Sitzung: 12.09.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2
Vorlage: WP 04-09 SV 61/175
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1. Â Â Â Â Â Â Â die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Â Â Schreiben des Kreises
Mettmann, Mettmann, vom 18. Juni 2007
           Die Kreisverwaltung
Mettmann äußert sich zu dem Planvorhaben gleich in mehrfacher Hin-    sicht, nämlich aus der Sicht des
Umweltamtes sowie aus planungsrechtlicher Sicht.
           Hinsichtlich möglicher
Umweltbelange werden keine Anregungen gemacht. Vom planungs-Â Â Â Â Â rechtlichen Aspekt her wird lediglich
vermerkt, dass das Thema ohne regionalplanerische Be          denken an die Bezirksregierung weitergeleitet worden ist.
           Das Schreiben der
Kreisverwaltung Mettmann wird damit zur Kenntnis genommen.
1.2Â Â Â Â Â Â Schreiben der Stadt
Erkrath vom 31.05.2007
           Die in dem Schreiben
formulierten Anregungen und Bedenken beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 66 B, 2.
Änderung (VEP Nr. 7). Insofern wird auf die hierzu         folgende Abhandlung in einer eigenen Sitzungsvorlage
verwiesen.
           Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes wird seitens der Stadt Erkrath die Befürchtung       geäußert, dass durch eine Vielzahl großer
Einzelhandelsflächen mit anteiligen Flächen für zentrenrelevante Randsortimente außerhalb Erkraths (in den
Nachbarstädten) negative Aus-           wirkungen
auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Erkrath entstehen.
           Dies kann von hieraus
nur für die Maßnahmen beurteilt werden, die im Hildener Stadtgebiet    umgesetzt werden sollen. Im vorliegenden
Fall finden klare Begrenzungen des zentren- und           nahversorgungsrelevanten Randsortimentes statt, denn es
sollen auch keine negativen Aus-Â wirkungen
auf die wesentlich näher liegenden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hil-         den erzeugt werden.
           Um hier auf der
„sicheren Seite“ zu sein, wurden zudem im Aufstellungsverfahren eine Ver-           träglichkeitsanalyse erstellt (BBE
Unternehmensberatung, Köln, März 2007). Aus dieser Un-    tersuchung geht klar hervor, dass durch die geplanten Maßnahmen/
Ansiedlungen keine ne-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â gativen
raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind. In den
zentra-Â Â Â Â Â Â Â Â Â len Versorgungsbereichen
der umliegenden Städte werden sich mögliche Umsatzumlenkun-      gen unterhalb der Spürbarkeitsschwelle
abspielen.
           Insofern lassen sich
die Befürchtungen der Stadt Erkrath von hieraus nicht nachvollziehen.
           Hinsichtlich der 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Schreiben der Stadt Erk-   rath daher lediglich zur Kenntnis genommen.
1.3Â Â Â Â Â Â Schreiben der Stadt
Monheim am Rhein vom 10.05.2007
           Die Stadt Monheim
bringt keine Anregungen vor, da sie die Einschätzung der Gutachter der            Verträglichkeitsanalyse (BBE
Unternehmensberatung, Köln, März 2007) teilt, dass negative            Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche der Stadt Monheim nichtÂ
zu erwarten    sind.
           Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.4Â Â Â Â Â Â Schreiben der IHK
Düsseldorf, Düsseldorf, vom 07.05.2007
           Die IHK zu Düsseldorf
bringt in dem Schreiben zum Ausdruck, dass die Planungen von ihr      unterstützt werden, da die Inhalte den
getroffenen Vereinbarungen entsprechen.
           Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.5Â Â Â Â Â Â Schreiben der
Handwerkskammer Düsseldorf, Düsseldorf, vom 15.06.2007
           Die Handwerkskammer
Düsseldorf bringt keine Anregungen vor, da die von ihr zu vertreten-   den Belange bei der Planung berücksichtigt
wurden.
           Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.6Â Â Â Â Â Â Schreiben der
Kreisstadt Mettmann vom 22.06.2007
           Es werden keine
Anregungen vorgebracht, das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
1.7Â Â Â Â Â Â Schreiben der
BUND-Ortsgruppe Hilden vom 22.06.2007
           Die BUND-Ortsgruppe
Hilden äußert sich sowohl zur 44. Änderung des FNP als auch zum      Bebauungsplan Nr. 66 B, 2. Änderung (VEP
Nr. 7)
           Einige Anregungen
beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes. Insofern       wird auf die hierzu folgende Abhandlung
in einer eigenen Sitzungsvorlage verwiesen.
