Sitzung: 13.12.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/135
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.   die eingegangenen Anregungen
während der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Schreiben des Kreises
Mettmann vom 10.11.2006
Von der Unteren Bodenschutzbehörde wird
angeregt, eine Fläche aus der informellen Altstandorterfassung des Kreises
Mettmann in den Bebauungsplan mit dem Hinweis aufzunehmen, dass die Behörde im
Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen ist. Da sich der Altstandort nicht im
Plangebiet befindet, wird lediglich in der Begründung auf den benachbarten
Altstandort hingewiesen.
Den vom Kreisgesundheitsamt angeregten
Änderungen und Ergänzungen bezüglich des Lärmschutzes wird entsprochen. Der
Bebauungsplan wird um passive Schallschutzmaßnahmen ergänzt und die Begründung
geändert.
2.   den Bebauungsplan Nr. 14 A, 2.
vereinfachte Änderung gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994
(GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie des § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414) in der zzt. gültigen Fassung unter
Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet liegt unmittelbar in der Hildener Innenstadt zwischen
der Mittelstraße und der Straße Am Kronengarten und umfasst die Flurstücke 56,
57, 503, 510, 563, 564, 566, 632 und 633, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
      Dem Satzungsbeschluss liegt
die Entscheidungsbegründung vom 17.11.2006 zugrunde.“
Günter Scheib