Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

Beschluss/

Auftrag

Umsetzungsstand

SV 26/051

Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100

Beschluss:

Die Verwaltung wird zur Erstellung und Vorlage einer groben Kostenkalkulation für eine Photovoltaikanlage dieses konkreten Projektes beauftragt.

Stand Juni 2021:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.03.2021 wurde per SV 26/004 am 20.05.2021 dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zum Beschluss vorgelegt.

Es wurde beantragt, dass

1.die Stadt Hilden einen Ausbauplan für PV-Anlagen auf städt.Dächern vorlegt. Dieser soll in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken erstellt werden. Ziel ist es, jählrich mindestens zwei PV-Anlagen zu errichten, die von der Stadt in Eigenregie betrieben werden.

2. die Verwaltung beauftragt wird, zur Sitzung des Rates vor der Sommerpause eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsbereichnung für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern des Funktionsgebäudes Weidenweg und der Grundschule Walder Straße vorzulegen.

 

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

 

Stand November 2021:

Der Rat der Stadt Hilden hat am 30.06.2021 beschlossen:

 

1. Die Stadt Hilden legt einen Ausbauplan für PV-Anlagen auf städt. Dächern vor. Dieser soll in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken erstellt werden.

Neben den bereits seit 2010 vorliegenden Standorten sollen weitere für die Nutzung der Sonnenenergie geeignete städt. Gebäude ermittelt werden. Ziel ist es, jährlich mindestens zwei PVAnlagen zu errichten, die von der Stadt in Eigenregie betrieben werden.

 

2. Für die Beauftragung der Bau- und Planungsleitungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden Walder Str. 100 und Funktionsgebäude Weidenweg 3 erfolgt für die Investition IO26250006 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung von zusätzlich 10.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 22.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 und für die Investition IO26250015 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung von zusätzlich 12.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 78.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022.

Die Deckung der überplanmäßigen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 erfolgt

durch investive Minderauszahlungen bei IO66250036 „RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach“.

Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird ebenfalls aus der Maßnahme

IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen

werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer

Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Baumaßnahme in der Investitionsplanung für die Jahre 2022ff zu berücksichtigen. Sofern es in dem finanziellen Rahmen realisierbar ist, soll auch die Anschaffung einer Speicheranlage berücksichtigt werden.

 

 

SV 32/004

Antrag der FDP: Gebühren Außengastronomie erlassen

Zwischenstand Juni 2021:

Mit Sitzung des AFB am 21.04.2021 stellte die FDP den Antrag auf Erlass der Gebühren für außengastronomische Flächen für das Jahr 2021.

 

Eine Antragsvorlage wurde erstellt. Mit Sitzung des AFB am 23.06.2021 war über den Antrag zu beschließen.

 

Stand November 2021:

Der Antrag wurde vom Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 23.06.2021 mehrheitlich abgelehnt.