Betreff
Haushaltssatzung 2007 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010
Vorlage
WP 04-09 SV 20/102
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden

 

1.     nimmt den weiteren Sachstand der Verwaltung zur Eröffnungsbilanz zur Kenntnis,

 

2.     beschließt die Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 in voller Höhe mit 26.962.992,- €                       

              anzusetzen,

 

      3.     beschließt  die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007

              und

 

4.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2010 zur Kenntnis.“

     

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 31. Januar 2007 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der vorgelegten Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen. Am 28. März 2007 war dann die abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 liegt seit dem 12. 02. 2007 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Mit dem Umstieg auf den neuen Rechnungsstil hat der Rat in seiner Sitzung am 31. Januar 2007 die Budgetierung beschlossen. Einvernehmen bestand darin, eine einheitliche Budgetierung in der Zukunft in der Verwaltung vorzusehen.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 Gemeindeordnung ihre Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat natürlich auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 28. März 2007 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2007 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz hat sich auch nach Fortschreibung der Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet mit der Folge, dass in den Jahren 2007 bis 2009 Beträge der Ausgleichsrücklage entnommen werden müssen. Hingegen im Jahre 2010 die Möglichkeit einer Zuführung besteht. Wie auch seinerzeit in Vorberichten dargestellt, würde sich die Ausgleichsrücklage in der Zukunft wie folgt entwickeln.

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme

Endbestand

 

01.01….

 

31.12….

2007

26.963 TEUR

-4.819 TEUR

22.144 TEUR

2008

22.144 TEUR

-1.900 TEUR

20.244 TEUR

2009

20.244 TEUR

-1.238 TEUR

19.006 TEUR

2010

19.006 TEUR

+899 TEUR

19.905 TEUR

 

An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird. Bereits im Entwurf und natürlich auch in der endgültigen Fassung der Haushaltssatzung ist dargestellt, dass der Ausgleich im Jahre 2007 durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgenommen werden kann.

 

Zum Thema Ausgleichsrücklage kann festgehalten werden, dass in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals diese dargestellt werden darf  - höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisung. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich dabei nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag (01.01.2007) voran gingen. Auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen wurde bisher eine Ausgleichsrücklage von rd. 25,4 Mio. € errechnet.

Am 12.4.2007 wurde die Ausgleichsrücklage nochmals neu berechnet. Grund hierfür war die neue Handreichung des Innenministeriums zum Thema NKF. In einem Schreiben an das Rechnungsprüfungsamt vom gleichen Tage heißt es:

 

„Unter Zugrundelegung der aktuellen Handreichung für Kommunen (2. Auflage) wurde eine Neuberechnung der Ausgleichsrücklage vorgenommen. Auf S. 63 Abs. 2 der Handreichung heißt es hierzu: „Für die Ermittlung der Höhe der Ausgleichsrücklage sind daher unter den Begriffen „Steuereinnahmen“ und „Allgemeine Zuweisungen“ die Einnahmen zu erfassen, die im kameralen Rechnungswesen nach der kommunalen Haushaltssystematik als Zahlungsarten dem Abschnitt 90 sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt zuzuordnen waren.“  Die entsprechenden Daten wurden den Haushaltsrechnungen 2004, 2005 und 2006 entnommen. Als Ergebnis wurde ein Wert von 26.962.992 Euro ermittelt. Aufgrund neuerer Erkenntnisse (s. o.g. Handreichung für Kommunen) hat sich der Betrag gegenüber der vorherigen Berechnung um rd. 1,6 Mio Euro erhöht. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass nun auch die Beträge der Kompensationszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich mit eingeflossen sind.“

 

Die Berechnung hierzu bitte ich der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Aufgrund der Hildener Situation und der nachfolgenden Ausführungen zum Thema „Fortschreibung der Eröffnungsbilanz“ ist klar zu erkennen, dass für Hilden nicht die Höhe des Eigenkapitals, sondern die Höhe der Steuereinnahmen maßgeblicher Faktor für die Bildung der Ausgleichsrücklage sein wird. Im Vorgriff auf künftige Beschlüsse im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Haushalte wurde daher der Beschluss um die Festschreibung der Höhe der Ausgleichsrücklage erweitert.

 

Weiterhin hatte die Verwaltung in den letzten Monaten häufiger das Thema Eröffnungsbilanz angesprochen und die Auswirkungen dargestellt. Auch wird die Eröffnungsbilanz im Internet permanent weiter fortgeschrieben. Aktuell ergibt sich die Situation, dass die Eröffnungsbilanz eine Summe von rd. 404 Mio. Euro aufweist: Die vorläufige Bilanz ist als Anlage beigefügt.

 

Im Moment ist die Verwaltung damit beschäftigt, die noch ausstehenden Positionen der Eröffnungsbilanz wie z.B.

 

  • aktive und passive Rechnungsabgrenzung (z.B. Nutzungsrechte Friedhof),
  • Abgleich der Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • Überprüfung der Sonderposten und Rückstellungen sowie
  • die noch in der Erfassung und Bewertung befindlichen Grundstücke für Straßen und Grünflächen

 

zu prüfen und einzuarbeiten.

 

An dieser Stelle soll nochmals wiederholt werden, dass die meisten Positionen der Eröffnungsbilanz im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt erstellt, bewertet, geprüft und in die Anlagenbuchhaltung übernommen worden sind. Das gleiche gilt für die übrigen Bereiche, wie Finanzanlagen, Umlaufvermögen, Sonderposten etc.

 

Wie an mehreren Stellen weiter ausgeführt, soll von der Planung her gesehen, die Eröffnungsbilanz bis Sommer 2007 fertig gestellt und dann in der 1. Sitzung des Rates - nach den Sommerferien - am 19. September 2007 eingebracht werden.

 

Es ist aus heutiger Sicht geplant eine testierte Eröffnungsbilanz bis zum 31.12.2007 vorliegen zu haben, um nahtlos dann auf diesen Zahlen basierend den 1. Abschluss fertigen zu können. Dieses ist in fast allen NKF-Gemeinden bislang nicht gelungen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlagen

 

a)         Haushaltssatzung

            b)         Berechnung Ausgleichsrücklage