Betreff
Entwicklung zur Änderung des SGB II und Umorganisation der ARGEn
Vorlage
WP 09-14 SV 50/009
Aktenzeichen
III/50 Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung des SGB II und zur Umorganisation der ARGEn zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die früheren Sys-teme von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer einheitlichen bedarfsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II), zusammen geführt. Dies stellt eine der umfassendsten Sozialreformen der Nachkriegsgeschichte dar. Die erfolgreiche Reform hat dazu beigetragen, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern. In Anbetracht der globalen wirtschaftlichen Krise hat sich der Arbeitsmarkt in Deutschland als widerstandsfähig erwiesen.

 

Derzeit nehmen die BA und die Kommunen ihre Aufgaben in 346 sog. Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemeinsam wahr. Die ARGEn erbringen die Leistungen der BA, d.h. die Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge und die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sowie die kommunalen Leistungen, d.h. die sozialflankierenden Leistungen (Suchtberatung, Schuldnerberatung, etc.), die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) und die einmaligen Leistungen (Zuschuss zu Klassenfahrten, Erstausstattung für Hausrat und Bekleidung) in der Regel gemeinsam. Diese Zusammenarbeit in den ARGEn hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2007 für mit der Verfassung unvereinbar erklärt. Auf Grundlage der Verfassungsrechtslage dürfen ab dem 1. Januar 2011 die BA und die Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr in ARGEn gemeinsam wahrnehmen.

 

Ausgehend von dieser Situation hatten Union und FDP im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2009 vereinbart, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ohne Änderung des Grundgesetzes neu zu regeln. Dabei sollen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger das SGB II in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchführen.

Diese Regelungen hätten erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen gehabt.

Sie hätten erfordert:

- Zwei Behörden

- Zwei Bescheide

- Zwei Beratungen

- Zwei Aktenführungen

- Zwei Beschwerdestellen

- 500 Millionen € (nach ersten bekannt gewordenen Schätzungen) allein für den Aufbau

  der doppelten Verwaltungsstruktur

- Langfristige zusätzliche Personalkosten in Millionenhöhe.

 

Die diesjährige Sozialdezernententagung unter dem Dach des Deutschen Vereins für

öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 25. bis 27.01.2010 in Wiesbaden beschäftigte sich mit den Änderungsgesetzen zu den sogenannten „Hartz IV“ Gesetzen (SGB II).

Im Interesse der betroffenen Menschen forderten die Sozialdezernentinnen und

Sozialdezernenten eine verfassungsmäßige Absicherung der ARGEN.(Anlage)

 

Nunmehr haben sich die Ministerpäsidenten und die Fraktionsspitze von CDU/CSU am 7.2.2010 dahingehend verständigt, Verhandlungen mit der SPD über eine Grundgesetzänderung aufzunehmen. Damit soll die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen möglich bleiben. Die SPD hatte sich bereits im Vorfeld zu einer Grundgesetzänderung bereit erklärt.

 

Inwieweit alle Kommunen ein Wahlrecht zur Ausübung der Option als zugelassener kommunaler Träger erhalten (zurzeit bundesweit 69 Kommunen), stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht fest. Diese Entscheidung würde dann der Kreis Mettmann als Träger der Sozialhilfe treffen.

Über die aktuelle Entwicklung wird in der Sozialausschusssitzung am 22.2.2010 berichtet werden.

 

Der Geschäftsführer der ARGE ME-aktiv, Herr Klaus Przybilla, ist  zur Sitzung eingeladen. Herr Przybilla hat bereits zugesagt  und wird den aktuellen Leistungsbericht 2009 der ARGE ME-aktiv vorstellen. Weiterhin steht er für Fragen zur Verfügung.

 

 

gez. Horst Thiele


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