Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.       die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:

 

1.1     Schreiben des Kreises Mettmann vom 16.06.2006

          Der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde, dass im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LPB) oder im Umweltbericht eine gutachterliche Aussage zum Vorhandensein von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten streng geschützter Tiere enthalten sein sollte, wird gefolgt. Ein weitergehendes Gutachten wird allerdings nicht durchgeführt, da für das Vorhandensein von Lebensräumen streng geschützter Tiere und Pflanzen keinerlei Anhaltspunkte vorliegen.

Der Anregung, dass die im LPB beschriebenen externen Maßnahmen in einer Karte dargestellt werden sollten und mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen sind sowie bei Rechtskraft in das zur Verfügung gestellte KOMKAT eingetragen werden sollten, wird gefolgt.

Die Anregung, dass die Ausführung der Versickerungs-, bzw. Rückhaltemulde für das Niederschlagswasser rechtzeitig vorher mit dem BRW und der Unteren Wasserbehörde abzustimmen sind, wird zur Kenntnis genommen.

Den Anregungen aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes bezüglich des Lärmschutzes wird gefolgt, die hieraus resultierenden Änderungen werden in den Bebauungsplan im zeichnerischen Teil und den textlichen Festsetzungen sowie in Begründung und Umweltbericht übernommen. Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen von der Hochdahler Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 251 gilt weiterhin das Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 7A, 3. Änderung aus dem Jahr 2002, da im Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 42 für den Bereich „Am Bürenbach“ das Vorhandensein von zwei Schallschirmen (zur Minderung des Gewerbelärms der Tankstelle) bei der Beurteilung des Verkehrslärms zugrunde gelegt wurde und die Werte somit nicht auf die Situation des Bereichs In den Hesseln anwendbar sind. Für die Lärmimmissionen von der Autobahn und des Ostrings wird das Gutachten zum B- Plan 7 A, 3. Änderung als Grundlage für die Festsetzungen herangezogen.

 

1.2     Schreiben des BUND vom 19.06.2006

Den Anregungen des BUND wird insoweit gefolgt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) im gesamten Bereich der straßenbegleitenden Bebauung auf 0,3 reduziert wird, um geringere Bebauungsdichten und Versiegelungsgrade zu gewährleisten.  Die Flächenausweisung wurde im Laufe des Verfahrens erheblich reduziert, die GRZ liegt auch hier nun bei 0,3, um auch hier den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten und weiterhin eine Bebauungsstruktur zu erhalten, die dem heutigen grünorientierten Charakter des Gebiets In den Hesseln entspricht und andererseits eine Ausnutzbarkeit des reduzierten Baufeldes zu ermöglichen.

Der Anregung, die Planung des Wendehammers zu ändern, um die Eiche zu erhalten, wird nicht gefolgt, da die bereits durchgeführte Straßenausbauplanung des Tiefbau- und Grünflächenamtes der Stadt Hilden eine Grundlage für den Bebauungsplan ist und der Wegfall der Eiche im landschaftspflegerischen Fachbeitrag berücksichtigt wird.

 


 

1.3     Schreiben der Stadtwerke Hilden GmbH vom 07.06.2006

          Die Stadt Hilden nimmt den Hinweis zu Kenntnis, dass sich Teile der bereits verlegten Gas-, Wasser- und Elektro- Versorgungsleitungen nach dem Straßenausbau auf privaten Grundstücken befinden. Die Ermittlung, in welcher Art und Weise hier Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadtwerke Hilden eingetragen werden müssen, liegt jedoch im Aufgabenbereich der Stadtwerke und ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens.

 

1.4      Schreiben des staatlichen Umweltamtes Düsseldorf vom 14.06.2006

          Das Schreiben des staatlichen Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

1.5     Schreiben der RWE Net AG, Netzbereich Bergisch Land, vom 09.06.2006           

          Das Schreiben der RWE Net AG, Netzbereich Bergisch Land, wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Rhein- Ruhr wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.

 

1.6     Schreiben der Polizeiinspektion Mitte, PHW Hilden vom 09.06.2006

          Das Schreiben der Polizeiinspektion Hilden wird zur Kenntnis genommen.

 

 

                                

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 251 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.12.2006 (BGBI. I S. 3316)

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 251 liegt im Hildener Norden, östlich der Hochdahler Straße. Das Gebiet wird begrenzt von der Hochdahlerstraße im Westen, von der Grenze eines Landschaftsschutzgebietes im Osten, vom Bürenbach im Norden, im Nordwesten von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 39 und 19 sowie vom Biesenbach im Süden.

Das Ziel der Planung ist es, die bauliche Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die Erschließung und Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines Wendehammers zu sichern. Die Erschließungssituation soll hiermit geklärt und die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die Stadt Hilden plant weiterhin die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln.

       Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 22.02.2007 zugrunde. Der Offenlagebeschluss beinhaltet gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Umweltberichts vom 22.02.2007.

 

 

 

 

 

 

( Günter Scheib )