Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 38

Antragstext:

 

„Der Rat der Stadt möge beschließen:

 

Für die Flurstücke 534, 546, 1117, 1118, 1119, 1120, 1121, 1142, 1143 – alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden – wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

 

Ziel der Planung ist eine Rücknahme der 40. Änderung des Flächennutzungsplans, d.h. die Umwandlung von „Wohnbaufläche“ in Grünfläche. Alternativ dazu ist eine Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf zu prüfen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.“