Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die Schülerzahlen
für das Jahr 2009/2010 und das vorgestellte Eckpunktepapier zur Kenntnis und
beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses „Grundschulentwicklung“, dem neben den zuständigen
Verwaltungsvertretern, Schulaufsichtsbeamten und Schulvertretern jeweils ein
Mitglied jeder Ratsfraktion angehört. Es sind entsprechende Stellvertreter zu
benennen.
Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für
die Fraktionen benannt:
Fraktion
ordentliches
Mitglied Stellvertreter
CDU
SPD
BA
Bündnis 90/ die Grünen
FDP
dUH
Erläuterungen und Begründungen:
Die Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogene
Bereitstellung von Planungsdaten zum Ziel einer sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit
Bildungsangeboten. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden,
sofern sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung
eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs-
und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den
Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu
betreiben.“
Die Gemeinden sind verpflichtet, durch
schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu
gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind
folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die
Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen
aufzuzeigen.
Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen
Schulangebotes. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem
Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich Rechnung
getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bildungspolitische
Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen
örtlichen Bedingungen umzusetzen.
Die
aktuell gültige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde in 2006
beauftragt und am 30.05.2007 vom Ausschuss für Schule, Sport, Soziales und in
der Sitzung des Rates vom 13.06.2007 beschlossen.
Seit
dem Jahr 2007 haben sich mehrere Planungsparameter verändert, welche eine z.T.
deutliche Auswirkung insbesondere auf den Sektor der Grundschullandschaft
haben. Diese Veränderungen, welche nachfolgend skizziert werden, haben den
Schulträger veranlasst, eine fachliche Analyse unter Berücksichtigung der neuen
Vorzeichen vornehmen zu lassen.
Anlass
waren hierbei insbesondere die Veränderungen aufgrund folgender Faktoren:
·
Der fortschreitende demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die
absoluten Schülerzahlen
·
Die Aufhebung der Schulbezirke und das damit einhergehende Wahlverhalten
der Eltern, welches nun maßgeblich die Einschulungsquote der jeweiligen
Grundschule mitbestimmt.
·
Der kontinuierliche Bedarf nach Betreuung im
Rahmen von Ogata und VGS (verlässliche Grundschule), der an einigen Standorten
Fragestellungen hinsichtlich der räumlichen Unterbringung der Gruppen aufwirft.
Um diesen Anforderungen adäquat Rechnung tragen
zu können und diese Entwicklungen planerisch aufzuarbeiten, hat das Fachamt die
Firma Dr. Garbe Consult mit der Analyse und der Aufstellung eines
Eckpunktepapiers beauftragt (siehe Anlage 1).
Das Eckpunktepapier prognostiziert die
Entwicklung der städtischen Grundschulen bis in das Jahr 2020 und gibt dem
Schulträger, sofern Handlungsbedarf vorliegt, Empfehlungen zum weiteren
Verfahren.
Diese Analyse soll als Grundlage verstanden
werden, um in einen dialogischen Prozess einzutreten, innerhalb dessen die
aufgeworfenen Fragestellungen angemessen beantwortet werden können. Inhaltlich
ist sich dabei insbesondere den folgenden Themen zuzuwenden:
-
Umgang mit dem Betreuungsbedarf:
Der Betreuungsbedarf der Eltern hat in den
letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Derzeit befinden sich im Durchschnitt
67% aller Kinder in einem der beiden Betreuungssysteme (OGATA oder VGS). Ein
Ende dieses Trends ist, auch mit Blick auf die zunehmende Ganztagsentwicklung
im Bereich der Kindertageseinrichtungen, nicht erkennbar. Diese Entwicklung
geht mit der Fragestellung der räumlichen Versorgung einher. Geleitet von der
Prämisse, dass angesichts des demographischen Wandels eine Versorgung der
Kinder primär innerhalb der vorhandenen Kubatur erfolgen sollte, gilt es
alternative Konzepte zu entwickeln. Vielversprechend scheint, und bereits auch
in anderen Kommunen im Modellversuch erprobt, die rhythmisierte Beschulung in
reinen „Ganztagsklassen“. Die Umsetzung eines solchen Konzeptes gilt es unter
Beteiligung von Schule, Schulaufsicht und Schulträger zu entwickeln.
-
Perspektivische Veränderung von Standorten:
An einigen Grundschulstandorten kommt es zu einer
kontinuierlichen Abnahme der Schülerzahlen, die Überlegungen hinsichtlich der
Zukunftsfähigkeit erforderlich machen. Bestrebt den Kindern eine wohnortnahe
Beschulung in einem tragfähigen System zu ermöglichen, müssen frühzeitig
Konzepte entwickelt werden, die die Möglichkeiten zur Realisation dieses
Anspruches aufzeigen und ggf. entsprechende Schritte einleiten
Der geschilderte Prozess der Schulentwicklungsplanung
Primarstufe soll durch einen Unterausschuss
begleitet werden, um eine zukunfts- und konsensfähige Maßnahmenplanung zu
erarbeiten.
Der Ausschuss für Schule und Sport sollte diesbezüglich
einen Unterausschuss einsetzen, in der jede Fraktion mit einem Ratsmitglied
oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten ist. Darüber hinaus gehören der
Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend,
Schule und Sport, zwei Vertreter der Grundschulen sowie der zuständige
Schulaufsichtsbeamte und der Gutachter an. Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf
weitere Experten, Sachverständige und Schulvertreter hinzuziehen. Der Unterausschuss
soll den Schulentwicklungsplan Primarstufe vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.
Der Handlungs- und Zeitplan ist wie folgt festzulegen:
Arbeitsablauf-
und Zeitplan
Arbeitsschritte |
Termin |
Vorlage des Eckpunktepapiers im Ausschuss für Schule
und Sport |
25.02.2010 |
Grundschulleiterbesprechung des Eckpunktepapiers |
17.05.2010 |
Erste Sitzung des Unterausschusses (weitere Sitzungstermine werden in der ersten
Sitzung vereinbart) |
10.06.2010 |
Vorstellung der Schulentwicklungsplanung und
Beratung im Ausschuss für Schule und
Sport |
09.12.2010 |
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes soll
dem Ausschuss für Schule und Sport in seiner Dezembersitzung vorgestellt werden
und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die aktuellen Schülerzahlen zum Schuljahr 2009/2010
(inkl. der Zahlen für die weiterführenden Schulen) sind der Anlage 2 zu
entnehmen. Die Zahl der Schulneulinge zum Schuljahr 2010/2011 kann der Anlage 3
entnommen werden.
gez.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Personelle Auswirkungen: keine