Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         die eingegangenen Anregungen wie folgt abzuhandeln:

 

1.1       Schreiben des Kreises Mettmann, Mettmann, vom 18. Juni 2007

 

            Die Kreisverwaltung Mettmann äußert sich zu dem Planvorhaben gleich in mehrfacher Hin-     sicht, nämlich aus der Sicht des Umweltamtes sowie aus planungsrechtlicher Sicht.

 

            Hinsichtlich möglicher Umweltbelange werden keine Anregungen gemacht. Vom planungs-      rechtlichen Aspekt her wird lediglich vermerkt, dass das Thema ohne regionalplanerische Be           denken an die Bezirksregierung weitergeleitet worden ist.

 

            Das Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann wird damit zur Kenntnis genommen.

 

1.2       Schreiben der Stadt Erkrath vom 31.05.2007

 

            Die in dem Schreiben formulierten Anregungen und Bedenken beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 66 B, 2. Änderung (VEP Nr. 7). Insofern wird auf die hierzu          folgende Abhandlung in einer eigenen Sitzungsvorlage verwiesen.

 

            Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird seitens der Stadt Erkrath die Befürchtung        geäußert, dass durch eine Vielzahl großer Einzelhandelsflächen mit anteiligen Flächen für zentrenrelevante Randsortimente außerhalb Erkraths (in den Nachbarstädten) negative Aus-            wirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Erkrath entstehen.

 

            Dies kann von hieraus nur für die Maßnahmen beurteilt werden, die im Hildener Stadtgebiet     umgesetzt werden sollen. Im vorliegenden Fall finden klare Begrenzungen des zentren- und            nahversorgungsrelevanten Randsortimentes statt, denn es sollen auch keine negativen Aus-  wirkungen auf die wesentlich näher liegenden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hil-          den erzeugt werden.

 

            Um hier auf der „sicheren Seite“ zu sein, wurden zudem im Aufstellungsverfahren eine Ver-            träglichkeitsanalyse erstellt (BBE Unternehmensberatung, Köln, März 2007). Aus dieser Un-     tersuchung geht klar hervor, dass durch die geplanten Maßnahmen/ Ansiedlungen keine ne-            gativen raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind. In den zentra-          len Versorgungsbereichen der umliegenden Städte werden sich mögliche Umsatzumlenkun-       gen unterhalb der Spürbarkeitsschwelle abspielen.

 

            Insofern lassen sich die Befürchtungen der Stadt Erkrath von hieraus nicht nachvollziehen.

 

            Hinsichtlich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Schreiben der Stadt Erk-    rath daher lediglich zur Kenntnis genommen.

 

1.3       Schreiben der Stadt Monheim am Rhein vom 10.05.2007

 

            Die Stadt Monheim bringt keine Anregungen vor, da sie die Einschätzung der Gutachter der             Verträglichkeitsanalyse (BBE Unternehmensberatung, Köln, März 2007) teilt, dass negative             Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Monheim nicht  zu erwarten     sind.

 

            Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.4       Schreiben der IHK Düsseldorf, Düsseldorf, vom 07.05.2007

 

            Die IHK zu Düsseldorf bringt in dem Schreiben zum Ausdruck, dass die Planungen von ihr       unterstützt werden, da die Inhalte den getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

 

            Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.5       Schreiben der Handwerkskammer Düsseldorf, Düsseldorf, vom 15.06.2007

 

            Die Handwerkskammer Düsseldorf bringt keine Anregungen vor, da die von ihr zu vertreten-    den Belange bei der Planung berücksichtigt wurden.

 

            Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.6       Schreiben der Kreisstadt Mettmann vom 22.06.2007

 

            Es werden keine Anregungen vorgebracht, das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.7       Schreiben der BUND-Ortsgruppe Hilden vom 22.06.2007

 

            Die BUND-Ortsgruppe Hilden äußert sich sowohl zur 44. Änderung des FNP als auch zum       Bebauungsplan Nr. 66 B, 2. Änderung (VEP Nr. 7)

            Einige Anregungen beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes. Insofern        wird auf die hierzu folgende Abhandlung in einer eigenen Sitzungsvorlage verwiesen.

