Betreff
Analyse der Hildener Grundschulsituation: - hier Vorlage eines Eckpunktepapiers
Vorlage
WP 09-14 SV 51/031
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die Schülerzahlen für das Jahr 2009/2010 und das vorgestellte Eckpunktepapier zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses „Grundschulentwicklung“, dem neben den zuständigen Verwaltungsvertretern, Schulaufsichtsbeamten und Schulvertretern jeweils ein Mitglied jeder Ratsfraktion angehört. Es sind entsprechende Stellvertreter zu benennen.

Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für die Fraktionen benannt:

 

Fraktion                                           ordentliches Mitglied                                Stellvertreter

CDU

SPD

BA

Bündnis 90/ die Grünen

FDP

dUH

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogene Bereitstellung von Planungsdaten zum Ziel einer sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit Bildungsangeboten. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, sofern sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.“

Die Gemeinden sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.

Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich Rechnung getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen.

Die aktuell gültige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde in 2006 beauftragt und am 30.05.2007 vom Ausschuss für Schule, Sport, Soziales und in der Sitzung des Rates vom 13.06.2007 beschlossen.

 

Seit dem Jahr 2007 haben sich mehrere Planungsparameter verändert, welche eine z.T. deutliche Auswirkung insbesondere auf den Sektor der Grundschullandschaft haben. Diese Veränderungen, welche nachfolgend skizziert werden, haben den Schulträger veranlasst, eine fachliche Analyse unter Berücksichtigung der neuen Vorzeichen vornehmen zu lassen.

 

Anlass waren hierbei insbesondere die Veränderungen aufgrund folgender Faktoren:

·                Der fortschreitende demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die absoluten Schülerzahlen

·                Die Aufhebung der Schulbezirke und das damit einhergehende Wahlverhalten der Eltern, welches nun maßgeblich die Einschulungsquote der jeweiligen Grundschule mitbestimmt.

·                Der kontinuierliche Bedarf nach Betreuung im Rahmen von Ogata und VGS (verlässliche Grundschule), der an einigen Standorten Fragestellungen hinsichtlich der räumlichen Unterbringung der Gruppen aufwirft.

 

Um diesen Anforderungen adäquat Rechnung tragen zu können und diese Entwicklungen planerisch aufzuarbeiten, hat das Fachamt die Firma Dr. Garbe Consult mit der Analyse und der Aufstellung eines Eckpunktepapiers beauftragt (siehe Anlage 1).

 

Das Eckpunktepapier prognostiziert die Entwicklung der städtischen Grundschulen bis in das Jahr 2020 und gibt dem Schulträger, sofern Handlungsbedarf vorliegt, Empfehlungen zum weiteren Verfahren.

Diese Analyse soll als Grundlage verstanden werden, um in einen dialogischen Prozess einzutreten, innerhalb dessen die aufgeworfenen Fragestellungen angemessen beantwortet werden können. Inhaltlich ist sich dabei insbesondere den folgenden Themen zuzuwenden:

-                 Umgang mit dem Betreuungsbedarf:

Der Betreuungsbedarf der Eltern hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Derzeit befinden sich im Durchschnitt 67% aller Kinder in einem der beiden Betreuungssysteme (OGATA oder VGS). Ein Ende dieses Trends ist, auch mit Blick auf die zunehmende Ganztagsentwicklung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, nicht erkennbar. Diese Entwicklung geht mit der Fragestellung der räumlichen Versorgung einher. Geleitet von der Prämisse, dass angesichts des demographischen Wandels eine Versorgung der Kinder primär innerhalb der vorhandenen Kubatur erfolgen sollte, gilt es alternative Konzepte zu entwickeln. Vielversprechend scheint, und bereits auch in anderen Kommunen im Modellversuch erprobt, die rhythmisierte Beschulung in reinen „Ganztagsklassen“. Die Umsetzung eines solchen Konzeptes gilt es unter Beteiligung von Schule, Schulaufsicht und Schulträger zu entwickeln.

-                 Perspektivische Veränderung von Standorten:

An einigen Grundschulstandorten kommt es zu einer kontinuierlichen Abnahme der Schülerzahlen, die Überlegungen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit erforderlich machen. Bestrebt den Kindern eine wohnortnahe Beschulung in einem tragfähigen System zu ermöglichen, müssen frühzeitig Konzepte entwickelt werden, die die Möglichkeiten zur Realisation dieses Anspruches aufzeigen und ggf. entsprechende Schritte einleiten     

Der geschilderte Prozess der Schulentwicklungsplanung Primarstufe soll durch einen Unterausschuss begleitet werden, um eine zukunfts- und konsensfähige Maßnahmenplanung zu erarbeiten.

Der Ausschuss für Schule und Sport sollte diesbezüglich einen Unterausschuss einsetzen, in der jede Fraktion mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten ist. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, zwei Vertreter der Grundschulen sowie der zuständige Schulaufsichtsbeamte und der Gutachter an. Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Experten, Sachverständige und Schulvertreter hinzuziehen. Der Unterausschuss soll den Schulentwicklungsplan Primarstufe vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.

 

Der Handlungs- und Zeitplan ist wie folgt festzulegen:

 

Arbeitsablauf- und Zeitplan

 

Arbeitsschritte

Termin

Vorlage des Eckpunktepapiers im Ausschuss für Schule und Sport

25.02.2010

 

Grundschulleiterbesprechung des Eckpunktepapiers

17.05.2010

Erste Sitzung des Unterausschusses

(weitere Sitzungstermine werden in der ersten Sitzung vereinbart)

10.06.2010

 

Vorstellung der Schulentwicklungsplanung und Beratung im Ausschuss für Schule und  Sport

09.12.2010

 

 

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes soll dem Ausschuss für Schule und Sport in seiner Dezembersitzung vorgestellt werden und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Die aktuellen Schülerzahlen zum Schuljahr 2009/2010 (inkl. der Zahlen für die weiterführenden Schulen) sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Zahl der Schulneulinge zum Schuljahr 2010/2011 kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

gez.

Horst Thiele 



Finanzielle Auswirkungen: keine



Personelle Auswirkungen: keine