Betreff
Aufgaben- und Anforderungsprofile sowie Kostenkalkulation der Leistungen der Freizeitgemeinschaft e.V.
Vorlage
WP 20-25 SV 51/142
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über eine der vier in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Varianten.

 

Die Verwaltung wird bezüglich der dargestellten freiwilligen Leistungen außerhalb des Jugendhilfeausschusses eine separate Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen erstellen. Für den Rat wird im Abschluss eine finale SV erstellt, die beide Beratungsergebnisse der Fachausschüsse beinhaltet.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2022 wurde die Beratung der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/122 „Aufgaben- und Anforderungsprofile der Leistungen der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vertagt. Seitens der CDU-Fraktion wurde um Vorlage eines zwischen der Verwaltung und dem Träger abgestimmten Gesamtkonzeptes gebeten.

 

Um den Kommunikations- und Abstimmungsprozess gut zu gestalten, wurde mit dem Träger ein extern moderierter Prozess abgestimmt. Durch den geschäftsführenden Vorstand der Freizeitgemeinschaft wurde für die Moderation Herr Peter Groß vorgeschlagen. Die Verwaltung stimmte dem Vorschlag zu.

Es fanden mehrere aufeinanderfolgende Termine per Videokonferenz statt, mit dem Ziel zum 14.04.2022 ein Ergebnis zur Vorlage in den politischen Gremien zu erarbeiten. Themenschwerpunkte waren zunächst die allgemeine Kommunikationsstruktur zwischen der Verwaltung und der FZG, inhaltlich die von der Verwaltung geforderten Öffnungszeiten und die unterschiedlichen Auffassungen zu der Frage der Finanzierung des Abenteuerspielplatzes, die Verteilung des Overheads insbesondere im Bereich Kindertageseinrichtungen (KiBiz-Anteile) sowie Beratungs- und zusätzliche freiwillige Angebote des Trägers, welche im Schwerpunkt das Amt für Soziales und Wohnen betreffen.

 

Zum 14.04.22 lagen der Verwaltung noch keine abschließenden Dokumente vor, so dass dem Träger eine weitere Frist bis 26.04.22 eingeräumt wurde. Die zu diesem Zeitpunkt eingereichten Unterlagen sind als Anlagen beigefügt. Eine Plausibilitätsprüfung der Betriebsabrechnungsbögen war der Verwaltung bis zur Einbringung in die Fachausschüsse nicht mehr möglich.

Der Verwaltung liegen für die Produkte die Planzahlen für das Jahr 2022 vor. Eine mittelfristige Finanzplanung der nächsten drei Jahre wurde nicht vorgelegt.

 

 

Der Gesamtzuschussbedarf für alle Produkte (ausgenommen Produkt 06 Familienunterstützender Dienst) liegt laut Freizeitgemeinschaft bei 507.635€ (vgl. Anlage 3 Seite 11-12).

 

Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:

 

Kostenart / Leistung

Freiwilliger Betriebskostenzuschuss

Nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten        

115.648,69€

Differenz zur ortsüblichen Miete / vorab aus allem raus gerechnet!

28.895,34€

Leerstand + kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen

22.801,53€

Beratung Demenzinfocenter DIC Produkt 02          

6.532,72€

Freizeitangebote Produkt 03

6.258,25€

Musikalische Freizeitangebote Produkt 03

7.487,14€

Abenteuerspielplatz Produkt 05 (ohne Abzug Fördermittel)

320.009,81€

Gesamtfördersumme

507.633,48€

 

Hinzu kommen 9.027€ für einmalige Produktfinanzierungen im Jahr 2022.

 

In der Anlage sind die zwischen dem Träger und der Verwaltung gemeinsam abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofile beigefügt. Zwecks Gesamtzusammenhang sind auch die Beschreibungen und Kalkulationen aus dem Bereich des Amtes Soziales und Wohnen beigefügt.

 

 

In Bezug auf den Abenteuerspielplatz konnte hinsichtlich der zu berücksichtigenden Fördersumme keine Einigkeit erzielt werden. Die Erläuterungen zu dem verbleibenden Dissens haben beide Parteien miteinander abgestimmt, dieser lautet wie folgt:

 

Beide Parteien sind sich einig, dass der Betrieb des Abenteuerspielplatzes, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung, für die bisher in Rede stehenden 280.000 € (ohne externe Fördermittel) wirtschaftlich nicht zu realisieren ist. Es entsteht eine Finanzierungslücke von rund 40.000 €.

Der Träger FZG führt aus, diese Finanzierungslücke über eine aktive Drittmittelakquise schließen zu WOLLEN. Man werde sich nach Kräften bemühen solche Mittel zu erschließen und sei bereit, sich dazu vertraglich festzulegen. Eine Garantie der FZG für die Erschließung dieser Mittel gebe es nicht, allerdings brauche es die städtische Garantie einer Ausfinanzierung. Bei Erschließung von Drittmitteln werden dann ggfls. auch Mittel an die Stadt rückvergütet. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind zu treffen.

Die Stadt gibt für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes in eigener Trägerschaft, im Rahmen der festgelegten Leistungsvereinbarung, eine Bestandsgarantie. Entsprechende Mehrbedarfe im städtischen Haushalt werden durch Strukturveränderungen der kommunalen Kinder- und Jugendförderung und einer Umverteilung der bereits existierenden Mittel aus dem Landesförderplan bereitgestellt.

