Sitzung: 03.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/060
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1.      die eingegangenen Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1 Â Â Â Schreiben des BUND vom 20.08.2010:
Der BUND regt an, die im FNP dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf
in heutiger Form beizubehalten.
Da die Gemeinbedarfsflächen in dem bisherigen Flächenausmaß am Standort nicht mehr benötigt werden, ist eine gewerbliche bzw. Wohnnutzung und demnach eine gemischt genutzte Baufläche für den östlichen Teil des Plangebietes geplant. Das Reichshofsgebäude sowie die übrigen Gebäude auf dem Gelände der St. Jacobus-Gemeinde werden derzeit durch verschiedene kirchliche Einrichtungen durch die Gemeinde selbst genutzt bzw. für soziokulturelle, gastronomische und Einzelhandelsnutzungen vermietet. In den vergangenen Jahren konnte sich aufgrund des Zustands und des Zuschnitts des Reichshof-Gebäudes keine adäquate Nutzung für das Gebäude einstellen, somit steht ein Großteil des Gebäudes leer bzw. ist untergenutzt. Die Kirchengemeinde möchte ihre Nutzungen neu organisieren, besser zusammenfassen und hat aus diesem Grund im Jahr 2007 ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Dieses hatte zum Ziel, Ideen für eine Neunutzung des Areals und für eine städtebauliche Neugestaltung des Bereichs zu sammeln. Das bestehende Planungsrecht mit einer Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf im Flächennutzungsplan ermöglicht nicht die Umsetzung des ausgewählten Entwurfs aus dem Auswahlverfahren, der von der Kirchengemeinde selbst, vom Rat der Stadt Hilden sowie der Erzdiözese Köln befürwortet wird.
Daher soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden.
Mit der Planung werden daher zum Teil Flächen für den Gemeinbedarf mit
kirchlichen Nutzungen überplant, um die beabsichtigte Entwicklung und Aktivierung des
ehemaligen Reichshof-Areals am Eingang der Fußgängerzone Hildens forcieren zu
können.
Innerhalb der gemischten Bauflächen sollen auch weiterhin Gemeinbedarfsnutzungen
untergebracht werden. Hier ist beabsichtigt, das Pfarrzentrum sowie das
Nachbarschaftszentrum / SeniorenÂbegegnungstreff und die KOT der katholischen
Kirche unterzubringen. Daher kann durch den Neubau auch eine Verbesserung der
kirchlichen Gemeinbedarfseinrichtungen erzielt werden und diese langfristig am
Standort gesichert werden. Neben den Gemeinbedarfseinrichtungen sollen für das
Umfeld typische Nutzungen des Handels, des Gewerbes, der Gastronomie sowie
Wohnnutzungen innerhalb des östlichen Teilbereichs des Plangebietes vorgesehen
werden, um eine Nutzungsvielfalt für diesen innerstädtischen Standort zu erzielen
und somit ein langfristig tragfähiges Konzept generieren zu können. Die 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher ein Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung einer ausgewogenen Wohnraumversorgung und einer bedarfsgerechten Versorgung.
Der Anregung des BUND wird daher nicht gefolgt.
1.2Â Â Â Â Schreiben
des Kreises Mettmann vom 18.08.2010:
Die Anregungen des Kreisgesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen
und wurden in der Planung berücksichtigt. In dem Umweltbericht zur 48. Änderung
des Flächennutzungsplanes wurden die Aussagen zum Verkehrslärm angepasst.
Den Anregungen wird gefolgt.
1.3Â Â Â Â Schreiben
der Stadt Langenfeld vom 25.08.2010:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende 48. Änderung des
Flächennutzungsplanes die Belange der Stadt Langenfeld nicht beeinträchtigt
werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht für den östlichen Teil des
Plangebietes die Herausnahme von Flächen für den Gemeinbedarf für kirchliche
Nutzungen zugunsten gemischter Bauflächen – Kerngebiete – vor. Im parallel
geführten vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden durch Festsetzungen und Regelungen
im Durchführungsvertrag die zulässigen Einzelhandelsflächen verbindlich
gesteuert. Im Plangebiet und daher in zentraler Innenstadtlage ist lediglich
Einzelhandel in einer Größe von ca. 1.200 m² Verkaufsfläche vorgesehen. Vor diesem
Hintergrund wurde keine Betroffenheit der Stadt Langenfeld erkannt und auf eine
Beteiligung wurde verzichtet.
Die Stellungnahme der Stadt Langenfeld wird zur Kenntnis
genommen. Die gewünschte Konkretisierung wird im weiteren Aufstellungsverfahren
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung berücksichtigt.
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1.4Â Â Â Â Schreiben
des Landesbetriebs Straßen NRW vom 03.08.2010:
Die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen werden
zur Kenntnis genommen.
1.5Â Â Â Â Die
während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen sind nicht anders zu bewerten,
als bereits im Offenlagebeschluss des Rates vom 07.07.2010 (Sitzungsvorlage WP
09-14 SV 61/040) beschlossen, soweit in den hier vorangehenden
Abwägungsentscheidungen 1.1 bis 1.4 keine Änderungen vorgenommen wurden. Es
wird daher auf den Beschluss vom 07.07.2010 verwiesen.
2.      Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in
der z.Zt. gültigen Fassung sowie gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBI. S. 3316) in der z.Zt. gültigen Fassung unter Berücksichtigung
der stattgegebenen Anregungen beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten
durch die Hochdahler Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch
die Westgrenzen der Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden)
und im Nordwesten durch die Mühlenstraße.
Dem Beschluss liegt die Begründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom
29.09.2010 zugrunde.