Betreff
Bericht über die Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben des Jahres 2008 vom 18.01.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 14/006
Aktenzeichen
I/14 Wit
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die vom Rechnungsprüfungsamt gefertigte Niederschrift über die Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben vom 18.01.2010 zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind auch alle Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben (z. B. Sozialhilfe) einzubeziehen. Der § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW stellt klar, das dies auch dann gilt, wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden und finanziell von erheblicher Bedeutung sind.

 

Somit sind die vom Träger Kreis Mettmann delegierten Sozialhilfeaufgaben nach dem SGB XII durch die Rechnungsprüfung zu prüfen und hier zu berichten.

 

Nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde die Regelung bezüglich der Berichterstattung über die Prüfung dahingehend geändert, dass diese nicht mehr in einem gesonderten Bericht, sondern in die Prüfung des Jahresabschlusses mit einzubeziehen ist. Allerdings war bei Fertigung des 1. Einzelprüfungsberichtes 2009 am 20.10.2009 eine Prüfung der delegierten Aufgaben noch nicht erfolgt. Eine Berichterstattung war somit nicht möglich und soll hiermit nachgeholt werden.

 

Die gefertigte Niederschrift vom 18.01.2010 ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die wenigen Anmerkungen keine Sachverhalte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen betrafen.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister