Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.     Dem Antrag der Fa. Waldner Wohnungsbau GmbH, Langenfeld, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird zugestimmt.

 

2.     Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 257 (VEP Nr. 15) wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Zentrum der Stadt Hilden südlich der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich von Heiligenstraße und Kolpingstraße.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 umfasst die Flurstücke 1196, 1199, 1201, 1202 und 1204. Alle Flurstücke liegen in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die Neunutzung des Plangebietes durch Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser ermöglichen.