Sitzung: 05.04.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 38
Vorlage: WP 04-09 SV 61/090
Antragstext:
„Der Rat der Stadt möge
beschließen:
Für die Flurstücke 534, 546,
1117, 1118, 1119, 1120, 1121, 1142, 1143 – alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden
– wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
gültigen Fassung die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Ziel der Planung ist eine
Rücknahme der 40. Änderung des Flächennutzungsplans, d.h. die Umwandlung von
„Wohnbaufläche“ in Grünfläche. Alternativ dazu ist eine Ausweisung als „Fläche
für den Gemeinbedarf zu prüfen.
Die Flächennutzungsplanänderung
soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verbunden werden.“