehen u.U. auch Kostenreduzierung (Betriebskosten) zu erzielen.

 

 

 

Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden bereits heute im städtischen Handeln (Auswahl) umgesetzt:

 

So stellt die Stadt bereits jetzt den Fuhrpark an Abfallsammelfahrzeugen auf AdBlue (Harnstoff) betriebene Fahrzeuge um, die bereits jetzt die zukünftig  geltende Euro 5 Norm erfüllen.

Beim städtischen Fahrzeugpark werden im Rahmen der Neubeschaffung kontinuierlich stark Schadstoff verursachende Fahrzeuge bzw. selbst fahrende Arbeitsmaschinen gegen schadstoffärmere Einheiten ausgetauscht.

Eine Neuauflage des Energiesparprogrammes an Schulen wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen.

Bereits heute werden  alte Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden nur  durch  solche ersetzt, die dem neusten  Stand der Technik  entsprechen  wobei auch wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden.

Im Bereich der Bauleitplanung wird durch die  Inanspruchnahme von Baulücken bzw.  die Wiederverwendung  von Brachgrundstücken der Flächenverbrauch weitgehend minimiert.

Durch Einrichtungen wie das  „Pendlernetz“ oder die  „Mobilitätsberatung“ erfolgt  eine Unterstützung der Wahl alternativer Verkehrsmittel.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden wird auch in Zukunft intensiv Betriebe, die im Bereich moderner Technologien tätig sind, fördern und eine Ansiedlung solcher Betriebe, auch der regenerativen Energietechnik, in Hilden anstreben.

Die Stadtwerke Hilden betreiben eine intensive Energieberatung, die auch regelmäßig über die Presse an die Kunden weitergegeben wird.

Durch Wärme-Contracting fördern die SWH die Erneuerung alter Heizungen durch umweltfreundliche Systeme.

Mit dem Tarif Hilden SOLAR bieten die Stadtwerke den in Hilden durch ca. 100 Fotovoltaikanlagen erzeugten Ökostrom an.

Beim Kauf energiesparender Haushaltsgeräte gewähren die Stadtwerke Hilden einen Zuschuss für Privatkunden.

In Kooperation zwischen den SWH und der Fa. Orlen ist vor wenigen Wochen die erste Erdgastankstelle in Hilden errichtet worden. Durch die Betankung mit Erdgas ist eine weitere Schadstoffabsenkung beim Betrieb von Fahrzeugen möglich.

 

 

Eine Bewertung aller Entscheidungen die Verkehrs-, Bau-, oder Planungsangelegenheiten  betreffen bezüglich ihrer klimatischen Auswirkungen wird in der Praxis aufgrund fehlender Datengrundlage und beschränkten personellen Ressourcen kaum durchführbar  sein. Die  Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass im relevanten Einzelfall bereits heute im Rahmen des Umweltberichtes in der Bauleitplanung eine solche Bewertung vorgenommen wird.

 

 

 

 

 

Günter  Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Kosten für externe Gutachten z.B. für eine CO²-Bilanz bzw.  höhere Aufwendungen für die Gebäudedämmung oder die Fahrzeugbeschaffung sind nicht  im Haushalt berücksichtigt.

Sichtvermerk Kämmerer