Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung des SGB II und
zur Umorganisation der ARGEn zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem Vierten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die früheren Sys-teme von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer
einheitlichen bedarfsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistung, der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II),
zusammen geführt. Dies stellt eine der umfassendsten Sozialreformen der
Nachkriegsgeschichte dar. Die erfolgreiche Reform hat dazu beigetragen, Langzeitarbeitslosigkeit
zu vermindern. In Anbetracht der globalen wirtschaftlichen Krise hat sich der
Arbeitsmarkt in Deutschland als widerstandsfähig erwiesen.
Derzeit nehmen die BA und die Kommunen ihre
Aufgaben in 346 sog. Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemeinsam wahr. Die ARGEn
erbringen die Leistungen der BA, d.h. die Leistungen zum Lebensunterhalt
einschließlich darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge und die Leistungen
zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sowie die kommunalen Leistungen, d.h.
die sozialflankierenden Leistungen (Suchtberatung, Schuldnerberatung, etc.),
die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) und die einmaligen Leistungen
(Zuschuss zu Klassenfahrten, Erstausstattung für Hausrat und Bekleidung) in der
Regel gemeinsam. Diese Zusammenarbeit in den ARGEn hat das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2007 für mit
der Verfassung unvereinbar erklärt. Auf Grundlage der Verfassungsrechtslage dürfen
ab dem 1. Januar 2011 die BA und die Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr in ARGEn
gemeinsam wahrnehmen.
Ausgehend von dieser Situation hatten Union und FDP im Koalitionsvertrag
für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2009 vereinbart, die Betreuung
der Langzeitarbeitslosen ohne Änderung des Grundgesetzes neu zu regeln. Dabei
sollen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger das SGB II
in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchführen.
Diese Regelungen hätten erhebliche
Auswirkungen auf die Betroffenen gehabt.
Sie hätten erfordert:
- Zwei Behörden
- Zwei Bescheide
- Zwei Beratungen
- Zwei Aktenführungen
- Zwei Beschwerdestellen
- 500 Millionen € (nach ersten
bekannt gewordenen Schätzungen) allein für den Aufbau
der doppelten Verwaltungsstruktur
- Langfristige zusätzliche
Personalkosten in Millionenhöhe.
Die diesjährige Sozialdezernententagung unter dem
Dach des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 25. bis
27.01.2010 in Wiesbaden beschäftigte sich mit den Änderungsgesetzen zu den
sogenannten „Hartz IV“ Gesetzen (SGB II).
Im Interesse der betroffenen Menschen forderten die
Sozialdezernentinnen und
Sozialdezernenten eine verfassungsmäßige
Absicherung der ARGEN.(Anlage)
Nunmehr haben sich die Ministerpäsidenten und die
Fraktionsspitze von CDU/CSU am 7.2.2010 dahingehend verständigt, Verhandlungen
mit der SPD über eine Grundgesetzänderung aufzunehmen. Damit soll die
Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bei der Betreuung von
Langzeitarbeitslosen möglich bleiben. Die SPD hatte sich bereits im Vorfeld zu
einer Grundgesetzänderung bereit erklärt.
Inwieweit alle Kommunen ein Wahlrecht zur Ausübung der
Option als zugelassener kommunaler Träger erhalten (zurzeit bundesweit 69
Kommunen), stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht
fest. Diese Entscheidung würde dann der Kreis Mettmann als Träger der Sozialhilfe
treffen.
Über die aktuelle Entwicklung wird in der Sozialausschusssitzung
am 22.2.2010 berichtet werden.
Der
Geschäftsführer der ARGE ME-aktiv, Herr Klaus Przybilla, ist zur Sitzung eingeladen. Herr Przybilla hat
bereits zugesagt und wird den aktuellen
Leistungsbericht 2009 der ARGE ME-aktiv vorstellen. Weiterhin steht er für
Fragen zur Verfügung.
gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |