Betreff
Übernahme einer Bürgschaft für die Infrastrukturgesellschaft Hilden mbH
Vorlage
WP 04-09 SV 20/099
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss für das Wohn- und Pflegezentrum „Stadt Hilden“ der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH eine Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 1.800.000,- Euro zu übernehmen.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Wohn- und Pflegezentrum "Stadt Hilden" an der Hummelsterstraße ist nunmehr endgültig fertig gestellt. Unter Berücksichtigung der zusätzlich gebauten Cafeteria und der Physiotherapieräume ergeben sich folgende Gesamtkosten:

 

1. Grundstück und Nebenkosten                                            2.012.658,56 Euro

2. Baukosten                                                                         10.519.446,93 Euro

3. Honorar WestGkA                                                                  290.000,00 Euro

4. Kanalanschlussbeiträge                                                        140.123,52 Euro

5. Hausanschlüsse                                                                      48.553,41 Euro

6. Zwischenfinanzierung                                                            400.032,33 Euro

 

Gesamtkosten                                                                      13.410.814,75 Euro

./. Kredit KfW                                                                          1.500.000,00 Euro*)

./. Kredit Sparkasse HRV                                                      10.000.000,00 Euro*)

 

Restbetrag                                                                              1.910.814,75 Euro.

 

*) Hinweis: Diese beiden Kredite sind bereits durch die Stadt Hilden verbürgt worden.

 

 

Ein Darlehen in dieser Höhe brauchte noch nicht aufgenommen zu werden, da die WestGkA vorsteuerabzugsberechtigt ist und jetzt erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH die Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Allein der Zinsvorteil hieraus beträgt über 100.000,- Euro.

 

Die Gesamtkosten sind durch die Mietzahlungen des städtischen Seniorenzentrums zu 100 % gedeckt. Die Mietberechnung hat bereits dem Landschaftsverband Rheinland vorgelegen und wurde dort in voller Höhe anerkannt, so dass die Refinanzierung gesichert ist.

Da das Heim auch bereits ausgebucht ist, besteht auch - entgegen den Befürchtungen - kein Risiko mehr, dass mit der zweiten Einrichtung ein Verlust für das Seniorenzentrum entstehen könnte.

 

Gemäß § 86. Abs. 2 GO NW wird die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme bei der Aufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht. Um Fristen zu verkürzen wurde die Kreisverwaltung bereits vorab in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister