Sitzung: 10.06.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/292
Beschlussvorschlag:
1.        Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der
45. Flächennutzungsplanänderung vom 17.10.2007 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)
mit einem nach Westen erweiterten Plangebiet.
Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden
zwischen der Düsseldorfer Straße, der Horster Allee, dem Itterbach und der
Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 und den westlichen
Bereich des Flurstückes 369 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
2.        Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Abhandlung
der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung:
2.1Â Â Â Â Â Â Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann
vom 06.11.2008
Untere Bodenschutzbehörde:
Der Kreis regt die Schonung des besonders schutzwürdigen Bodens an.
Da sich nach der Prüfung verschiedener Alternativflächen im Hildener
Stadtgebiet herausstellte, dass diese für eine Baseballanlage z.B. aus Gründen
des Lärmschutzes oder der zu hohen Erschließungskosten nicht nutzbar sind, wird
nun die Fläche der 45. Änderung überplant.
Es erfolgte auf Grund verschiedener Anregungen eine Verschiebung und
Minimierung des Vereinsgebäudes und der Erschließungsflächen sowie der Wegfall
der Tribüne, so dass der Versiegelungsgrad geringer wird. Das heißt, dass es im
südlichen Bereich des Plangebietes keine festen Einbauten mehr gibt, sondern
nur das zum größten Teil aus Rasenflächen bestehende Spielfeld. Die befestigten
Teile des Spielfeldes bestehen aus versickerungsfähigem Material.
Hinweise zu den Boden schonenden Bautätigkeiten werden in die
Festsetzungen zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 253 einfließen.
Kreisgesundheitsamt:
Der Kreis weist auf schädliche Wirkungen in der Nähe von
Hochspannungsfreileitungen hin.
Da die Sportanlage zum einen nur halbjährlich genutzt wird und zum
anderen nur einige Stunden hintereinander, wird die Wirkung der Leitung auf den
Einzelnen als geringfügig eingestuft.
Untere Landschaftsbehörde:
Es wird vom Kreis darauf hingewiesen, dass, sollten aus
artenschutzrechtlicher Sicht Maßnahmen erforderlich sein, diese auch im
Flächennutzungsplan dargestellt werden müssen.
Da auf Grund der Gefährdung verschiedener Tierarten auf den Bau der
Flutlichtanlage verzichtet wurde und zudem die Ballfangzäune auf eine Höhe von
nur noch 4,00 m beschränkt werden, konnte das inzwischen erstellte und nach den
neuesten Planungsgegebenheiten überarbeitete Faunistische Gutachten keine Schädigung
von Tierarten feststellen, die unter Artenschutz stehen, solange die
Empfehlungen des Gutachtens befolgt werden. Diese Empfehlungen werden in den
Bebauungsplan Nr. 253 eingearbeitet. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird
für den Maßnahmenbereich eine Fläche für Wald und gleichzeitig für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt.
2.2.     Schreiben der Stadt Düsseldorf vom
06.11.2008
Es wird seitens der Stadt Düsseldorf die Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes durch die geplante Sportanlage bemängelt, da sie auch im
Düsseldorfer Stadtgebiet wahrnehmbar sei.
Um das Landschaftsbild zu schonen wurden die Detailplanung der Anlage
und damit auch die Ausweisungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 253
modifiziert. Das Vereinsgebäude wurde in den nordöstlichen Bereich des
Plangebietes verschoben und auf die Flutlichtanlage und die Tribüne wird
verzichtet. Zudem soll nördlich längs der Itter ein Pflanzstreifen mit Bäumen
und Feldgehölzen entstehen, um den Blick auf die Anlage einzuschränken.
2.3.     Schreiben des BUND vom 10.11.2008
Der BUND verweist auf die negativen Auswirkungen der
Flächennutzungsplanänderung und seiner Ziele bezüglich des Natur- und
Landschaftsschutzes und sieht Defizite in der Untersuchung des Themas. Des
Weiteren verweist er auf den Beschluss des Landschaftsbeirates bezüglich der Flächennutzungsplanänderung.
Da das Planverfahren an sich dazu dient, die Planung zu untersuchen und
zu bewerten, bzw. bewerten zu lassen, wurde inzwischen auf Grund verschiedener
Anregungen die Detailplanung der Anlage überarbeitet. So wurde das geplante
Gebäude nach Nordosten verschoben und verkleinert. Auf die Tribüne und die
Flutlichtanlage wurde verzichtet und die Ballfangzäune wurden auf eine Höhe von
4,00 m minimiert. Der Abstand des Spielfeldes von dem Itterdamm beträgt in fast
allen Bereichen 10,00 m. Der Eingriff in die im östlichen Plangebiet liegende
Wallhecke wird durch die Neupflanzung von Gehölzen direkt neben die Wallhecke
ausgeglichen. Der Eingriff in das Landschaftsbild und in den empfindlichen Bereich
zwischen den Gewässern wird also minimiert. Durch den Verzicht auf die
Flutlichtanlage wird die Fauna geschont.
