Sitzung: 19.09.2007 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7
Vorlage: WP 04-09 SV 61/166
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1.        die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Â Â Schreiben des BUND
Landesverband NW, Ortsgruppe Hilden vom 18.06.2007
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
Die Beteiligungsrechte werden durch das Offenlageverfahren und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im aktuellen Verfahren gewahrt. Die
Neubilanzierung ist, wie in der Sitzungsvorlage zur Offenlage dargestellt,
durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann geprüft und bestätigt
worden.
Die Zuordnung von Ökopunkten, die aus den für das Plangebiet nicht
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gewonnen wurden, zum Ökokonto der Stadt
Hilden dient zum naturschutzrechtlichen Ausgleich von Baumaßnahmen, die durch
andere Bebauungsplanverfahren ermöglicht werden.
1.2Â Â Â Â Â Â Schreiben des Herrn Ferry Storm (und
Mitunterzeichnender), Eingang 29.03.2007
Den Grundstücken Elb 60, 60A, 62, 64, 66, 68, 70 wird nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes nach entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Hilden die
Möglichkeit gegeben, aus der Ausgleichsfläche III einen Streifen von bis zu 10m
Tiefe entlang ihrer nördlichen Grundstücksgrenze zu kaufen und in Hausgärten
umzuwandeln.
Die zulässige Nutzung soll entsprechend der textlichen Festsetzungen zur
Nutzung unüberbaubarer Grundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 161 vertraglich
festgelegt werden.
2.        die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161
gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.
1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie der § 10 und 13
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414) in der zzt. gültigen
Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die südliche und westliche Grenze des
Flurstückes 9, die westlichen Grenzen der Flurstücke 58, 30, 20 und 61 (letztes
entstanden aus Flurstück 1) in Flur 33, die südliche und westliche Grenze des
Flurstückes 197 in der Flur 34, die westliche Grenze des Flurstückes 45, die
westliche und nördliche Grenze des Flurstückes 46, die nördlichen Grenzen der
Flurstücke 44, 43 und 51, die östlichen Grenzen der Flurstücke 51, 32 und 31 in
der Flur 33, die Straße “Elbâ€.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 09.07.2007
zugrunde."
(G. Scheib)