Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt einen Betrag von 87.000,- Euro zum Kauf des Bahnhofes außerplanmäßig bei Hhst. 8800.9320 bereit. Die Deckung erfolgt durch den Verkaufserlös (Hhst. 8800.3400) des Bahnhofsgebäudes an die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH.

 

Das Bahnhofsgebäude Bahnhofsallee 5, Flur 13, Flurstück 263, 1.372 qm groß wird zu folgenden Konditionen an die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH veräußert.

 

a.

Der Kaufpreis beträgt 80.000,- Euro zuzüglich den von der Stadt Hilden gezahlten Nebenkosten.

 

b.

Die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH  übernimmt die in der Sitzungsvorlage vorgestellte Nutzungskonzeption.

 

c.

Die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH übernimmt die bisherigen Planungskosten und tritt in die geschlossenen vertraglichen Verpflichtungen ein.

 

d.

Für die Herstellung der Außenanlagen um das unmittelbare Bahnhofsgebäude wird im Haushalt 2007 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 198.000,- Euro eingestellt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Stadtentwicklungsausschuss.

 

e.

Die Bürofläche im Erdgeschoss links wird als Teileigentum an Herrn bzw. Frau Gemeiner verkauft.

 

 

 

Günter Scheib