Bezüglich der Einwände des Beirates und des ULAN-Ausschusses 1990/91
muss klar gestellt werden, dass auf der Fläche der heutigen Änderung ein
Parkplatz geplant wurde, der auch bis jetzt als solcher im Flächennutzungsplan
ausgewiesen ist. Es wird also planerisch keine Ackerfläche sondern ein
Parkplatz in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz umgewandelt.
Der weit größere Bereich der damaligen südlichen Planung der Therme wird
voraussichtlich mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in eine Fläche
für die Landwirtschaft umgewandelt werden.
Die Ablehnung des Beirates von 2008 wurde zur Kenntnis genommen und
führte unter anderem zu der jetzt vorliegenden Alternativplanung. Die
überarbeitete Planung vergrößert nun den freien Uferbereich zur Itter. Durch
den Wegfall der Flutlichtanlage und der niedrigeren Ballfangzäune wird die
Tierwelt (insbesondere Insekten und Fledermäuse) geschont. Die Versetzung und
Verkleinerung des Vereinsheims verbessert das Landschaftsbild gegenüber der
Vorplanung. Dies wird durch Anpflanzung entlang der Itter unterstützt.
Zu Pkt.1:
Die Untersuchung der natürlichen Gegebenheiten wird nach der Fertigstellung
aller Gutachten (Insekten, Fauna, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) als
ausreichend und umfangreich erachtet und bewirkten eine Änderung der Planung.
Zu Pkt.2:
Der Punkt 7.6 wird in der Begründung hinsichtlich der Umplanung ergänzt.
Die angesprochene Lärmproblematik hatte in den anderen untersuchten Bereichen
in Hilden insofern eine andere Qualität, dass dort die rechtlich tolerierten
Lärmpegel überschritten wurden. Das ist in dem Plangebiet deutlich nicht der
Fall, wie das Gutachten herausfand. Da die möglichen Zuschauerplätze mit der
Umplanung deutlich reduziert wurden, wird der Lärm noch weiter reduziert.
Zu Pkt.3:
Die Anlage in Düsseldorf, auf die verwiesen wurde, ist laut der
Hilden-Wains nicht ausreichend für den normalen Ligabetrieb sowie für den
Trainingsbetrieb von mehreren Vereinen. Sollten die Hilden-Wains nicht bis zur
nächsten Saison einen festen Platz für die Ligaspiele nachweisen, können sie
als Mannschaft nicht mehr in der Liga spielen.
Zu Pkt.4:
Inzwischen liegen alle notwendigen Unterlagen vor und sind schon seit
einigen Monaten im Internet oder im Rathaus einsehbar. Soweit sie nicht durch
die Umplanungen ganz aktuell sind. Alle Unterlagen werden während der Offenlage
einsehbar sein.
Laut der artenschutzrechtlichen Prüfung durch einen Diplomökologen wird
die Ackerfläche durch ihre zurzeit intensive Nutzung nicht als besonders
relevant als Jagdhabitat für die verschiedenen Tierarten gesehen.
Durch die bereits beschriebenen Änderungen der Planung wird das
Gefährdungspotential für die Fauna wesentlich herunter gesetzt. Auch die am
stärksten betroffene Wasserfledermaus wird durch den nur noch 4,00 m hohen Zaun
mit dahinter liegender Abpflanzung durch Gehölze weniger gefährdet. Für die
Zwergfledermaus werden Ersatzpflanzungen für die Einschnitte in die Wallhecke
im Bebauungsplan Nr. 253 festgesetzt, so dass die Hecke funktionell erhalten
bleibt. Durch den Wegfall der Flutlichtanlage ist eine Gefährdung von Insekten
nur noch geringfügig, da sie nicht mehr an die Lichtquelle fliegen und dort als
Nahrungsquelle für andere Tierarten dienen.
Zu Pkt.5:
Die Begründung wird zum Offenlagebeschluss um die noch offenen Bereiche
ergänzt, da nun alle notwendigen Gutachten vorliegen.
Zu Pkt.6:
Bezüglich der Kompensation haben sich durch die Änderungen des Projektes
auch Änderungen in der Berechnung ergeben. Da der Eingriff verringert wurde und
einige Flächen ökologisch aufgewertet werden (gem. des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes), ist im Plangebiet kein Defizit zu verzeichnen. Der Eingriff in
die Wallhecke wird durch eine Aufforstung im Plangebiet gesondert kompensiert.
2.4Â Â Â Â Â Â Schreiben von Infracor vom 28.10.2008
Die Leitung mit ihren Schutzstreifen wird in der
Flächennutzungsplanänderung nun dargestellt.
2.5Â Â Â Â Â Â Schreiben der
Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH vom 10.11.2008
Die Leitung mit ihren Schutzstreifen wird in der
Flächennutzungsplanänderung nun dargestellt.
3.        Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
die öffentliche Auslegung der 45. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3018).
          Â
Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden
zwischen der Düsseldorfer Straße, der Horster Allee, dem Itterbach und der
Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 und den westlichen
Bereich des Flurstückes 369 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
          Â
           Dem
Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 25.05.2009 zugrunde.