Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Variante 1

 

Auf Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die Stadt dem Träger für das Jahr 2022  geändert: die Jahre 2022-2025 einen geändert: jährlichen Zuschuss zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300 €. Zusätzlich gewährt die Stadt dem Träger geändert: für das Jahr 2022 eine Ausfallbürgschaft in Form eines freiwilligen Zuschusses von geändert: jährlich 32.150 €, welcher, bei Auszahlung der vom Träger in dieser Höhe beantragten Fördermittel, an die Stadt zurückgezahlt wird. Bereits ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.

 

Geändert:

Dieser Zuschuss ist zweckgebunden und ausschließlich für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes zu verwenden.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung im Sinne des Kinder- und Jugendförderplanes entschieden. (Wird gestrichen)

 

Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.

 

 

Hinweis: Der Träger weist darauf hin, dass die Bewilligung von Fördermitteln i.d.R. an längerfristige vertragliche Bindungen gekoppelt ist. Eine jährliche Bezuschussung erschwert bzw. verhindert die Gewährung von Fördermitteln (aktuell Fördermittelantrag „Aktion Mensch“).