Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Sachstand der Verwaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den anderen Beschwerdeführern vor dem Verfassungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisung des Landes Nordhrein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2007 Verfassungsbeschwerde einzulegen.“