Sitzung: 09.03.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/035
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.    die
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Schreiben des BUND,
Ortsgruppe Hilden vom 15.02.2005
      Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Da die Anregung vom 12.11.2004 in dem oben
genannten Schreiben nochmals wiederholt wird, wird auf die Abhandlung zum
Offenlagebeschluss verwiesen:
„Der Anregung, die Wohnbaufläche in
Gemeinbedarfsfläche umzuwandeln und gleichzeitig den Park zu erhalten, kann
nicht gefolgt werden. Zum einen kann durch diese Ausweisung baurechtlich kein
Park als solcher geschützt werden. Zum anderen ist der Erhalt der Klinik an
diesem Standort nur durch eine wirtschaftlich verträgliche bauliche Erweiterung
möglich. Da durch den aufgestellten Bebauungsplan Nr. 239 gleichzeitig mit der
verbindlichen Schaffung der Baumöglichkeit der verbleibende Baumbestand
rechtlich geschützt wird - was bisher nicht der Fall ist - wurde auch für den Naturschutz
ein Beitrag geleistet.“
1.2Â Schreiben der
Rechtsanwälte Dr. Einbeck, Schmidt, Dr. Berghaus + Kollegen vom 14.02.2005
Da die Anregungen in dem Schreiben zwar laut des Betreffs auch die
Flächennutzungsplanänderung einbeziehen, inhaltlich aber auf die Details eines
Bebauungsplanes eingegangen wird, wird hier keine Stellung genommen, sondern
auf die Abhandlung des Schreibens in der Sitzungsvorlage Nr. 61/036 zum
Bebauungsplan Nr. 239 verwiesen.
2.    die 35. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden, mit der Folge, sie der Bezirksregierung
Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt südlich der Hildener
Innenstadt im nordwestlichen Eckbereich der Kirchhofstraße und
Hagelkreuzstraße. Es wird von diesen Straßen begrenzt sowie durch die nordwestlichen
und nordöstlichen Grenzen des Flurstückes 845 und die nordwestlichen Grenzen
der Flurstücke 480 und 445, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
       Dem Beschluss liegt der Erläuterungsbericht vom 21.02.2005 zugrunde.“