Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt für den Rat beschließt nach Vorberatung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz die Altkleidersammlung in der Stadt Hilden ab dem 01.01.2022 rechtskonform neu zu organisieren.

 

1.  Rahmenkonzept für Abfalldepotcontainer in der Stadt Hilden:

Zur Vermeidung einer Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraumes, der negativen Beeinflussung des Orts- und Stadtbildes und der Vermeidung von Verunreinigungen durch Überfüllungen und Beistellungen von losen und eingepackten Abfällen (z.B. Alttextilien, Pappe und Kartons) werden auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Hilden für die Abfallsammlung nur noch Depotcontainerstandorte für Altglas zugelassen und genehmigt.

Ziel ist ein flächendeckendes Netz von ca. 80 Glascontainerstandorten im Stadtgebiet, um pro Standort ca. 700 Einwohner anzuschließen. Dies ist eine notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem hohen Prozentsatz erfasst und verwertet werden kann.
Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung zugrunde gelegt, die davon ausgeht, ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m abzudecken. Es gilt der Grundsatz, dass Depotcontainer dort aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in und nicht am Rande oder außerhalb von Wohngebieten. Des Weiteren wird auf eine Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte weitestgehend berücksichtigt:

Einzugsgebiet              (gute Erreichbarkeit, bürgernahe Positionierung, zentrale Einrichtungen)

Verkehrssicherheit        (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an Kreuzungen, Parkmöglichkeiten)

Abfuhrlogistik              (Abmessungen des Sammelfahrzeuges, Kranreichweite, Höhe, Standfläche)

Öfftl. Fläche                 (es sind öffentliche Flächen zu wählen, Parkstreifen, breite Bürgersteige etc.)

Standfestigkeit             (befestigte Flächen, Wasserabfluss, Wintertauglichkeit)

Schutz der Umgebung  (Baumkronen, Baumscheiben, Kanalschächte, Kur- und Klinikbereiche)

Planungsvorgaben       (Bebauungsplan, Denkmalschutz, Depotcontainernetzplanung)

Schutz vor Lärm           (Lärmgeminderte Altglascontainer, Mindestabstände nach VDI 2058 – min. 12 m)

 

     Die nach diesem Sondernutzungskonzept festgelegten Glascontainerstandorte werden regelmäßig im aktuellen Abfallkalender der Stadt Hilden aufgelistet.

Mit diesem Beschluss werden keine straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidersammelcontainer oder Container für andere Abfallarten im öffentlichen Straßenraum mehr erteilt.

 

2.  Organisation der Altkleidererfassung in der Stadt Hilden ab dem 01.01.2022:

 

     Die öffentliche Erfassung von Altkleidern soll ab dem 01.01.2022 zentral im Bringsystem über den Wertstoffhof der Stadt Hilden erfolgen.

Gesammelte Altkleider können dann werktäglich zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes kostenlos abgegeben werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft der drei karitativen Verbänden (Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter) über die Altkleidersammlung in der Stadt Hilden fristgerecht zum 31.12.2021 zu kündigen.
Die karitativen Träger und Kleiderkammern dürfen Altkleider in ihren Geschäftsräumen, auf ihren Betriebsgrundstücken und weiteren privaten Grundstücken weiterhin sammeln und vermarkten, was von der Stadt Hilden ausdrücklich unterstützt und im Abfallkalender beworben wird.