Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

 

1.      die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:

 

  Schreiben der Stadtwerke Hilden vom 21.12.2004

 

 Das Schreiben der Stadtwerke Hilden wird zur Kenntnis genommen.

 

Schreiben des Kreises Mettmann vom 21.12.2004

 

Umweltamt:

 

-    Untere Landschaftsbehörde:

 

Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bei der Planung noch davon ausgegangen, dass eine Kompensation des durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffes im Plangebiet selbst nicht möglich wäre.

 

Im Zuge der Überarbeitung des Projektentwurfes wurde die überbaute Fläche reduziert, so dass nun kein externer Ausgleich mehr erforderlich ist.

 

Damit erübrigt sich auch die Inanspruchnahme des städtischen Öko-Kontos.

 

-    Untere Wasserbehörde:

 

Es werden keine Anregungen vorgebracht.

 

-    Untere Bodenschutzbehörde:

 

Es werden keine Anregungen vorgebracht.

 

Kreisgesundheitsamt

 

Zu den im Schallgutachten vorgeschlagenen erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Kreisgesundheitsamtes einige ergänzende Aussagen gemacht. Es regte u.a. an, zur Vereinfachung der Kennzeichnung der verschiedenen R`w,res-Bereiche im Bebauungsplan nur die Bereiche mit R`w,res von 50 und 45 dB(A) zu kennzeichnen und für alle nicht gekennzeichneten Fassaden ein R`w,res von 35 dB(A) festzusetzen.

 

Ausserdem soll die vom Schallgutachter zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung empfohlene schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenzufahrt als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan einfließen.

 

Im Baugenehmigungsverfahren für die Senioreneinrichtung wird seitens des Gesundheitsamtes um eine frühzeitige Beteiligung gebeten.

 

 

 

 

 

Hierzu wird folgendes ausgeführt:

 

Wie in der Stellungnahme des Kreises erwähnt, wird für die geplanten Senioreneinrichtungen von einer lärmtechnischen Schutzwürdigkeit wie bei „Reinen Wohngebieten(WR)“ ausgegangen. Dies hängt tatsächlich mit dem reinen Wohncharakter der betroffenen Senioreneinrichtungen zusammen.

 

Dementsprechend wird für die Ausführung des Gebäudes die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zugrunde gelegt. Danach müssen angesichts der maßgeblichen Außenlärmpegel, die von der Hochdahler Straße herrühren, an den stark vorbelasteten nach Westen ausgerichteten Fassaden resultierende Schalldämm-Maße von R`w.es 45 dB(A) erreicht werden (in Abänderung der Vorschläge aus dem Lärmgutachten, welches hier noch R´w.es 50 dB(A) vorsieht.)

 

Diese Anforderungen sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden, die betroffenen Fassaden sind gekennzeichnet.

 

Für alle nicht gekennzeichneten Fassaden wird ein resultierendes Schalldämm-Maß von R`w.res 35 dB(A) festgelegt.

 

    Schreiben des BUND, Ortsgruppe Hilden vom 30.12.2004

 

Der BUND, Ortsgruppe Hilden, regt u.a. an, eine Reduzierung der Baumasse sowie eine stärkere     Gliederung der Gebäudefronten anzustreben. Beides würde zu einem besseren architektonischen Miteinander im Hinblick auf die östlich anschließende Wohnbebauung beitragen.

 

Auch die Nordlage des Innenhofes wird bemängelt. Hier befürchtet man eine nur eingeschränkte Nutzung und schlägt deshalb eine Verlegung des Hofes nach Süden vor.

Nicht ersichtlich erscheint dem BUND, warum der Fortfall der drei Bäume an der Hochdahler Straße (im nordwestlichen Teil des Plangebietes) unvermeidlich sein soll. Auch der im Bereich der Tiefgaragenzufahrt stehende Baum an der Hummelsterstraße kann nach Meinung des BUND erhalten bleiben, wenn man die Zufahrt verschwenken würde.

 

Zur erstgenannten Anregung lässt sich sagen, dass diese aufgegriffen wurde. Im Zuge der Planüberarbeitung wurde der Anteil der überbaubaren Fläche reduziert, die Baukörperteile nach Süden verschoben und durch entsprechende Vor und Rücksprünge eine Auflockerung der Fassaden erreicht.

 

Der Überlegung, den Innenhof nach Süden zu verlegen, wurde aus funktionalen Gründen nicht entsprochen. Es werden abgeschirmte Innenhöfe für den Betrieb des Altenpflegeheimes zum Schutz für demenzkranke Bewohner benötigt.

 

Durch Verlagerung des überdachten Müllplatzes unmittelbar an die Hochdahler Straße und der Verschiebung des westlichen Baukörpers nach Süden können zwei der drei Bäume, die ursprünglich gefällt werden sollten, erhalten bleiben.

 

Da ein Verschwenken der Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Hummelsterstraße aus verkehrstechnischen Gründen (Sicherheit) wenig sinnvoll erscheint, wurde an der geraden Zufahrtslösung festgehalten.

 

Der Hinweis „Fahrradabstellanlagen“ wurde aufgegriffen. Die hierfür benötigte Fläche ist im Bebauungsplan im Bereich des Haupteinganges ausgewiesen.

 

 

 

2. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7A, 4. Änderung für den Bereich Hummelsterstraße/Hochdahler Straße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I  S. 2141) in der bis zum 20.07.2004 geltenden Fassung.

      

Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Hochdahler Straße und der Hummelsterstraße und beinhaltet die Flurstücke 1521, 1526, 1527, 727, 728, 2029 und teilweise die Flurstücke 1528, 722, 1303 und 1927 in Flur 48 der Gemarkung Hilden.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 14.01.2005 zugrunde.

 

Mit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7A soll Planungsrecht für den Bau eines Altenpflegeheimes geschaffen werden.

 

 

 

 

 

Günter Scheib