Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.      die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Schreiben des Kreises
Mettmann vom 16.06.2006
         Der Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde, dass im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LPB) oder im
Umweltbericht eine gutachterliche Aussage zum Vorhandensein von Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtsstätten streng geschützter Tiere enthalten sein sollte,
wird gefolgt. Ein weitergehendes Gutachten wird allerdings nicht durchgeführt,
da für das Vorhandensein von Lebensräumen streng geschützter Tiere und Pflanzen
keinerlei Anhaltspunkte vorliegen.
Der
Anregung, dass die im LPB beschriebenen externen Maßnahmen in einer Karte dargestellt
werden sollten und mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen sind sowie
bei Rechtskraft in das zur Verfügung gestellte KOMKAT eingetragen werden
sollten, wird gefolgt.
Die
Anregung, dass die Ausführung der Versickerungs-, bzw. Rückhaltemulde für das
Niederschlagswasser rechtzeitig vorher mit dem BRW und der Unteren
Wasserbehörde abzustimmen sind, wird zur Kenntnis genommen.
Den
Anregungen aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes bezüglich des Lärmschutzes wird
gefolgt, die hieraus resultierenden Änderungen werden in den Bebauungsplan im
zeichnerischen Teil und den textlichen Festsetzungen sowie in Begründung und
Umweltbericht übernommen. Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen
von der Hochdahler Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 251 gilt weiterhin
das Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 7A, 3. Änderung aus dem Jahr 2002, da im
Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 42 für den Bereich „Am Bürenbach“ das
Vorhandensein von zwei Schallschirmen (zur Minderung des Gewerbelärms der
Tankstelle) bei der Beurteilung des Verkehrslärms zugrunde gelegt wurde und die
Werte somit nicht auf die Situation des Bereichs In den Hesseln anwendbar sind.
Für die Lärmimmissionen von der Autobahn und des Ostrings wird das Gutachten
zum B- Plan 7 A, 3. Änderung als Grundlage für die Festsetzungen herangezogen.
1.2Â Â Â Â Schreiben des BUND vom
19.06.2006
Den
Anregungen des BUND wird insoweit gefolgt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) im gesamten
Bereich der straßenbegleitenden Bebauung auf 0,3 reduziert wird, um geringere Bebauungsdichten
und Versiegelungsgrade zu gewährleisten.Â
Die Flächenausweisung wurde im Laufe des Verfahrens erheblich reduziert,
die GRZ liegt auch hier nun bei 0,3, um auch hier den Grad der Versiegelung
möglichst gering zu halten und weiterhin eine Bebauungsstruktur zu erhalten,
die dem heutigen grünorientierten Charakter des Gebiets In den Hesseln entspricht
und andererseits eine Ausnutzbarkeit des reduzierten Baufeldes zu ermöglichen.
Der
Anregung, die Planung des Wendehammers zu ändern, um die Eiche zu erhalten,
wird nicht gefolgt, da die bereits durchgeführte Straßenausbauplanung des
Tiefbau- und Grünflächenamtes der Stadt Hilden eine Grundlage für den
Bebauungsplan ist und der Wegfall der Eiche im landschaftspflegerischen
Fachbeitrag berücksichtigt wird.
1.3Â Â Â Â Schreiben der Stadtwerke
Hilden GmbH vom 07.06.2006
         Die Stadt Hilden nimmt
den Hinweis zu Kenntnis, dass sich Teile der bereits verlegten Gas-, Wasser-
und Elektro- Versorgungsleitungen nach dem Straßenausbau auf privaten
Grundstücken befinden. Die Ermittlung, in welcher Art und Weise hier
Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadtwerke Hilden eingetragen werden
müssen, liegt jedoch im Aufgabenbereich der Stadtwerke und ist nicht Gegenstand
eines Bebauungsplanverfahrens.
1.4 Â Â Â Â Schreiben des staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 14.06.2006
         Das Schreiben des
staatlichen Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.
1.5Â Â Â Â Schreiben der RWE Net
AG, Netzbereich Bergisch Land, vom 09.06.2006Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
         Das Schreiben der RWE Net
AG, Netzbereich Bergisch Land, wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Rhein- Ruhr
wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.
1.6Â Â Â Â Schreiben
der Polizeiinspektion Mitte, PHW Hilden vom 09.06.2006
         Das Schreiben der
Polizeiinspektion Hilden wird zur Kenntnis genommen.
                               Â
2. Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 251 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung vom 27.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 251 liegt im Hildener Norden, östlich der Hochdahler Straße. Das Gebiet
wird begrenzt von der Hochdahlerstraße im Westen, von der Grenze eines
Landschaftsschutzgebietes im Osten, vom Bürenbach im Norden, im Nordwesten von
den nördlichen Grenzen der Flurstücke 39 und 19 sowie vom Biesenbach im Süden.
Das Ziel der Planung ist es, die
bauliche Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die
Erschließung und Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines
Wendehammers zu sichern. Die Erschließungssituation soll hiermit geklärt und
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die Stadt
Hilden plant weiterhin die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln.
      Dem
Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 22.02.2007 zugrunde. Der
Offenlagebeschluss beinhaltet gleichzeitig die öffentliche Auslegung des
Entwurfes des Umweltberichts vom 22.02.2007.
( Günter Scheib )