Es ist allerdings eine politische Entscheidung, wie die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes zwischen der Kommune und den freien Trägern aufgeteilt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Trägerschaft politisch zu entscheiden.

Unter der Berücksichtigung der § 4 SGB VIII "Subsidiaritätsprinzip" hat der Freien Träger der Jugendhilfe bei Gleichwertigkeit des Angebotes (sowohl inhaltlich als auch fiskalisch) Vorrang bei der Vergabe. Zu berücksichtigen bleibt im Kontext der Subsidiarität aber ebenfalls § 74 Abs.1 Punkt 4, SGB VIII, der dem freien Träger bei der Übernahme von Aufgaben einen angemessenen Eigenanteil abverlangt. 

 

 

Nach Abschluss der Gespräche wurden seitens des Trägers veränderte Öffnungszeiten des Abenteuerspielplatzes vorgelegt, welche in den Anlagen keine Berücksichtigung mehr fanden, jedoch im Rahmen des im KJFP festgelegten Qualitätsdialog besprochen und ggfls. angepasst werden können.

 

Weiter teilte der Träger nach dem finalen Gespräch zu dem Angebot „Abenteuerspielplatz“ mit, dass dieser einen weiteren Betriebskostenzuschuss ohne Gegenleistung in Höhe von ca. 22.500€ benötigt, sofern der Abenteuerspielplatz in die städtische Trägerschaft wechselt. Begründung hierfür sind die Overheadkosten (siehe Produkt 05), welche, bei Wegfall der Leistung, nicht auf die anderen Produkte der FZG umgelegt werden können.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, den Abenteuerspielplatz weiter zu führen. Je nach Beschluss einer Variante hat dies Auswirkungen auf die Höhe des freiwilligen Betriebskostenzuschusses, welcher durch den Träger dargestellt wurde und außerhalb des Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses liegt. Die Verwaltung wird das Ergebnis des Jugendhilfeausschusses und die daraus resultierende Höhe des Zuschusses in eine neue SV zur weiteren Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und zur Entscheidung im Rat einbringen.

 

Variante 1

 

Auf Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die Stadt dem Träger für das Jahr 2022 einen einmaligen Zuschuss zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300€. Zusätzlich gewährt die Stadt dem Träger für das Jahr 2022 eine Ausfallbürgschaft in Form eines freiwilligen Zuschusses von 32.150€, welcher, bei Auszahlung der vom Träger in dieser Höhe beantragten Fördermittel, an die Stadt zurückgezahlt wird. Bereits ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung im Sinne des Kinder- und Jugendförderplanes entschieden.

 

Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000€ gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.

 

 

Hinweis: Der Träger weist darauf hin, dass die Bewilligung von Fördermitteln i.d.R. an längerfristige vertragliche Bindungen gekoppelt ist. Eine jährliche Bezuschussung erschwert bzw. verhindert die Gewährung von Fördermitteln (aktuell Fördermittelantrag „Aktion Mensch“).

 

 

Variante 2

 

Auf Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die Stadt dem Träger für das Jahr 2022 einen einmaligen Zuschuss zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300€. Es liegt in der Verantwortung des Trägers, den nicht ausfinanzierten Gesamtbetrag durch die Beantragung von Fördermitteln auszugleichen.

Bereits ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.

 

Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000€ gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.

 

 

Variante 3

 

Die Trägerschaft des Abenteuerspielplatzes wird auf die Stadt Hilden übertragen. Grundlage der zu erbringenden Leistungen bildet das Aufgaben- und Anforderungsprofil. Die städtischen Aufwendungen zur Leistungserbringung dürfen 280.000€ nicht übersteigen. Voraussetzung hierfür ist die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgeschlagenen Neustrukturierung (Area51 und CampusOT) der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In diesem Zusammenhang könnten Finanzmittel aus der Landesförderung neu zugeordnet werden. Die dafür notwendigen Abstimmungsgespräche sind terminiert und werden bis zu den Haushaltsplanberatungen abgeschlossen sein.

 

 

Variante 4 als Konsequenz aus Variante 3

 

Die Trägerschaft des Abenteuerspielplatzes wird auf die Stadt Hilden übertragen. Grundlage der zu erbringenden Leistungen bildet das Aufgaben- und Anforderungsprofil. Die städtischen Aufwendungen zur Leistungserbringung dürfen 280.000€ nicht übersteigen.

Die Freizeitgemeinschaft erhält nach Wegfall der Leistung „Abenteuerspielplatz“ einen jährlichen freiwilligen Betriebskostenzuschuss durch die Stadt in Höhe von 22.500€, welcher die Refinanzierung der Overheadkosten, welche durch Wegfall dieser Leistung nicht auf andere Produkte umgelegt werden können, sicherstellt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme von nicht umlegbaren Overheadkosten als Einzelfallentscheidung für den Träger Freizeitgemeinschaft Hilden e.V. getroffen werden sollte und diese Entscheidung keine Allgemeingültigkeit für andere freie Träger darstellt.

 

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0601070020

501200

Betrieb Abenteuerspielplatz

141.466

 

 

 

 

 

2023 ff

0601070020

501200

Betrieb Abenteuerspielplatz

169.760

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

01/2025

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer