Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Erweiterung der Feuerwehrwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur Deckung der erforderlichen Mittel für die weitere Planung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die Durchführung des Projekts „Erweiterung der Feuerwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen und das notwendige Budget bereitzustellen.

 

 

Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, das Projekt „Erweiterung der Feuerwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen.

 

Zur Ausschreibung und Beauftragung der Architekten- und Fachplanerleistungen erfolgt für die Investition IO26250008 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von zusätzlich 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 500.000 Euro für die folgenden Haushaltsjahre.

 

Die Deckung der überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch investive Minderauszahlungen bei IO66250036 „RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach“.

Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird ebenfalls aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Baumaßnahme in der Investitionsplanung für die Jahre 2022ff zu berücksichtigen.