Sitzung: 07.01.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 04-09 SV 61/263
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt:
1. Das
ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten Helmholtz“ wird, wie vom
Stadtentwicklungsausschuss
bereits beschlossen, abgerissen.
Die
hierfür erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.
2. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare
Grünfläche
sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS und Musikschulbesucher
zu
erstellen.
3. Für
den Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 236 wird
gemäß §
2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung unverzüglich die
Aufstellung
einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Die
städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für den
Gemeinbedarf"
ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages eine
Änderung
des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die Verwaltung
beauftragt,
ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
4.
Zusätzliche Parkplätze sollen maximal auf der jetzt bereits durch Gebäude und
Gebäudevorplatz
versiegelten Fläche entstehen.
5. Der
alte Baumbestand wird festgeschrieben. Die alte Eiche neben dem ehemaligen
Schulgebäude
ist bei einem Abriss fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen.
6. Es
wird eine Fußwegeverbindung Gerresheimer Str./ Hoffeldstraße geschaffen. So
sind der
Nove-Mesto-Platz und die Haltestelle Nove-Mesto-Platz vom alten Helmholtz
schnell
und gefahrlos erreichbar.
7. Die
Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange
gern. § 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.