Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Stadt Hilden zum Betrieb der O
3.“
Günter Scheib
Bürgermeister
Anlage
Erläuterungen und Begründungen:
Zum Betrieb der Ortsbuslinie O 3 wurde bekanntlich die
Verkehrsgesellschaft Hilden als 100%ige Tochter der Stadtwerke gegründet. Die
Gründungsmodalitäten dieser kleinen Verkehrsgesellschaft erfolgten analog den
Regelungen der Kreisverkehrsgesellschaft und wurden damals mit dem Kreis und
dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgestimmt.
Die Verkehrsgesellschaft nimmt als Mitglied im Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr auch bekanntermaßen an den Abrechnungsschemas des
Verkehrsverbundes teil.
Bei einer Überprüfung im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist
nunmehr aufgefallen, dass die Stadt Hilden eigentlich kein eigenständiges
Mitglied im Verkehrsverbund sein kann, da Träger des öffentlichen
Personennahverkehrs bei kreisangehörigen Städten nur die Kreise sein können.
Um dies zu "heilen" und um auch weiterhin so verfahren zu
können, wie es die letzten Jahre geschehen ist, ist es notwendig die
beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Finanziell geht
die Stadt Hilden mit dieser Vereinbarung keine Verpflichtungen ein.
Wenn der Rat der Stadt beschließt, keinen Ortsverkehr mehr über die
Verkehrsgesellschaft abzuwickeln, ist auch automatisch die getroffene
Vereinbarung hinfällig.
Da bei jeder anderen Regelung der Vorteil des steuerlichen Querverbundes
wegfallen würde, empfiehlt die Verwaltung die Vereinbarung so zu beschließen.
Nach positiver Beschlussfassung würde die Kommunalaufsicht diese
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Genehmigung und Bekanntmachung übersandt
bekommen.
Günter Scheib
Bürgermeister
Anlage