Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Neufassung der „Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gemäß §§ 22 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe“ ab dem 01.08.2022 in der gemäß Anlage 2 vorgelegten Fassung.

 

Die Entscheidung zur Erhöhung der laufenden Geldleistung nach Punkt 13.1 der Richtlinien ab 08.2022 fällt unter dem Eindruck der notwendigen Haushaltskonsolidierung auf 5,24 € (Variante A / kostenneutrale Variante).

 

Dem Rat wird anheimgestellt, den in der Sitzungsvorlage dargestellten fachlichen Aspekten zu folgen und den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern. Hieraus resultierende finanzielle Mehrbedarfe können über das Budget des Fachamtes und des Dezernates nicht gedeckt werden und sind außerhalb des Budgets zur Verfügung zu stellen.

 

Variante A wird ohne weitere Dynamisierung ab 08.2022 beschlossen, es sei denn, diese würde auf Basis 5,14 € höher ausfallen. Die nächste Anpassung gemäß § 37 KiBiz stünde dann ab 08.2023 an.