Sitzung: 12.05.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 20-25 SV 51/142
Beschlussvorschlag:
Variante
1
Auf
Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die
Stadt dem Träger für das Jahr 2022 geändert: die Jahre
2022-2025 einen geändert: jährlichen Zuschuss zur Betreibung
des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und
Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300 €. Zusätzlich gewährt die
Stadt dem Träger geändert: für das Jahr 2022 eine
Ausfallbürgschaft in Form eines freiwilligen Zuschusses von geändert:
jährlich 32.150 €, welcher, bei Auszahlung der vom Träger in
dieser Höhe beantragten Fördermittel, an die Stadt zurückgezahlt wird. Bereits
ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.
Geändert:
Dieser
Zuschuss ist zweckgebunden und ausschließlich für den Betrieb des
Abenteuerspielplatzes zu verwenden.
Nach
Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im
Jugendhilfeausschuss am 16.11.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung
im Sinne des Kinder- und Jugendförderplanes entschieden. (Wird gestrichen)
Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.
Hinweis: Der Träger weist darauf hin, dass die Bewilligung von Fördermitteln i.d.R. an längerfristige vertragliche Bindungen gekoppelt ist. Eine jährliche Bezuschussung erschwert bzw. verhindert die Gewährung von Fördermitteln (aktuell Fördermittelantrag „Aktion Mensch“).