Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

1. Das ehemalige Schulgebäude hinter dem „Alten Helmholtz“ wird, wie vom

Stadtentwicklungsausschuss bereits beschlossen, abgerissen.

Die hierfür erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare

Grünfläche sowie die Anlegung weiterer Parkplätze für VHS und Musikschulbesucher

zu erstellen.

3. Für den Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 236 wird

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung unverzüglich die

Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Die städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche für den

Gemeinbedarf" ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des Antrages eine

Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird die Verwaltung

beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

4. Zusätzliche Parkplätze sollen maximal auf der jetzt bereits durch Gebäude und

Gebäudevorplatz versiegelten Fläche entstehen.

5. Der alte Baumbestand wird festgeschrieben. Die alte Eiche neben dem ehemaligen

Schulgebäude ist bei einem Abriss fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen.

6. Es wird eine Fußwegeverbindung Gerresheimer Str./ Hoffeldstraße geschaffen. So

sind der Nove-Mesto-Platz und die Haltestelle Nove-Mesto-Platz vom alten Helmholtz

schnell und gefahrlos erreichbar.

7. Die Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher

Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.