 

            Die Flächennutzungsplan-Änderung wird begrüßt, da keine neuen, bisher nicht bebaute Flä-     chen in Anspruch genommen werden. Zudem wird vorgeschlagen, den Standort auch für ei      nen Mobilfunk-Sendemast zu nutzen, da es sich um einen unproblematischen Standort han- dele.

            Hierzu wird ausgeführt, dass der Standort tatsächlich schon bisher als Antennenstandort ge-     nutzt wurde (und zwar am noch vorhandenen Schornstein). Da dieser Schornstein abgerissen          wird, ist geplant, einen neuen Mast im westlichen Grundstücksbereich, also hinter dem zu          künftigen OBI-Gebäude, zu errichten. Hierzu gibt es ein eigenes Baugenehmigungsverfahren.     Der Bebauungsplan ist darauf abgestimmt worden.

 

            Ein Mobilfunkkonzept in der vom BUND angeregten Form ist bisher in Hilden nicht diskutiert    worden und ist auch nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung.

 

1.8       Schreiben des Landesbetriebes Straßen. NRW, Mönchengladbach, vom 20.06.2007

 

            Der Landesbetrieb Straßen.NRW äußert gegenüber der 44. Änderung des Flächennutzungs-    planes keine Bedenken, das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.9       Schreiben der Stadt Haan vom 11.06.2007

 

            Seitens der Stadt Haan wird zunächst festgestellt, dass gegen die Planung keine grundsätzli-    chen Bedenken bestehen. Anschließend werden einigen Anmerkungen gemacht, die sich nur           noch indirekt auf das vorliegende Bauleitplan-Verfahren beziehen.

 

            Es geht im wesentlichen um zwei Aspekte, die neuen Nutzungen auf dem bisherigen Alt-          standort von OBI an der Straße Mühlenbachweg und um Detailaussagen in der Verträglich    keitsanalyse von BBE Unternehmensberatung, Köln, vom März 2007.

 

            Die neuen Nutzungen am bisherigen Standort sind weiterhin nicht im Detail bekannt. Nach        derzeitiger Kenntnis wird der Standort (für einen Bau- und Heimwerkermarkt) nicht aufgege-          ben, sondern von einem anderen Betreiber weiter betrieben werden. Bei dieser Wiederbeset-        zung sind vor allem kleinere Anbieter zu erwarten, keine weiteren „Filialisten“.

            Auswirkungen werden sich daher in erster Linie auf das Hildener Stadtgebiet beschränken.       Ob und in welcher Weise andere Nutzungen (auch Einzelhandelsnutzungen) an dieser Stelle         zugelassen werden, ist Gegenstand weiterer Verhandlungen und auch der  Bauleitplanung.         Bei Bauleitplanverfahren würde die Stadt Haan dann beteiligt, über eine Beteiligung am Bau  genehmigungsverfahren kann derzeit keine Aussage gemacht werden, da entsprechende    Inhalte noch nicht bekannt sind.

 

            Die Anmerkungen zu der Verträglichkeitsanalyse werden zur Kenntnis genommen, sie haben   keine konkreten inhaltlichen Auswirkungen auf die Kernaussagen des Gutachtens.

 

            Das Schreiben der Stadt Haan wird daher insgesamt zur Kenntnis genommen.

 

1.10     Schreiben der Stadt Düsseldorf vom 18.06.2007

 

            Die Anregungen der Stadt Düsseldorf wurden bereits nach der frühzeitigen Beteiligung der        Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) in das weitere Planverfahren einbezogen. Im   vorliegenden Schreiben wird dies bestätigt. Es werden keine weiteren Anregungen gemacht.

 

            Das Schreiben der Stadt Düsseldorf wird zur Kenntnis genommen.

 

1.11     Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53 – ehem. STUA) vom 24.05.2007

 

            Seitens des Dezernates 53 der Bezirksregierung Düsseldorf werden keine Anregungen vor       gebracht. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.12     Schreiben der Rheinbahn, Düsseldorf, vom 01.06.2007

 

            Seitens der Rheinbahn werden keine Anregungen vorgebracht. Das Schreiben wird zur            Kenntnis genommen.

 

2.  die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Folge, sie der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.

 

     Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Hilden westlich der Straße Westring und umfasst die Flurstücke 1065 und 1401 in Flur 11 der Gemarkung Hilden.

     Dem Beschluss liegen die Begründung und der Umweltbericht aus Juli 2007 zugrunde.“

 

 

(G. Scheib)