Sitzung: 07.09.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/021
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nahm nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss das
Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege-
vom 15.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt Mittelstraße 33,
Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.
Darüber hinaus wurde
zur Kenntnis genommen, dass das Gebäude aus städtebaulichen Gründen als
erhaltenswerte Bausubstanz innerhalb des Denkmalbereiches Hilden einzustufen
ist.