Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die vom Rechnungsprüfungsamt gefertigte Niederschrift über die Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben vom 18.01.2010 zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In die Prüfung des
Jahresabschlusses sind auch alle Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus
delegierten Aufgaben (z. B. Sozialhilfe) einzubeziehen. Der § 103 Abs. 1 Satz 2
GO NRW stellt klar, das dies auch dann gilt, wenn die Zahlungsvorgänge selbst
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden und finanziell von erheblicher
Bedeutung sind.
Somit sind die vom Träger Kreis Mettmann delegierten Sozialhilfeaufgaben nach dem SGB XII durch die Rechnungsprüfung zu prüfen und hier zu berichten.
Nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde die Regelung bezüglich der Berichterstattung über die Prüfung dahingehend geändert, dass diese nicht mehr in einem gesonderten Bericht, sondern in die Prüfung des Jahresabschlusses mit einzubeziehen ist. Allerdings war bei Fertigung des 1. Einzelprüfungsberichtes 2009 am 20.10.2009 eine Prüfung der delegierten Aufgaben noch nicht erfolgt. Eine Berichterstattung war somit nicht möglich und soll hiermit nachgeholt werden.
Die gefertigte Niederschrift vom 18.01.2010 ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die wenigen Anmerkungen keine Sachverhalte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen betrafen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister