Sitzung: 09.02.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/027
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.        die Stellungnahmen aus
der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
           öffentlicher Belange
wie folgt abzuhandeln:
Schreiben
der Stadtwerke Hilden vom 21.12.2004
Das Schreiben der Stadtwerke Hilden wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben des Kreises Mettmann vom 21.12.2004
Der Kreis Mettmann nimmt Stellung aus Sicht der Unteren
Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde,
des Kreisgesundheitsamtes und hinsichtlich des Planungsrechtes.
Hierbei bezieht sich lediglich die Stellungnahme aus planungsrechtlicher
Sicht auf die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Kreis Mettmann hat die beabsichtigte Änderung ohne
landesplanerische Bedenken an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet.
Auf die anderen Anregungen des Kreises wird im Zusammenhang mit der 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 7A im Detail eingegangen.
1.3.      Schreiben des BUND,
Ortsgruppe Hilden vom 30.12.2004
Der Verfasser des Schreibens hält die Planänderung für willkürlich und
planlos und plädiert für eine Rückführung der Gemeinbedarfsfläche in Grünfläche.
Gleichzeitig fordert er die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und beruft sich dabei u.a. auf das sog. „Siedlungsdichte-Gutachten“ aus dem
Jahre 1997.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Die
Ausweisung Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Seniorenpflegeeinrichtung an
dieser Stelle ist weder willkürlich noch planlos erfolgt. Der ausgewählte
Standort für das neue Seniorenpflegeheim bietet die Chance, auch dieser
Bevölkerungsgruppe ein Leben in der städtischen Gemeinschaft zu bieten.
Aufgrund des demographischen Wandels der
Bevölkerung werden Senioreneinrichtungen immer wichtiger. Dies gilt auch für
Einrichtungen, deren Zielgruppe die alten Menschen sind, die nicht mehr für
sich selbst sorgen können.
Baulich passt sich die neue Planung ohne
Probleme in die Umgebung ein. Dies gilt für die Altbebauung ebenso wie für die
gerade neu entstandene Bebauung an der Straße „Am Alten Sportplatz“. Auch von
der Nutzung her entstehen keine Konflikte.
Das „Siedlungsdichte-Gutachten“ wiederum ist
vom Rat der Stadt Hilden nie in seinen Details, sondern nur in seinen
planerischen Grundsätzen (Leitbildern) als Handlungsanleitung beschlossen
worden.
Diesen Leitbildern jedoch (etwa „Stadt der
kurzen Wege“, Stärkung der Innenentwicklung, Reduzierung des Flächenverbrauches
etc.) wird das Vorhaben sehr wohl gerecht.
Was die Forderung des B.U.N.D. nach
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung angeht, so wird hierzu angeführt,
dass durch das Vorhaben keine Auswirkungen entstehen, die nicht im Plangebiet
selbst ausgeglichen werden könnten. Außerdem ist das Vorhaben des Altenpflegeheimes
nicht Bestandteil des Anhanges zum UVP-Gesetz, in dem die UVP - pflichtigen
Maßnahmen aufgeführt sind. Weder die Größe des Projektes noch die Art machen
eine UVP erforderlich.
          Â
           Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2. die öffentliche Auslegung der 41. Änderung
des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997
(BGBl. IÂ S. 2141) in der vor dem
20.07.2004 gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Hochdahler Straße und der
Hummelsterstraße und beinhaltet die Flurstücke 1521, 1526, und 2029 in Flur 48
der Gemarkung Hilden.
    Dem
Offenlagebeschluss liegt der Entwurf des Erläuterungsberichtes vom  20.01.2005 zugrunde.“
Günter Scheib