Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 35

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

1. Die Stadt Hilden ändert als Gesellschafterin die Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs mit mindestens 75% städtischer Beteiligung so, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die den unmittelbaren Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfassen, wie z. B. Investition-, Finanz- und Absatzplanung und deshalb zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.

2. Der Presse werden alle Tagesordnungspunkte, die nach Ziffer 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt.

3. Gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung NW werden die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden GmbH angewiesen, mit den Vertretern der Stadtwerke Düsseldorf im Aufsichtsrat Verhandlungen aufzunehmen, um eine entsprechende Beschlussfassung gem. Ziffer 1 und 2 auch für die Stadtwerke Hilden GmbH herbeizuführen.