Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt für den Rat beschließt
nach Vorberatung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz die Altkleidersammlung
in der Stadt Hilden ab dem 01.01.2022 rechtskonform neu zu organisieren.
1. Rahmenkonzept für Abfalldepotcontainer in der
Stadt Hilden:
Zur Vermeidung einer
Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraumes, der negativen Beeinflussung des
Orts- und Stadtbildes und der Vermeidung von Verunreinigungen durch
Überfüllungen und Beistellungen von losen und eingepackten Abfällen (z.B. Alttextilien,
Pappe und Kartons) werden auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet von
Hilden für die Abfallsammlung nur noch Depotcontainerstandorte für Altglas
zugelassen und genehmigt.
Ziel ist ein flächendeckendes Netz von ca. 80 Glascontainerstandorten im
Stadtgebiet, um pro Standort ca. 700 Einwohner anzuschließen. Dies ist eine
notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem hohen
Prozentsatz erfasst und verwertet werden kann.
Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung zugrunde gelegt, die davon ausgeht,
ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m abzudecken. Es gilt der Grundsatz, dass
Depotcontainer dort aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in
und nicht am Rande oder außerhalb von Wohngebieten. Des Weiteren wird auf eine
Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte weitestgehend berücksichtigt:
Einzugsgebiet (gute Erreichbarkeit, bürgernahe
Positionierung, zentrale Einrichtungen)
Verkehrssicherheit (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an
Kreuzungen, Parkmöglichkeiten)
Abfuhrlogistik (Abmessungen des Sammelfahrzeuges,
Kranreichweite, Höhe, Standfläche)
Öfftl. Fläche (es
sind öffentliche Flächen zu wählen, Parkstreifen, breite Bürgersteige etc.)
Standfestigkeit (befestigte Flächen, Wasserabfluss,
Wintertauglichkeit)
Schutz der Umgebung (Baumkronen, Baumscheiben, Kanalschächte, Kur-
und Klinikbereiche)
Planungsvorgaben (Bebauungsplan, Denkmalschutz,
Depotcontainernetzplanung)
Schutz vor Lärm (Lärmgeminderte Altglascontainer,
Mindestabstände nach VDI 2058 – min. 12 m)
Die
nach diesem Sondernutzungskonzept festgelegten Glascontainerstandorte werden
regelmäßig im aktuellen Abfallkalender der Stadt Hilden aufgelistet.
Mit diesem Beschluss werden keine straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse
für Altkleidersammelcontainer oder Container für andere Abfallarten im
öffentlichen Straßenraum mehr erteilt.
2. Organisation der Altkleidererfassung in der
Stadt Hilden ab dem 01.01.2022:
Die
öffentliche Erfassung von Altkleidern soll ab dem 01.01.2022 zentral im
Bringsystem über den Wertstoffhof der Stadt Hilden erfolgen.
Gesammelte Altkleider können dann werktäglich zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
kostenlos abgegeben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft der
drei karitativen Verbänden (Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter) über die
Altkleidersammlung in der Stadt Hilden fristgerecht zum 31.12.2021 zu kündigen.
Die karitativen Träger und Kleiderkammern dürfen Altkleider in ihren
Geschäftsräumen, auf ihren Betriebsgrundstücken und weiteren privaten
Grundstücken weiterhin sammeln und vermarkten, was von der Stadt Hilden
ausdrücklich unterstützt und im Abfallkalender beworben wird.