Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss für das Wohn- und Pflegezentrum „Stadt Hilden“ der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH eine Bürgschaft für ein Darlehen
in Höhe von 1.800.000,- Euro zu übernehmen.“
Günter Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
Das Wohn- und Pflegezentrum "Stadt Hilden" an der
Hummelsterstraße ist nunmehr endgültig fertig gestellt. Unter Berücksichtigung
der zusätzlich gebauten Cafeteria und der Physiotherapieräume ergeben sich
folgende Gesamtkosten:
1. Grundstück und Nebenkosten 2.012.658,56 Euro
2. Baukosten 10.519.446,93
Euro
3. Honorar WestGkA 290.000,00 Euro
4. Kanalanschlussbeiträge
140.123,52 Euro
5. Hausanschlüsse 48.553,41 Euro
6. Zwischenfinanzierung 400.032,33 Euro
Gesamtkosten 13.410.814,75
Euro
./. Kredit KfW 1.500.000,00 Euro*)
./. Kredit Sparkasse HRV 10.000.000,00
Euro*)
Restbetrag 1.910.814,75 Euro.
*) Hinweis: Diese beiden Kredite sind bereits durch die Stadt Hilden
verbürgt worden.
Ein Darlehen in dieser Höhe brauchte noch nicht aufgenommen zu werden,
da die WestGkA vorsteuerabzugsberechtigt ist und jetzt erst nach Vorliegen
aller Voraussetzungen der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH die
Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Allein der Zinsvorteil hieraus beträgt über
100.000,- Euro.
Die Gesamtkosten sind durch die Mietzahlungen des städtischen Seniorenzentrums
zu 100 % gedeckt. Die Mietberechnung hat bereits dem Landschaftsverband
Rheinland vorgelegen und wurde dort in voller Höhe anerkannt, so dass die
Refinanzierung gesichert ist.
Da das Heim auch bereits ausgebucht ist, besteht auch - entgegen den
Befürchtungen - kein Risiko mehr, dass mit der zweiten Einrichtung ein Verlust
für das Seniorenzentrum entstehen könnte.
Gemäß § 86. Abs. 2 GO NW wird die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme bei
der Aufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht. Um Fristen zu verkürzen wurde die
Kreisverwaltung bereits vorab in Kenntnis gesetzt.
Günter Scheib
Bürgermeister