           Die
Flächennutzungsplan-Änderung wird begrüßt, da keine neuen, bisher nicht bebaute
Flä-    chen in Anspruch genommen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, den Standort auch für ei     nen Mobilfunk-Sendemast zu nutzen, da es sich um einen
unproblematischen Standort han- dele.
           Hierzu wird ausgeführt,
dass der Standort tatsächlich schon bisher als Antennenstandort ge-    nutzt wurde (und zwar am noch vorhandenen
Schornstein). Da dieser Schornstein abgerissen         wird,
ist geplant, einen neuen Mast im westlichen Grundstücksbereich, also hinter dem
zu         künftigen OBI-Gebäude, zu
errichten. Hierzu gibt es ein eigenes Baugenehmigungsverfahren. Â Â Â Der Bebauungsplan ist darauf abgestimmt
worden.
           Ein Mobilfunkkonzept in
der vom BUND angeregten Form ist bisher in Hilden nicht diskutiert   worden und ist auch nicht Gegenstand der
vorliegenden Bauleitplanung.
1.8Â Â Â Â Â Â Schreiben des
Landesbetriebes Straßen. NRW, Mönchengladbach, vom 20.06.2007
           Der
Landesbetrieb Straßen.NRW äußert gegenüber der 44. Änderung des Flächennutzungs-   planes keine Bedenken, das Schreiben wird
zur Kenntnis genommen.
1.9Â Â Â Â Â Â Schreiben der Stadt
Haan vom 11.06.2007
           Seitens der Stadt Haan
wird zunächst festgestellt, dass gegen die Planung keine grundsätzli-   chen Bedenken bestehen. Anschließend werden
einigen Anmerkungen gemacht, die sich nur          noch
indirekt auf das vorliegende Bauleitplan-Verfahren beziehen.
           Es geht im wesentlichen
um zwei Aspekte, die neuen Nutzungen auf dem bisherigen Alt-         standort von OBI an der Straße
Mühlenbachweg und um Detailaussagen in der Verträglich   keitsanalyse von BBE Unternehmensberatung, Köln, vom März 2007.
           Die neuen Nutzungen am
bisherigen Standort sind weiterhin nicht im Detail bekannt. Nach       derzeitiger Kenntnis wird der Standort
(für einen Bau- und Heimwerkermarkt) nicht aufgege-         ben, sondern von einem anderen Betreiber weiter betrieben
werden. Bei dieser Wiederbeset-Â Â Â Â Â Â Â zung
sind vor allem kleinere Anbieter zu erwarten, keine weiteren „Filialisten“.
           Auswirkungen werden
sich daher in erster Linie auf das Hildener Stadtgebiet beschränken.      Ob und in welcher Weise andere Nutzungen
(auch Einzelhandelsnutzungen) an dieser Stelle        zugelassen
werden, ist Gegenstand weiterer Verhandlungen und auch der Bauleitplanung.        Bei Bauleitplanverfahren würde die Stadt Haan dann beteiligt,
über eine Beteiligung am Bau genehmigungsverfahren
kann derzeit keine Aussage gemacht werden, da entsprechende   Inhalte noch nicht bekannt sind.
           Die Anmerkungen zu der
Verträglichkeitsanalyse werden zur Kenntnis genommen, sie haben  keine konkreten inhaltlichen Auswirkungen auf
die Kernaussagen des Gutachtens.
           Das Schreiben der Stadt
Haan wird daher insgesamt zur Kenntnis genommen.
1.10Â Â Â Â Schreiben der Stadt
Düsseldorf vom 18.06.2007
           Die Anregungen der
Stadt Düsseldorf wurden bereits nach der frühzeitigen Beteiligung der       Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) in das weitere Planverfahren einbezogen. Im  vorliegenden Schreiben wird dies bestätigt. Es werden keine
weiteren Anregungen gemacht.
           Das Schreiben der Stadt
Düsseldorf wird zur Kenntnis genommen.
1.11Â Â Â Â Schreiben der Bezirksregierung
Düsseldorf (Dez. 53 – ehem. STUA) vom 24.05.2007
           Seitens des Dezernates
53 der Bezirksregierung Düsseldorf werden keine Anregungen vor      gebracht. Das Schreiben wird zur Kenntnis
genommen.
1.12Â Â Â Â Schreiben der
Rheinbahn, Düsseldorf, vom 01.06.2007
           Seitens der Rheinbahn
werden keine Anregungen vorgebracht. Das Schreiben wird zur           Kenntnis genommen.
2. die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Folge, sie der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
    Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt
Hilden westlich der Straße Westring und umfasst die Flurstücke 1065 und 1401 in
Flur 11 der Gemarkung Hilden.
    Dem Beschluss liegen die Begründung und der
Umweltbericht aus Juli 2007 zugrunde.“
(G. Scheib)