Sitzung: 10.05.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/066
Der Rat beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, bei der Beschaffung und Verwendung
von Produkten darauf zu achten, dass diese nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit
entstanden sind. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden ebenfalls
gebeten, diese Regelung anzuwenden.
Die Stadt Hilden legt
insbesondere bei der Ausschreibung für Neubau- oder Bauunterhaltungsmaßnahmen
fest, dass nur Angebote in dem Verfahren Berücksichtigung finden können, wenn
sie nach der ILO-Konvention 182 zertifizierte Baumaterialien, wie Fliesen,
Pflaster und Bordsteine etc., umfassen.
Bei Produkten, die in Asien,
Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dieses
durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine
entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Bei Vergaben
oberhalb des EU-Schwellenwertes sind
darüber hinaus die ILO-Sozialstandards als Vergabebedingungen vorzugeben.
      Anschließend
beschloss der Rat bei einer Gegenstimme (Rm. Welke/FDP) mehrheitlich
„Bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes werden
die Bieter gebeten eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Standards abzugeben.
Über die Erfahrungen mit der Abgabe einer solchen Erklärung wird dem Rat nach
einem Jahr berichtet.“