Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktion
Bürgeraktion hat in der Sitzung des Rates vom 13.12.2006 den als Anlage beigefügten
Antrag eingereicht mit dem der Bürgermeister beauftragt wird, die
Notwendigkeit, die Anforderungen und die voraussichtlichen Kosten für ein
Ratsinformationssystem zu prüfen. Hierzu ist folgendes auszuführen:
1. Notwendigkeit
eines Ratsinformationssystemes (RIS)
Ein RIS
soll die Verwaltung und die Mitglieder des Rates bei der Vorbereitung und
Nachbereitung der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse unterstützen. Es
stellt insofern ein zusätzliches IT-gestütztes Informations- und
Dokumentenmanagementsystem dar. Das RIS soll einen umfassenden Zugriff auf
Vorlagen, Mitteilungen, Niederschriften und Beschlüsse aller Gremien bieten.
Hierdurch können die politische Arbeit in den Gremien der Stadt transparenter
dargestellt und die Arbeit der Mitglieder des Rates sowie der Verwaltung
erleichtert sowie die Ergebnisse für nachfolgende Aktivitäten aufbereitet und
archiviert werden. Darüber hinaus können Informationen und Ergebnisse über ein
Internetportal als Bürgerinformation zur Verfügung gestellt werden.
Die Notwendigkeit eines solchen Systems muss im Verhältnis zu den
entstehenden Kosten bewertet werden und bedarf einer politischen Entscheidung.
Die Städte im Kreis Mettmann setzen bis auf Heiligenhaus und Hilden ein RIS
ein.
2. Anforderungen
für ein RIS
Die
Verwaltung hat bereits mehrfach Markterkundungen für die Einführung eines RIS
duchgeführt. Im letzten Verfahren wurden vier Anbieter gebeten, ihre Produkte
im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. An dieser Präsentation haben neben
dem Team Bürgermeisterbüro der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, ein Vertreter
des Sachgebietes IT und der Webmaster teilgenommen um von vorneherein
sicherzustellen, dass technische und organisatorische Notwendigkeiten Berücksichtigung
finden.
Die
vorgestellten Produkte unterscheiden sich lediglich in Details, während die
grundsätzliche Konzeption übereinstimmt. Alle Anbieter gehen von einem
insgesamt zu unterstützenden Geschäftsprozess „Sitzungsmanagement“ aus, bei dem
das Rats- und Bürgerinformationssystem mit dem Zugriff auf Sitzungsvorlagen und
Niederschriften lediglich einen Teilaspekt darstellt. Voraussetzung hierfür ist
die durchgängige Erfassung und Bearbeitung aller im Zusammenhang mit dem
Sitzungsdienst anfallenden Tätigkeiten:
Ø dezentrale
Vorlagenerstellung und –bearbeitung,
Ø automatisierte
Erstellung der Tagesordnungen,
Ø Erstellung von
Protokollen und Protokollauszügen,
Ø integrierte
Sitzungsgeldabrechnung einschließlich der Zahlungen von pauschalen Aufwandsentschädigungen,
Ø Versand der
Unterlagen sowohl in Papierform als auch elektronisch.
Sofern sämtliche vorgenannten Arbeitsschritte innerhalb eines solchen
RIS-Produktes erfolgen, können die Informationen unter Berücksichtigung von
Zugriffsrechten sozusagen „per Mausklick“ tagesaktuell für Recherchezwecke zur
Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich der Nutzbarkeit für Recherchen und Beschaffung von
Informationen ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede. Die technischen
Voraussetzungen für den Einsatz eines der genannten Produkte sind gegeben.
Bei einer Umfrage bei den kreisangehörigen Gemeinden über die
Erfahrungen und die Zufriedenheit mit den jeweils eingesetzten Produkten
erklärten die zuständigen Mitarbeiter bis auf die Städte Monheim am Rhein und
Ratingen (die eine ältere Version von PV-Rat einsetzt) mit ihrem System durchweg
zufrieden zu sein.
3. Voraussichtliche
Kosten für ein RIS
Die vier
bereits angesprochenen Firmen wurden im Rahmen ihrer Präsentation gebeten, ein
unverbindliches Preisangebot abzugeben. Danach ist ungeachtet einer
gegebenenfalls noch zu erfolgenden Ausschreibung mit folgenden Kosten zu
rechnen:
- Einmaliger
Kauf/Lizenzgebühren 6.000,-- bis
9.500,-- Euro
- Schulungen 4.000,--
bis 6.000,-- Euro
- Erstellung
von Dokumentvorlagen 500,-- bis
600,-- Euro
- Wartung
und Softwarepflege 130,-- bis
240,-- Euro/Monat
Alternativ bot ein Anbieter auch ein Leasingmodell für rd. 260,-- Euro
/monatl. (Vollservice) an.
Da die Bürgermeister im Kreis Mettmann zur Erhöhung der
Wirtschaftlichkeit vereinbart haben, bei der Einführung neuer IT-Verfahren
vorrangig die Möglichkeit von Kooperationslösungen zu prüfen, ist bei einem
konkreten Projektinteresse zunächst eine Prüfung der bereits eingesetzten
Verfahren auf Verwendungsfähigkeit und mögliche Wirtschaftlichkeitsvorteile
erforderlich.
Personelle Einsparmöglichkeiten haben sich bei den bereits RIS
einsetzenden kreisangehörigen Städten nicht ergeben.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass ein RIS zu einem vereinfachten Informationsaustausch
über die Inhalte und Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt
Hilden führt. Die gespeicherten Informationen können internet-gestützt den
Mitgliedern des Rates und – soweit öffentlich – auch interessierten Bürgerinnen
und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Sofern die erforderlichen Mittel
bereitgestellt werden, schlägt die Verwaltung vor,
Ø dass die
Verwaltung zunächst ein konkretes Anforderungsprofil erstellt,
Ø darauf basierend
mit den kreisangehörigen Städten und dem Kreis Mettmann Kooperationsmöglichkeiten
prüft,
Ø entsprechende
Angebote einholt und
Ø vor Anschaffung
eines bestimmten Produktes dieses dem Ältestenrat in einer Präsentation
vorstellt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
010101 |
Bezeichnung: |
Dienste für Rat,
Ausschüsse und Fraktionen |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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ca. 10.000 bis 16.000 |
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teilweise |
einmalige
Lizenzkosten und Schulungen |
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ca. 2.000 |
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nein |
jährliche
Wartungskosten |
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Sichtvermerk
Kämmerer |