Sitzung: 14.12.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 51/086
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen die Neufassung der „Richtlinien zur Ausgestaltung der
Kindertagespflege gemäß §§ 22 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) -
Kinder- und Jugendhilfe“ ab dem 01.08.2022 in der gemäß Anlage 2 vorgelegten
Fassung.
Die Entscheidung zur Erhöhung der laufenden
Geldleistung nach Punkt 13.1 der Richtlinien ab 08.2022 fällt unter dem
Eindruck der notwendigen Haushaltskonsolidierung auf 5,24 € (Variante A /
kostenneutrale Variante).
Dem Rat wird anheimgestellt, den in der
Sitzungsvorlage dargestellten fachlichen Aspekten zu folgen und den
Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern. Hieraus resultierende finanzielle
Mehrbedarfe können über das Budget des Fachamtes und des Dezernates nicht
gedeckt werden und sind außerhalb des Budgets zur Verfügung zu stellen.
Variante A wird ohne weitere Dynamisierung ab 08.2022 beschlossen, es sei denn, diese würde auf Basis 5,14 € höher ausfallen. Die nächste Anpassung gemäß § 37 KiBiz stünde dann ab 08.2023 an.