Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgendes:

 

1.    Die Geschäftsführer der Gesellschaften mit den lfd. Nummern 1 bis 7 und 9 bis 12 werden gebeten, in Abstimmung mit den Aufsichtsratsvorsitzenden, auf die Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung einen TOP aufzunehmen, mit dem Ziel, dass § 108 Abs. 1, Nr. 9 GO in die bestehende Gesellschaftsverträge eingearbeitet wird. Die jeweiligen Mitglieder der Aufsichtsräte werden angewiesen entsprechend abzustimmen.

 

2.    Den Änderungen der Gesellschaftsverträge der einzelnen Gesellschaften wird schon jetzt  zugestimmt, soweit die Änderungen des § 108 Abs 1, Nr. 9 GO  betroffen sind.

 

3.    Der Bürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin wird mit den Geschäftsführern Gespräche führen mit dem Ziel, dass das Einverständnis zur Veröffentlichung der Bezüge, Leistungszulagen etc. mit einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag eingeholt wird, damit die Voraussetzungen zu Veröffentlichung der Angaben gegeben sind.

 

4.    Die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse HRV werden angewiesen darauf hinzuwirken, dass die Regeln des Transparenzgesetzes umgesetzt werden.

 

5.    Hinsichtlich der Wasserwerk Baumberg GmbH und der Lokalradio Mettmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche zu führen, damit eine Veröffentlichung sichergestellt wird.

 

6.    Die Regelungen gelten erstmalig für das Geschäftsjahr 2010.