Sitzung: 30.01.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7
Vorlage: WP 04-09 SV 61/206
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1.      die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Folge, sie der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der erweiterten Hildener
Innenstadt und erstreckt sich von der Einmündung Benrather Str./Bahnhofsallee
bis zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse
Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten durch die
„Alte Ellerstraße“ und durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377,
383 und 384 (alle in Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie der Bahnhofsallee und im
Süden durch die Benrather Str..
Dem Beschluss liegen die Begründung und der
Umweltbericht vom 21.12.2007 zugrunde sowie das Protokoll der Bürgeranhörung
vom 26.04.2007.
(G. Scheib)