Sitzung: 26.08.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 35
Vorlage: WP 04-09 SV 20/177
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:
1. Die Stadt Hilden ändert als Gesellschafterin die
Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs mit mindestens 75% städtischer
Beteiligung so, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder
beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der
Aufsichtsratssitzungen gilt, die den unmittelbaren Kernbereich
gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfassen, wie z. B. Investition-, Finanz- und Absatzplanung und deshalb zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.
2. Der Presse werden alle Tagesordnungspunkte, die
nach Ziffer 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor
der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt.
3. Gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung NW werden die Vertreter der Stadt
im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden GmbH angewiesen, mit den Vertretern der Stadtwerke Düsseldorf im Aufsichtsrat Verhandlungen
aufzunehmen, um eine entsprechende Beschlussfassung gem. Ziffer 1 und 2 auch
für die Stadtwerke Hilden GmbH herbeizuführen.