Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, bei der Beschaffung und Verwendung von Produkten darauf zu achten, dass diese nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden ebenfalls gebeten, diese Regelung anzuwenden.

 

Die Stadt Hilden legt insbesondere bei der Ausschreibung für Neubau- oder Bauunterhaltungsmaßnahmen fest, dass nur Angebote in dem Verfahren Berücksichtigung finden können, wenn sie nach der ILO-Konvention 182 zertifizierte Baumaterialien, wie Fliesen, Pflaster und Bordsteine etc., umfassen.

 

Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dieses durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.

 

Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes  sind darüber hinaus die ILO-Sozialstandards als Vergabebedingungen vorzugeben.

 

       Anschließend beschloss der Rat bei einer Gegenstimme (Rm. Welke/FDP) mehrheitlich

 

„Bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes werden die Bieter gebeten eine Selbstverpflichtungserklärung  zur Einhaltung der ILO-Standards abzugeben. Über die Erfahrungen mit der Abgabe einer solchen Erklärung wird dem Rat nach einem Jahr berichtet.“