Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden
1.
nimmt den weiteren Sachstand der Verwaltung zur Eröffnungsbilanz zur
Kenntnis,
2.
beschließt die Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 in voller Höhe mit
26.962.992,- €
anzusetzen,
3. beschließt
die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
und
4. nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2010 zur Kenntnis.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit ihren
Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 31. Januar 2007 eingebracht. Im
Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der
Fraktionen sowie der vorgelegten Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in
den Fachausschüssen. Am 28. März 2007 war dann die abschließende Beratung im
Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt,
die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 liegt seit dem 12. 02. 2007
öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.
Mit dem Umstieg auf den neuen Rechnungsstil hat der Rat in seiner
Sitzung am 31. Januar 2007 die Budgetierung beschlossen. Einvernehmen bestand
darin, eine einheitliche Budgetierung in der Zukunft in der Verwaltung
vorzusehen.
Die Gemeinden haben nach § 84 Gemeindeordnung ihre Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den
Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den
Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung
hat natürlich auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen
und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 28. März 2007 die bisherige Ergebnis-
und Finanzplanung fortgeschrieben.
Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2007 wurde deutlich, dass
ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz hat sich auch nach Fortschreibung
der Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet mit der Folge,
dass in den Jahren 2007 bis 2009 Beträge der Ausgleichsrücklage entnommen
werden müssen. Hingegen im Jahre 2010 die Möglichkeit einer Zuführung besteht.
Wie auch seinerzeit in Vorberichten dargestellt, würde sich die
Ausgleichsrücklage in der Zukunft wie folgt entwickeln.
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme |
Endbestand |
|
01.01…. |
|
31.12…. |
2007 |
26.963
TEUR |
-4.819
TEUR |
22.144
TEUR |
2008 |
22.144
TEUR |
-1.900
TEUR |
20.244
TEUR |
2009 |
20.244
TEUR |
-1.238
TEUR |
19.006
TEUR |
2010 |
19.006
TEUR |
+899
TEUR |
19.905
TEUR |
An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75
Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im
Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden
kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben
wird. Bereits im Entwurf und natürlich auch in der endgültigen Fassung der Haushaltssatzung
ist dargestellt, dass der Ausgleich im Jahre 2007 durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage vorgenommen werden kann.
Zum Thema Ausgleichsrücklage kann festgehalten werden, dass in der
Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals diese
dargestellt werden darf - höchstens
jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und der
allgemeinen Zuweisung. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich dabei nach dem
Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag
(01.01.2007) voran gingen. Auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen wurde
bisher eine Ausgleichsrücklage von rd. 25,4 Mio. € errechnet.
Am 12.4.2007 wurde die Ausgleichsrücklage nochmals neu berechnet. Grund
hierfür war die neue Handreichung des Innenministeriums zum Thema NKF. In einem
Schreiben an das Rechnungsprüfungsamt vom gleichen Tage heißt es:
„Unter Zugrundelegung der aktuellen Handreichung für Kommunen (2.
Auflage) wurde eine Neuberechnung der Ausgleichsrücklage vorgenommen. Auf S. 63
Abs. 2 der Handreichung heißt es hierzu: „Für die Ermittlung der Höhe der
Ausgleichsrücklage sind daher unter den Begriffen „Steuereinnahmen“ und
„Allgemeine Zuweisungen“ die Einnahmen zu erfassen, die im kameralen
Rechnungswesen nach der kommunalen Haushaltssystematik als Zahlungsarten dem
Abschnitt 90 sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt
zuzuordnen waren.“ Die entsprechenden
Daten wurden den Haushaltsrechnungen 2004, 2005 und 2006 entnommen. Als
Ergebnis wurde ein Wert von 26.962.992
Euro ermittelt. Aufgrund neuerer Erkenntnisse (s. o.g. Handreichung für
Kommunen) hat sich der Betrag gegenüber der vorherigen Berechnung um rd. 1,6
Mio Euro erhöht. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass nun auch die
Beträge der Kompensationszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich mit
eingeflossen sind.“
Die Berechnung hierzu bitte ich der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Aufgrund der Hildener Situation und der nachfolgenden Ausführungen zum
Thema „Fortschreibung der Eröffnungsbilanz“ ist klar zu erkennen, dass für
Hilden nicht die Höhe des Eigenkapitals, sondern die Höhe der Steuereinnahmen
maßgeblicher Faktor für die Bildung der Ausgleichsrücklage sein wird. Im
Vorgriff auf künftige Beschlüsse im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der
Haushalte wurde daher der Beschluss um die Festschreibung der Höhe der
Ausgleichsrücklage erweitert.
Weiterhin hatte die Verwaltung in den letzten Monaten häufiger das Thema
Eröffnungsbilanz angesprochen und die Auswirkungen dargestellt. Auch wird die
Eröffnungsbilanz im Internet permanent weiter fortgeschrieben. Aktuell ergibt
sich die Situation, dass die Eröffnungsbilanz eine Summe von rd. 404 Mio. Euro
aufweist: Die vorläufige Bilanz ist als Anlage beigefügt.
Im Moment ist die Verwaltung damit beschäftigt, die noch ausstehenden
Positionen der Eröffnungsbilanz wie z.B.
- aktive und
passive Rechnungsabgrenzung (z.B. Nutzungsrechte Friedhof),
- Abgleich der
Forderungen und Verbindlichkeiten,
- Überprüfung
der Sonderposten und Rückstellungen sowie
- die noch in
der Erfassung und Bewertung befindlichen Grundstücke für Straßen und Grünflächen
zu prüfen und einzuarbeiten.
An dieser Stelle soll nochmals wiederholt werden, dass die meisten
Positionen der Eröffnungsbilanz im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt
erstellt, bewertet, geprüft und in die Anlagenbuchhaltung übernommen worden
sind. Das gleiche gilt für die übrigen Bereiche, wie Finanzanlagen,
Umlaufvermögen, Sonderposten etc.
Wie an mehreren Stellen weiter ausgeführt, soll von der Planung her
gesehen, die Eröffnungsbilanz bis Sommer 2007 fertig gestellt und dann in der
1. Sitzung des Rates - nach den Sommerferien - am 19. September 2007
eingebracht werden.
Es ist aus heutiger Sicht geplant eine testierte Eröffnungsbilanz bis
zum 31.12.2007 vorliegen zu haben, um nahtlos dann auf diesen Zahlen basierend
den 1. Abschluss fertigen zu können. Dieses ist in fast allen NKF-Gemeinden
bislang nicht gelungen.
Günter Scheib
Anlagen
a) Haushaltssatzung
b) Berechnung
Ausgleichsrücklage