Sitzung: 10.06.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/291
Beschlussvorschlag:
1.   Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
148B gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostrings, im Süden
durch die Walder Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke
129, 131 (Walder Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie 728 (Mühlenbachweg 4) und im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12)
in Flur 46 der Gemarkung Hilden. Es umfasst die Grundstücke Walder Str. 99 –
113 und Mühlenbachweg 12.
Das Planungsziel besteht darin,
die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten innerhalb
eines als „Sondergebiet (SO)“ festgesetzten Bereiches zu schaffen.
Die Festsetzung für das
Flurstück Nr. 796 (Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.
2.   Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf
der Basis des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.