Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         die während der Offenlage eingegangenen Anregungen wie folgt abzuhandeln:

 

1.1       Schreiben des Kreises Mettmann vom 01.03.2007

           

            Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

            Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hilden wird die Untere Landschaftsbehörde           bei der Abnahme der Ausgleichsmaßnahme beteiligen.

 

1.2       Schreiben der PLEdoc GmbH vom 28.02.2007

           

            Die Lage der außer Betrieb befindlichen Gasversorgungsleitungen der E.ON Ruhrgas AG         wird im Bebauungsplan gekennzeichnet. Auf die Erfordernis zur Abstimmung der geplan-          ten Maßnahmen in der Nähe der Leitungen mit dem Leitungsbetreiber wird textlich hinge-            wiesen.

 

2.         die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß §§ 7 und 41 der Gemeinde-        ordnung NW vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie des                § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBI. I S. 3316) in der zzt. gültigen            Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.

 

            Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Kalstert, Max-      Volmer-Straße und Qiagen Straße. Es umfasst die Flurstücke 2415 und 2418 in Flur 65           der Gemarkung Hilden.

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 01.03.2007 zugrunde."

 

 

 

 

(G. Scheib)